Wenn es nicht vergleichbar ist, woher weisst Du es dann ?
Hm ... s.o. .....
Technisch betrachtet keine rhetorische Frage.
Die exakte Achsneigung des Hinterradeinarmständers zu den Bezugspunkten
zur eindeutigen Feststellung des gegebenen Ölstandes und dem Delta der
Seitenständerneigung in Verbindung mit der angenommenen Garagenbodenneigung
(zum Zwecke der Ablauferleichterung) verlangt einen festen Bezugspunkt und nur
der ist entscheidend, hängt dieser, wenn korrekt, doch von der aktuellen
Schwerkraftgesetzgebung ab, welche sich schon mal ändern
kann ..... und dann stehste doof da mit Deinem Ölstand.
In so weit und fern kann man Herrn Krylov keine mutwillige Täuschung vorwerfen.
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