Nochmal: Eine Abnahme muss nur erfolgen, wenn etwas von der Zulassung abweicht. Steht keine Reifenbindung in der Fahrzeug-ABE, dann weicht durch einen anderen Reifen identischer Dimension auch nichts ab. Da kann viel in so einem Conti-Wisch stehen…
Also lass den Prüfer mal ins System schauen und was da für genau Deine Maschine steht (und Dir zeigen). Steht da nichts, geht der Verweis auf die ABE im Fzg-Schein ins Leere.
Ansonsten ist das Religion (behaupten dass Bier im Kühlschrank ist aber nicht nachschauen) oder Esoterik (behaupten dass Bier im Kühlschrank ist, nachschauen, keins finden und trotzdem behaupten es sei welches drin). Kann doch nicht wahr sein…
@Armin: Ja, hat sich geändert und ist für Prüfer wie Halter von Fahrzeugen mit nationaler Zulassung kompliziert bei von der Zulassung abweichender Reifen(-Dimensionen).