T96 Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Hallo, kurze Frage! Reicht es für die Ordnungsmacht wenn man nur Lenkerendblinker (Kellermänner) dran hat und hinten nix? Gruß Dirk Zitieren
dante Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 meines wissens: langt es nicht wenn du nur die BL1000 lenkerendblinker hinmachst. sprich du brauchst hinten auch fahrtrichtungsanzeiger... lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Zitieren
Tom_56 Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Hallo Dirk, nein reicht nicht, die Kellermänner BL1000 sind grundsätzlich nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen, ich meine aber gelesen zu haben, das es auch Tüv-Beamte gibt, die diese trotzdem so eingetragen haben, Versuch macht klug. Solltest Du aber das Glück haben, noch die alten Tigereyes zu bekommen, die es wohl nur noch auf dem Gebrauchtmarkt geben wird, steht deinem Vorhaben nichts im Weg, denn diese sind als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger für Vorne und Hinten zugelassen wenn Du die Einbauvorgaben beachtest (Lenkerbreite darf ein best. Maß nicht unterschreiten), die Biker, die noch solche Tigereyes haben, werden dir sicher sagen können wie die Einbauvorgaben im einzelnen sind. Gruß Tom Zitieren
frankman Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 tach nein. weder kellermänner, noch sonstwas reicht, wenn es nur vorne angebracht ist. es hängt mit dem baujahr bzw. der erstzulassung des fahrzeugs zusammen. bis zu einem bestimmten baujahr war es möglich nur ochsenaugen zu montieren. hab ich an meiner alten sr500 gemacht. die orginalen "fahrtrichtungsanzeiger, federnd gelagert" wurden aus - und die hella ochsenaugen eingetragen. das bj. der sr weiß ich aber jetzt nicht auswendig.... frank Zitieren
dienoth Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Hi das baujahr müsste irgendwo in den 50ern liegen. Deshalb gibt es auch soviele Haley starrrahmen in deutschland, allein in deutschland ca 2000 mehr als harley je gebaut hat . ab dannach darf nur noch vorn und hinten geblinkleuchtet werden aber versuch macht kluch wenn der tüffi das austrägt kann man bis zur nächsten kontrolle mit der einstellung rumfahren. und die abe usw das kennt man ja !!!Dies ist keine aufforderung zum ungesetzlichen umbau am motorrad!!! grüsse a. Zitieren
duke Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 (bearbeitet) Baujahr ist bis 81 oder 83 (müßte mal genau nachsehen). Des weiten ist es auch bei den Kellermännern oder anderen Lenkerblinkern relevant wierum Sie dran kommen es ist immer eine Seite mit vorne und eine mit hinten gekennzeichnet. Und wenn dann das Baujahr passt darfst du Sie auch als alleinige Blinker fahren. Und auf die Starrrahmen aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sind die Leute so geil weil damit fast alles geht was sonst verboten ist da es noch keine Bestimmungen für die Fahrzeuge gab und nur das gilt was eingetragen ist. Bei allem anderen kannst du dich austoben. Gilt z.B. auch für DB Grenzwerte (oder eben keine) CU Duke Bearbeitet 7. Januar 2004 von duke Zitieren
duke Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 (bearbeitet) Baujahr ist bis 81 oder 83 (müßte mal genau nachsehen). Des weiten ist es auch bei den Kellermännern oder anderen Lenkerblinkern relevant wierum Sie dran kommen es ist immer eine Seite mit vorne und eine mit hinten gekennzeichnet. Und wenn dann das Baujahr passt darfst du Sie auch als alleinige Blinker fahren. Und auf die Starrrahmen aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sind die Leute so geil weil damit fast alles geht was sonst verboten ist da es noch keine Bestimmungen für die Fahrzeuge gab und nur das gilt was eingetragen ist. Bei allem anderen kannst du dich austoben. Gilt z.B. auch für DB Grenzwerte (oder eben keine) CU Duke Bearbeitet 7. Januar 2004 von duke Zitieren
Karsten Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Moin, der Anbau ist an Fahrzeugen bis EZ 12/86 erlaubt. bye, Karsten Zitieren
duke Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 OK wußte nur noch was von 80er. Habe mich Mitte der 90er damit mal auseinandergesetzt. Wat man alles so nicht behält in 10 Jahren CU Duke Zitieren
Triple Fighter Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Blinker § 54 StVZO Fahrzeuge müssen mit Blinker ausgerüstet sein die das Anzeigen der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhälnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu erkennen sind. Die nach hinten wirkenden Blinker dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Die nach vorn wirkenden Blinker dürfen an beweglichen Teilen angebracht sein wenn sie nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Es ist nur gelbes Blinklicht zulässig. Die Innenseiten der Lichtaustrittsfläche der Blinker "von der durch die senkrechte Längsachse des Kraftrades verlaufenden Ebene" vorne einen Abstand von mindestens 17 cm hinten mindestens 12 cm haben. Das heisst dass JEDER Blinker diese Entfernung zur Mittelachse aufweisen muss. Somit dürfen die Blinkerinnenseiten vorne nicht näher als 34 cm hinten 24 cm aneinander liegen. Weiterhin muss der Abstand der Blinkerinnenfläche zum äußersten Rand des Scheinwerfers mindestens 10 cm betragen . Der unterste Punkt muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Ausnahmen § 54 gilt nicht an Fahrzeugen die erstmals vor dem 01.01.1962 zugelassen worden sind. Die Anbringung an beweglichen Fahrzeugteilen ist an Fahrzeugen zulässig die vor dem 01.01.1987 zugelassen worden sind. Rotes Blinklicht ist zulässig an Fahrzeugen die vor dem 01.01.1970 zugelassen worden sind. Lenkerendenblinker Anstelle eines Blinkerpaares vorne und hinten dürfen an Motorrädern auch so genannte "Ochsenaugen" angebaut werden. Dann muss der Abstand von Blinker zu Blinker mindestens 560 mm betragen. Zitieren
hadl Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Ist vielleicht keine große Hilfe,aber die Kellermann Micros gibts demnächt auch für vorne in LED-Ausführung! Gefallen mir persönlich besser als Ochsenaugen Zitieren
Heiko Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Der entscheidene Knackpunkt an Kellermännern oder Tiger Eyes ist aber, das sie hinten kein Prüfzeichen haben!!! Hella´s O-Augen haben welche - damit kann man auf die hinteren verzichten - VORRAUSGESETZT es ist bis Bj.86 zugelassen...!!! Damit ist´s also wie mit zu lauten Schalldämpfer mit ABE! Eingetragen oder nicht - funktion ist nicht gegeben (ohne E1~ oder zuviel BRUMMBRUMM!) Aber die Micro´s von Kellermann sind doch wirklich formschön und (fast zu) klein! Die kann man doch vertragen! Es geht ja um deine Sicherheit, wenn dich der 40Tonner beim Linksabbiegen überholen will, weil er deinen Lenkerblinker nicht sah...! Zur heutigen Zeit, mit der Verkehrsdichte und den blinden Menschen im Strassenverkehr, müßte man sich noch ein paar Blinker auf die Schulter bauen...! Spar dir den Ärger - gönn dir hinten welche...! Zitieren
Zioux Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Hallo, an meiner ZRX 1100, Bj. 97 hatte ich nur die Kellermänner vorne dran und eingetragen. Rate ich aber von ab. Ich könnte mir vorstellen, es gibt Ärger wenn Dir beim links abbiegen bei Sonnenschein hinter einer drauf fährt. Sind glaube ich Diskusionen, die der Mensch nicht braucht. Gruß Zioux Zitieren
tigertrophy Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Tach zusammen, Baujahr 86 ist der Knackpunkt. Danach kannst Du anschrauben am Lenker was Du willst, nur darf es nicht nach hinten abstrahlen. Und hinten müssen ebenfalls Blinker sein. Das gehört so, hat mir mein Freundlicher gesagt und meine nach hinten abgedunkelten Ochsenaugen an meiner T300 eingetragen. Tschüss Kurt Zitieren
Ossi Geschrieben 7. Januar 2004 report Geschrieben 7. Januar 2004 Ist vielleicht keine große Hilfe,aber die Kellermann Micros gibts demnächt auch für vorne in LED-Ausführung!Gefallen mir persönlich besser als Ochsenaugen Servus Hadl, bist Du Dir da sicher, woher hast Du die Info? Sind die Mikro vorne (LED) mit den hinteren Mikro zulässig? Zitieren
Bedard Geschrieben 8. Januar 2004 report Geschrieben 8. Januar 2004 @Ossi Schau mal im aktuellem Luis Katalog nach, da sind die Kellermänner für vorne abgebildet und beschrieben. Zitieren
aussenstuermer Geschrieben 8. Januar 2004 report Geschrieben 8. Januar 2004 Kann nur in meinem Fall sagen, bisher hat es gereicht!!!Hatte an meiner Duc 2 Jahre nur Kellermänner im Lenker ohne Blinker hinten (mit Eintragung,Hurra!.....trägt nicht jeder Tüv ein).An meiner Speed Triple das gleiche Spiel seit gut 4 Jahren. Beides in Verbindung mit nem LSL Lenker.Keine Verwicklungen mit übereifrigen Gesetzeshütern.Hat noch nicht einmal einer nach geguckt.Ich find die Mikro Blinker von Kellermann albern, paßt nicht an das Motorrad, prima Heck, fetter Hinterreifen und dann die Pipi-Blinker. Aber.....nix für ungut - reine Geschmackssache. Zitieren
hadl Geschrieben 8. Januar 2004 report Geschrieben 8. Januar 2004 @Ossi Ja,bin ich.In einer Ausgabe vom MOTORRAD war eine Anzeige von Kellermann drin das es die LED-Micros,ab März glaub ich,mit ABE für vorne gibt! Kellermann baut grad die Website um,mußt dich noch a bissl gedulden. Bin nur auf den Preis gespannt... Zitieren
Heiko Geschrieben 8. Januar 2004 report Geschrieben 8. Januar 2004 Kann nur in meinem Fall sagen, bisher hat es gereicht!!!Hatte an meiner Duc 2 Jahre nur Kellermänner im Lenker ohne Blinker hinten (mit Eintragung,Hurra!.....trägt nicht jeder Tüv ein).An meiner Speed Triple das gleiche Spiel seit gut 4 Jahren. Beides in Verbindung mit nem LSL Lenker.Keine Verwicklungen mit übereifrigen Gesetzeshütern. Tja - inner Stadt kann es gut gehen - bei uns auf´n land haben die Hern Polizisten wohl noch mehr Zeit um sich für Recht und Oednung im Strassenverkehr auszulassen...! Fakt is - hinten keine Prüfnummer = hinten kein Blinker!!! Und dein TÜV-Prüfer hatte dann aber auch nen guten Tag als er dich sah...? Hier sind den TÜV´s ja die Micro´s schon zu klein!!! Zitieren
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