Naja, ganz so ist das ja auch nicht... die 9 steht erstmal für Spanien, grundsätzlich sind alle E Prüfzeichen innerhalb der EU zulässig. Aber: da müssen noch so einige andere Prüfziffern stehen, wie Lichtstärke, Buchstaben für die Lichtfunktion usw.
Voraussetzung: Motorrad mit EG Zulassung (bei Fahrzeugen mit Zulassung nach StVZO muss rechtlich genau genommen JEDE Änderung eingetragen werden, gibt aber auch da Ausnahmen)
Nun kann ich den Herrn Motorradfahrer ärgern und sagen: "Jahaahhh, E-Zeichen und alle anderen Ziffern sind zwar da, aber ob das ganze auch speziell für Ihr Motorrad passt, das muss aus einer ABE hervorgehen! Habense nicht? Na dann mal bidde mit dem Mängelbericht hier zum Gutachter und prüfen lassen!"
Vorteil: Ich muss nicht selbständig denken und mir kann auch nix passieren, wenn was passiert aufgrund des Scheinwerfers.
Ich kann aber auch sagen: "Machen Sie mal an...jo, funktioniert alles und blendet nicht, alle erforderlichen Zeichen vorhanden und richtig, alles ordentlich und gut befestigt, top, Gute Weiterfahrt!"
Nachteil: Ich muss mich bissl auskennen und eine Gefahrenlage für andere Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Passiert was, könnte man zu mir kommen und mich zur Verantwortung ziehen wollen, ist mir oder anderen, die ich so kenne, aber noch nie passiert.
Bleibt (bzw. blieb, meine aktive Zeit ist beendet ) mir überlassen, ich habe meist die zweite Alternative gewählt, in der Regel sind Moppedfahrer ja irre nett. Allerdings immer mit dem Hinweis: "Lass doch einfach eintragen, dann sparste Dir das in Zukunft!"
Hier mal alles, was so vermerkt sein kann/muss:
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen"
Außerdem noch 11 bzw. 12 für Blinker vorne/hinten
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt