triploid Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 moin fachmenners! habe keine entsprechende info finden können, daher meine frage: wenn z.b. ein endtopf eine e-nummer hat, darf ich ihn dann an jedes mopped schrauben? oderwieoderwas!?! hab da was im auge... (www.kess-tech.de; 'shorty') gruß Zitieren
Tom_56 Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 Hallo triploid, ich bin mir nicht zu 100% Sicher, aber eine EG-Typen-Genehmigung für Auspuffanlagen, wird nur erteilt wird, wenn der Hersteller durch entsprechende Prüfvefahren nachweisen kann, das er die Lärm- und Abgasgrenzwerte einhält und das kann er wohl sicher nur Fahrzeugbezogen. Ich habe mir mal den Luxus gegönt und habe das Web nach entsprechenden Infos durchsucht, aber auch nichts konkretes gefunden, um auf Nummer Sicher zu gehen würde ich einfach mal ne Anfrage beim TüV bezw. Baurat tätigen, die sollten wohl in der Lage sein entsprechende Infos zu liefern. Gruß Tom Zitieren
dante Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 meines wissens ist die eg-abe jeweils speziell für ein spezifisches bike.... Zitieren
Triple Fighter Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 jepp... die Prüfnummer ist Modellbezogen,aber da man ja heutzutage in den meisten Fällen keine Unterlagen mehr dazu bekommt....wird der freundliche Herr in grün/weiss sich wohl kaum die Mühe machen und beim Hersteller nachfragen ob der Topf für das Modell zugelassen ist. Zitieren
frankman Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 tach wenns hart auf hart kommt, hast du eh die arschkarte. bei einer normalen kontrolle wird es wohl kaum einer bemerken und bei einer geräuschmessung zählt die lautstärke - unabhängig von der be. wenn der diensthabende rennleiter deine möhre stilllegen will, dann tut er das auch. es ist wie immer - no risk, no fun. selbst bei einem unfall mit sicherstellung des bikes wird geprüft, was kausal für den unfall verantwortlich war. das wird wohl in den seltensten fällen der schalldämpfer sein. in diesem sinne - mach doch einfach... frank Zitieren
elpirt deeps Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 Mit E Nummern auf Bauteilen habe ich auch schon negative Erfahrungen beim TÜV gemacht. Hatte Blinker mit E1 Nummer dran und siehe da nicht akzeptiert. Jetzt habe ich neulich mit den originalen Blinkern verglichen , die haben statt E1 E3 draufstehen. Ich dachte, aha der Fall ist klar und der TÜV-Heini hatte tatsächlich recht. Nun steht jedoch auf den Kellermännern ebenfalls E1! Was soll ich jetzt denken???? Klärt mich auf! Oliver Zitieren
dienoth Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 Hi all meine Info zu dem Thema ist so: Wenn man mit krawalltüte erwischt wird kann die sichergestellt werden. Hat die E 4 Tüte auch den Mund zu voll darf das ding nicht beschlagnahmt werden, du musst sie neu stopfen lassen. Ausserdem hat glaub ich jeder E Topf noch ein spezielle Nr. für das Bike wo gemessen worden ist mit den topf... Die Angaben sind ohne Gewähr. Grüsse a. Zitieren
duke Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 (bearbeitet) Tach Jungs, Da habt Ihr's steht auch alles über die Blinker drin (habe ich mal fett markiert). Ist dann denke ich aber alles klar für alle Teile CU Duke Führung durch den Paragraphendschungel von Frank Döge Ob Auspuffanlage, Blinker oder Verkleidungsscheibe: Jedes Anbauteil benötigt eine Zulassung. Wir bringen Klarheit in die vielen Möglichkeiten und klären über die Risiken auf! Beim Anbau jeglicher Zubehörteile an das Motorrad sollte höchste Vorsicht gelten. Schnell sind drei Punkte im Flensburger Zentralregister eingetragen und 75 Euro überwiesen. Die Ausgabe für das entsprechende Zubehör kann ebenfalls auf die Verlustliste gesetzt werden. Das Motorrad muß nach der Umrüstung bei der nächsten Polizeidienststelle in einwandfreiem Zustand vorgeführt werden. Richtig teuer wird es, wenn die Beamten eine Beschlagnahme des Fahrzeuges anordnen, was z.B. bei Sportauspuffanlagen ohne ABE gerne gemacht wird. Doch was ist genau zu beachten? ABE, EG-BE, Teilegutachten, Materialgutachten, was sagen diese Begriffe und was muß man beachten um später keine Probleme zu bekommen? Am meisten verbreitet und doch recht unbekannt ist die EG-BE (EG-Betriebserlaubnis) , zu erkennen am sogenannten E-Prüfzeichen. Alle Produkte mit diesem Prüfzeichen sind grundsätzlich für den Betrieb freigegeben und bedürfen keiner gesonderten Prüfung. Auch das mitführen von Genehmigungsunterlagen entfällt. Die EG-BE kann für alle Motorräder gelten oder nur bestimmte Motorradtypen Gültigkeit haben! Ein beliebtes Zubehör sind Miniblinker, diese haben eine EG-BE für alle Motorradtypen. Das E-Prüfzeichen stellt den Buchstaben "E" in großer Letter dar, gefolgt wird dieser von einer Zahl. Bei sind in einem Kreis zusammen gefaßt. Die Zahl gibt übrigens das Land der Zulassung an, E1 steht dabei für in Deutschland geprüfte Produkte. Die Gültigkeit dieser Zulassung ist EG weit, es ist also egal in welchem Land das Produkt zugelassen wurde. Am Beispiel der Miniblinker zeigen wir weitere Kennzeichen der Zulassung auf. Auf dem Blinkerglas findet man neben dem E-Prüfzeichen noch "50R" sowie die Zahlen "11" und "12". Das Prüfzeichen "50R" zeigt an, das dieser Blinker für alle Motorradtypen zugelassen ist. "11" schränkt den Betrieb ein, diese Blinker sind nur, in Fahrtrichtung, vorne zugelassen. Die Prüfziffer "12" hingegen ist für die hinteren Blinker. Am bekanntesten ist die Zulassung per ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Die ABE bescheinigt einem Produkt, dass es für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Innerhalb der ABE sind immer alle Motorradtypen aufgeführt, für die der Anbau genehmigt wurde. Die ABE muß, genau wie der KFZ Schein, immer mit geführt werden! Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht notwendig! Ist das gesuchte Motorrad nicht in der Typenliste der ABE enthalten, hat diese keine Gültigkeit. Eine Zulassung ist aber trotzdem in vielen Fällen möglich! Man sollte in diesem Fall beim örtlichen TÜV vorsprechen um eine zuverlässige Aussage über die Zulassungsfähigkeit und den Aufwand in Erfahrung zu bringen! Das TÜV-Teilegutachten ist die Bestätigung des Herstellers in Verbindung mit dem Gutachten eines Prüfinstitutes, dass das Produkt die Anforderungen an Material- und Herstellungsqualität entspricht, die für die Zulassung notwendig sind. Nach dem Anbau ist das Motorrad beim TÜV oder einem Sachverständigen vorzuführen, der den Anbau auf Verkehrssicherheit prüft. Ist alles in Ordnung, händigt der Prüfen einen Bericht aus mit dem die Eintragung des Produktes bei der Zulassungsstelle vorgenommen wird. Eine Eintragung vor Ort wird nicht vorgenommen! Dieses Gutachten ist in den meisten Fällen, wie die ABE, mit einer Typenliste versehen. Fehlt der gewünschte Motorradtyp, kann das Teilegutachten in den meisten Fällen wie ein Materialgutachten verwendet werden. Diese Materialgutachten bescheinigt lediglich die Art und Qualität des verwendeten Materials. Eine Prüfung über eine Funktion wird nicht vorgenommen! Aus diesem Grunde gibt es bei Materialgutachten auch keine Auflistung der spezifischen Modelle. Für die Zulassung ist eine Einzelabnahme zwingend. Hier prüft der TÜV oder Sachverständige sehr genau die Funktion und den Einfluß des Produktes auf des Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit. Ist alles in Ordnung wird dieses durch einen Eintrag in den KFZ Brief sofort vor Ort bescheinigt. Das Eintragen der Änderung in den KFZ Schein wird von der Zulassungsstelle unter Vorlage des KFZ Briefes vorgenommen. Der Gesetzgeber schreibt hier die "unverzügliche" Eintragung in den KFZ Schein vor, also nach dem Anbau sofort bei der entsprechenden Zulassungsstelle vorbei fahren! Einen weiterer Vorteil der Prüfung von Zubehörteilen sei noch angesprochen. Auch wenn "Laut ist out" gerade bei vielen Motorradfahrern noch nicht umgesetzt wurde. Eine nicht zugelassene, sogenannte Racing-Anlage, kann zu Motorschäden führen! Um diesem vorzubeugen und auch um den versprochenen Leistungsgewinn zu erzielen, muß der Motor (Vergaser/Einspritzung/Luftfilter) nach dem Anbau neu abgestimmt werden. Durch die Abmagerung des Benzingemisches kann der Motor sonst überhitzen, die führt oft zu kapitalen Motorschäden! Auch mit Zulassung gibt es tolles Zubehör für Motorräder, und mit dieser Sicherheit kommen wir nicht nur bei den Mitbürgern ohne Motorrad besser an! Bearbeitet 9. Dezember 2003 von duke Zitieren
triploid Geschrieben 9. Dezember 2003 Autor report Geschrieben 9. Dezember 2003 ja nu, und wie verchäält es sich nun mit dem puffaustopf? chat er auch nuumer fir vorn und hientn? werde wohl mal zum tüv meines vertrauens dackeln... (auch meine fraau muss- zum tü taaunus...) gruß Zitieren
dienoth Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 @ duke was willst du damit sagen???? Zitieren
duke Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 Also ohne jemand zu nahe zu treten, aber könnt Ihr lesen und verstehen? -snip- findet man neben dem E-Prüfzeichen noch "50R" sowie die Zahlen "11" und "12". Das Prüfzeichen "50R" zeigt an, das dieser Blinker für alle Motorradtypen zugelassen ist -snip- Also hat der Topf z.B. die Nummer 50R dann ist er? RIIIIIIIICHTIGGGGGGGG! Für alle zugelassen (was eher unwahrscheinlich ist). Hat er eine spezifische Bezeichnung ist er nur Fahrzeug bezogen zugelassen. Was dir jetzt noch fehlt ist die EG Schlüsseltabelle der Hersteller der Fahrzeuge. Irgend wie logisch oder??? Und die Blinkerfrage sollte damit wohl erst recht geklärt sein. CU Duke Zitieren
frankman Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 so, jetzt sind wir an der wurzel. deswegen drücken wir den bohrer jetzt nochmal richtig tief rein.... wo im internet finde ich diese liste? veröffentlicht die freundliche eu diesen krempel irgendwo, und wenn ja wo. sollte tatsächlich eine sammlung dieses ganzen genummers irgendwo verzeichnet sein, dann könnte man endlich alles aufschlüsseln und - mit ein bischen glück auch verstehen. dies würde viele fragen final beantworten. frank Zitieren
dienoth Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 @ duke ohne dir zu nahe zu tretten *klugscheissermodusan* Ein Blinker ist kein Auspuff.... *klugscheissermodusaus* ist aber egal beruhige dich.... Grüsse a. Zitieren
3-Zylinder Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 Das nenne ich Politik Zitieren
duke Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 @dienoth Hast du was geraucht oder warum sagst du ich soll mich beruhigen? Eigentlich habe ich mich gar nicht aufgeregt . Aber danke für deine Hilfe jetzt weiß ich wenigstens warum das silberne Rohr am Mopped nicht blinkt wenn ich um die Ecke fahre. Ich sehe schon wenn man sich Mühe gibt zu helfen und nicht direkt alle Links postet die es zum Thema geben kann, hätte man vielleicht besser das Maul gehalten. Sorry. @frankman gerne würde ich dir helfen. Da du das mit Bandito und den Aluringen so schön gemacht hast.Danke nochmal. Leider mußt du dich dafür auf 1000den von Seiten durch die EU wuseln. Und dazu habe ich keine Böcke. Wen es interessiert kann ja ne Mail ans KBA oder die EU schicken und bekommt dann ja vielleicht nen Link. CU Duke Zitieren
heinz66 Geschrieben 9. Dezember 2003 report Geschrieben 9. Dezember 2003 SEID DOCH ALLE NETT ZUEINANDER. AMEN! Zitieren
frankman Geschrieben 10. Dezember 2003 report Geschrieben 10. Dezember 2003 tach nochmal ich hab gestern den aktuellen prolo katalog im brifkasten gefunden... die verticken ja auch ausfüffe. und bei den acropovic (<-- ist das richtig geschrieben?) sind bei der daytona 2*, was bedeutet: egbe liegt für dieses modell noch nicht vor..... da die bestellnummer mit anderen modellen identisch ist, sollte das die ursprüngliche frage dieses threads beantworten. die antwort ist definitiv nein. @all others ich mag nicht glauben, das bei dem ganzen verbraucherschutzgefasel der eu so elementare dinge wie die aufschlüsselung der nummern geheim gealten werden. es gibt ja sogar seiten, auf denen die nummernkolonnen auf hühnereiern aufgeschlüsselt werden. @duke ..hast sowas wie eine "einstiegs" url für eu regelungen? frank Zitieren
eltron Geschrieben 10. Dezember 2003 report Geschrieben 10. Dezember 2003 (bearbeitet) @frankman vielleicht helfen ja diese links....? http://www.stvzo.de/ Kraftfahrtbundesamt die eu selbst... ...hab auf die schnelle zwar auch nichts gefunden aber dort oben wird die info wohl zu finden sein. edit: da wird immer ne "Richtlinie 2002/24/EG (bisher 92/61/EWG) über die Betriebserlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge" herangezogen.... Bearbeitet 10. Dezember 2003 von eltron Zitieren
duke Geschrieben 14. Dezember 2003 report Geschrieben 14. Dezember 2003 Hier mal die Richtlinie. Typenschlüssel dürft ihr selber suchen. CU Duke Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen Zitieren
dienoth Geschrieben 15. Dezember 2003 report Geschrieben 15. Dezember 2003 Das werd ich heilig Abend mal bei der Familie verlesen, ich denke damit bin ich mit Beschäftigung Weihnachten durch.... Die Eurokraten spinnen doch.. Grüsse A. Zitieren
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