Entweder es gibt eine (gültige) E-Prüfnummer oder es gibt keine. Die 4 sagt lediglich, dass die EU-Genehmigung in den Niederlanden beantragt wurde.
Gerne wird von einigen Universalgelehrten behauptet "alles kein Problem. 5dB(A) Toleranz bei Messung in Kontrolle, blabla..." - Okay, kann klappen, hat man ja schließlich schon bei "Achtung Kontrolle" so gesehen und als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei darf der in den Papieren eingetragene Wert um bis zu 5 dB(A) überschritten werden. Allerdings können die Herren Ordnungshüter, bei berechtigtem Zweifel an der Legalität der angebauten Auspuffanlage, bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Geräuschmessung vorladen. Die Standgeräuschmessung am Straßenrand ist dann nicht maßgebend, denn dabei gilt: zu laut ist zu laut. Der Marketing-Schwachsinn von Austin-Racing "db compliant" ist so relevant wie...nichts.
Extra-Service:
E1 = Deutschland
E2 = Frankreich
E3 = Italien
E4 = Niederlande
E5 = Schweden
E6 = Belgien
E7 = Ungarn
E8 = Tschechien
E9 = Spanien
E10 = ehemaliges Jugoslawien
E11 = Großbritanien
E12 = Österreich
E13 = Luxemburg
E14 = Schweiz
E15 = DDR
E16 = Norwegen
E17 = Finnland
E18 = Dänemark
E19 = Rumänien
E20 = Polen
E21 = Portugal
E22 = Russische Föderation
E23 = Griechenland
E24 = Irland
E25 = Kroatien
E26 = Slowenien
E27 = Slowakei
E28 = Weißrussland
E29 = Estland
E31 = Bosnien und Herzegowina
E32 = Lettland
E37 = Türkei
E40 = Mazedonien
E42 = Europäische Union
E43 = Japan