Andreas vwWe Geschrieben 2. Oktober 2016 report Geschrieben 2. Oktober 2016 (bearbeitet) Hallo zusammen, montiert ist auf meiner 12er Speed Triple R z.Zt. vorne wie hinten der Angel GT; vorne ist er aber hinüber, hinten stehen noch überall 3,5 mm - zu schade für den Müll. Nun habe ich noch einen halb abgefahrenen Roadtec 01, den ich vorne montieren lassen könnte. Ist das technisch in Ordnung? Am Donnerstag muss ich zum Tüv - macht der Probleme? Gruß Andreas Bearbeitet 2. Oktober 2016 von Andreas vwWe Zitieren
East Geschrieben 2. Oktober 2016 report Geschrieben 2. Oktober 2016 Theoretisch darfst Du alles fahren was schwarz ist und ein Loch in der Mitte hat, Dein Motorrad hat eine EU Zulassung und somit keine Reifenbindung. Wenn Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex stimmen kann der TÜV nichts sagen, in der Technik FAQ gibt es auch eine PDF Datei zum ausdrucken von Truimph! Zitieren
crazy horse Geschrieben 2. Oktober 2016 report Geschrieben 2. Oktober 2016 Blöderweise wissen die meisten TÜVler (das ist egal, geht man woanders hin) und lästigerweise auch die von der Durchschnittstrachtengruppe das nicht mit der Mischbereifung. Da gibts schon mal Stress. Was man wirklich nicht darf: Radial- und Diagonalreifen nicht mischen - ich weiss aber gar nicht ob es noch Diagonalreifen gibt. Zitieren
klompi Geschrieben 4. Oktober 2016 report Geschrieben 4. Oktober 2016 Markenbindung und Freigaben Bei den meisten Motorrädern stehen im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung bestimmte Reifenmodelle, die vom Hersteller zum Gebrauch mit dem Motorrad vorgesehen sind. Dies sind die einzigen Reifen, die man ohne weitere Dokumente fahren darf. Wer das Reifenmodell wechseln möchte, braucht eine Reifenfreigabe. Diese gibt es auf den Webseiten der Reifenhersteller zum Ausdrucken. Sie müssen mitgeführt werden. Bei einigen neueren Motorrädern stehen in den Papieren keine Reifenmodelle mehr. Dies führt aber nicht dazu, dass man beliebige Reifen fahren darf. Es sind nach wie vor Reifenfreigaben nötig. Sinn dieser Änderung ist, dass nun der Reifenhersteller anstatt des Motorradherstellers für die Eignung eines Reifens auf dem Motorrad haftet. Quelle dazu (mopedreifen.biz, PDF) Diese deutsche Regelung der Reifenbindungist unter Motorradfahrern sehr unbeliebt. Ursprünglich war sie dazu gedacht, sicherzustellen, dass die spezifischen Eigenschaften eines Reifens auch zum Motorrad passen. Durch den enormen Fortschritt in der Reifenentwicklung sind heute aber eigentlich alle Reifen besser als früher und unglückliche Kombinationen kommen nicht mehr vor. Anstelle nun moderne Reifen fahren zu dürfen, zwingt die Reifenbindungsregel Motorradfahrer aber dazu, veraltete Reifen aufzuziehen, die von der Nasshaftung, Kurvenstabilität und Haltbarkeit nicht mit modernen Reifen mithalten können. Da die Reifenhersteller auch nicht jeden Reifen ewig produzieren und weil das Ausstellen einer Freigabe für den Hersteller mit Aufwand verbunden ist, der sich bei teilweise wenig noch im Betrieb befindlichen Modellen kaum rechnet, wird die Reifenauswahl für Fahrer älterer Motorräder zunehmend kleiner. So sorgt die Reifenbindung für weniger Sicherheit statt für mehr." Quelle: http://motorrad.wikia.com/wiki/Reifen Zitieren
crazy horse Geschrieben 4. Oktober 2016 report Geschrieben 4. Oktober 2016 Das hat mir der TÜV-Mann (der sich mit Motorrädern gut auskennt ) anders erzählt. Freigabe braucht man nur (und sollte die auch mitführen) bei Mopeds, bei denen eine Reifenbindung drinsteht, aber man dennoch was anderes fahren will (oder gar muss, weil es die originalen gar nicht mehr gibt) Ansonsten, wie East schon schrieb:Dimension, Geschwindigkeit und Tragfähigkeit muss passen, fertig, gute Fahrt. Witzig ist das Geschwindigketsthema ja beim Auto mit Winterreifen, wenn der Aufkleber (z.B. 180km/h) am Armaturenbrettt bappt , ich hatte den Geschwindigkeitswarner auf die zul. Höchstgeschwindigkeit der Reifen eingestellt, der nervt dann recht penetrant - das reicht dem TÜV nicht, obwohl es natürlich wesentlich effektiver wäre als irgendsoein Aufkleberchen. Zitieren
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