Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Inhalte mit der höchsten Reputation am 26.11.2021 in allen Bereichen anzeigen

  1. Ich muss Dich korrigieren, „die anderen dürfen immer dreimal mehr wie ich“ so lautet sein Spruch
    1 Punkt
  2. stoppelhopser

    Niederrhein Connection

    erledigt.
    1 Punkt
  3. minischda

    Familiäre Rennstreckentermine in Frankreich 2022 Hardtwald Racing

    Claudi kennt die Argumentation .... und den Possi
    1 Punkt
  4. starfighter1967

    ABE erforderlich?

    es gibt auch keine ABE für E-geprüfte Bauteile
    1 Punkt
  5. starfighter1967

    ABE erforderlich?

    Falsch, für Bauteile mit E-Nummer sind keinerlei Nachweise mitzuführen. Es gibt auch keine "ABE" für E-geprüfte Bauteile. Das einzigste was es gibt ist der Nachweis der Homologation, dieser ist aber nicht mitführungspflichtig. Es erspart aber unter Umständen Ärger, aber es gibt keine Pflicht
    1 Punkt
  6. Info_lesen

    ABE erforderlich?

    Was nutzt es hier zu diskutieren wenn man sich nicht an Fakten und Gesetzgebung halten möchte bzw. es nur nach Meinungen, Glauben geht?? Duc985 es gibt einen klaren Unterschied zwischen einer ABE und einer EG-BE. Wenn man dies alles durcheinander haut, .... kommt auch nichts vernünftiges dabei rum. Noch mal, es gibt überhaupt keine ABE zu einer EG-BE! Warum auch nach nur nationalen Recht etwas in den Verkehr bringen wollen, wenn es bereits eine EU-Zulassung hat?? Genau! Weil man es nicht macht! Natürlich muss eine ABE mitgeführt werden, wenn es eine ABE gibt!! Man sollte aber schon wissen was eine ABE bedeutet. ..... und natürlich haben die diversen Endschalldämpfer für unterschiedliche Motorradmodelle auch eine andere, eigene E-Nummer. Trotzdem gilt, das Mitführen ist nicht notwendig und der grundsätzlich juristische Nachweis ist die sichtbare Nummer. Punkt! Viel Spaß noch beim fröhlichen Raten in der Runde.
    1 Punkt
  7. Info_lesen

    ABE erforderlich?

    Als Nachweis gilt die E-Nummer und solange die Standgeräuschmessung nicht ausserhalb der Toleranz ist + nichts auf eine Manipulation hindeutet, wirst du kaum einen solch dummen Beamten auf der Strasse vorfinden. Für Radabdeckungen sind bei neuzeitlichen Motorrädern (EG-Zulassung!) auch keine Zulassungen notwendig. Gibt auch keine Norm dafür! Es darf nur nicht "verkehrsgefährdend" sein. Ausnahme: Carbonartikel! Ein Materialgutachten ist da i.d.R. angebracht und wird eingetragen. Ja, eintragen lassen kann man vieles .... auch wenn es nicht notwendig ist.
    1 Punkt
  8. Info_lesen

    ABE erforderlich?

    Ein Endschalldämpfer der über eine EG-BE verfügt (Nummer ist eingelasert, gestanzt o. Blech auf dem Korpus) muss nicht eingetragen werden! Der Fahrer muss auch keine Papiere mit sich führen. Es gibt auch nie zusätzlich eine ABE (= nationale Erlaubnis!) bei einem EG zugelassenen Artikel. KZH, die das Original an identischer Stelle ersetzen benötigen keinerlei Zulassung. Gleiches gilt, wie bereits gesagt wurde, für Kupplungshebel. Da geht somit sogar das China-Billigteil für 10,- Euro.
    1 Punkt
×
×
  • Neu erstellen...