ZSchneidi Geschrieben 28. August 2019 report Geschrieben 28. August 2019 Moin Leute, das ist jetzt mehr eine allgemeinere Fragestellung. Wenn ich jetzt bei einer neuen Triumph die Erstinspektion oder Folgeinspektionen NICHT bei Triumph selbst machen lasse, wie verhällt es sich dann mit Garantieansprüchen ? Verfallen die dann ? Oder ist das eher nebensächlich. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn es zu Garantiefragen kommt sich Triumph genau informiert ob die Inspektionen alle in deren System stehen. Oder irre ich mich da ? Gruß Jan Zitieren
Knacki Geschrieben 28. August 2019 report Geschrieben 28. August 2019 Hi. Gesetzlich verpflichtend ist nur die Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn es also dumm läuft kann eine Leistung, die über das gesetzliche Mass hinaus geht, verweigert werden. Zitieren
ZSchneidi Geschrieben 28. August 2019 Autor report Geschrieben 28. August 2019 Klingt einläuchtend. Also in dem Fall lieber beim Triumph Händler machen lassen dann kann ich dem auch aufs Dach steigen sollten die dann rum zicken. Zitieren
speety Geschrieben 28. August 2019 report Geschrieben 28. August 2019 vor einer Stunde schrieb ZSchneidi: ....wie verhällt es sich dann mit Garantieansprüchen ? Da empfiehlt sich ein Blick in die Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen. Zitieren
ZSchneidi Geschrieben 28. August 2019 Autor report Geschrieben 28. August 2019 21 minutes ago, speety said: Da empfiehlt sich ein Blick in die Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen. Ja tatsächlich guter Hinweis ^^ Bedingungen und Ausschlüsse: 1. Die Maschine darf nicht für Wettbewerbe eingesetzt oder unsachgemäß* gebraucht, oder unzureichend instand gehalten, oder falsch gewartet oder instand gehalten worden sein. 2. Die Maschine darf nur auf eine von Triumph Motorcycles Ltd genehmigt Art und Weise umgebaut, repariert oder mit Ersatzteilen versehen worden sein. 3. Die Maschine muss von einem Triumph-Vertragshändler zu den im Triumph Benutzerhandbuch festgelegten Intervallen gewartet worden sein und die Wartung muss entsprechend im Wartungsnachweis eingetragen sein. 4. Defekte, die durch falsche Einstellungen, oder Reparaturen und Änderungen verursacht wurden, die von einem nicht autorisierten Triumph-Händler durchgeführt wurden, sind durch diese Garantie nicht abgedeckt. Also muss die Wartung wie zu erwarten war von einem Triumph Händler durchgeführt werden. Zitieren
Gast Geschrieben 28. August 2019 report Geschrieben 28. August 2019 Nein, dass ist eben nicht so. Wie bereits gesagt wurde, gibt es die Gewährleistung und die Garantie. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert, diese muss auch gewährt werden, wenn die Inspektion in der Gewährleistungszeit in einer freien Motorradwerkstatt durchgeführt worden ist. Wichtig ist, es muss auf der Rechnung stehen: "Inspektion nach Herstellervorgaben" und im Idealfall sollte der Wartungsplan mit dabei sein. Für das eine Jahr Gewährleistung, hast du dann auch die volle Gewährleistung, da kann Triumph schreiben was die wollen, da ist das Verbraucherschutzgesetz sehr auf der Verbraucherseite. Ist die Gewährleistungszeit vorbei und die z.B. käuflich erworbene Garantieverlängerung tritt in Kraft, muss genau das gemacht werden was Triumph sagt, ansonsten erlischt die Garantie selbstredend. Kulanzansprüche haben sich in aller Regel dann auch erledigt. Wir haben einen Mini, jetzt 1 Jahr alt. Nix Inspektion bei Mini BMW, natürlich beim freien Händler. Jetzt habe ich bereits 400Euro gespart, heißt, selbst wenn eine Reparatur in Höhe von 400Euro kommen würde, ginge ich im Vergleich zu Mini/BMW 0 auf 0 raus. Mit den Jahren wird das noch viel krasser. Da ist man schnell bei dem einen oder anderen Tausender den man gespart hat. Ich mache das gern...stecke das Geld lieber in Reifen und Sprit für unsere Moppeds. Ich mache das Spiel der Markenwerkstätten nie mit und bin bisher gut damit gefahren....sehr gut sogar. Habe nur gewonnen und nichts verloren und das mache ich bereits seit 30 Jahren genau so. Zitieren
Knacki Geschrieben 28. August 2019 report Geschrieben 28. August 2019 vor 1 Stunde schrieb Chefschrauber: Für das eine Jahr Gewährleistung, hast du dann auch die volle Gewährleistung Wenn man es ganz genau nimmt greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Ab diesem Zeitpunkt musst du nachweisen dass der Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war. Das wird in den wenigsten Fällen einfach und günstig. Zitieren
Joe Ka Geschrieben 28. August 2019 report Geschrieben 28. August 2019 Und auch in den ersten 6 Monaten unterscheidet sich die Gewährleistung von der Garantie. Garantie = Das Fahrzeug hat bei der Übergabe keine Mängel und im Gewährleistungszeitraum wird (im Rahmen der Garantiebedingungen) nichts (neues) kaputt gehen, wenn doch stehen wir als Verkäufer dafür gerade. Gewährleistung = Bei der Übergabe war das Gerät ohne Mangel. D.h. Schäden, die später neu entstehen sind durch eine Gewährleistung grundsätzlich nie abgedeckt. Und deswegen kommt da das mit der Beweislast. In den ersten 6 Monaten könnte der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht durch einen Mangel entstanden ist, der bereits bei der Übergabe bestand. Gelingt ihm das bestehen auch in den ersten 6 Monaten keine Ansprüche. Vom 7. - 12. Monat muss der Kunde nachweisen, dass der Schaden durch einen Mangel entstanden ist, der bereits bei der Übergabe bestand, ansonsten ebenfalls keine Ansprüche. Zitieren
Gast Geschrieben 29. August 2019 report Geschrieben 29. August 2019 (bearbeitet) vor 22 Stunden schrieb Knacki: Wenn man es ganz genau nimmt greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Ab diesem Zeitpunkt musst du nachweisen dass der Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war. Das wird in den wenigsten Fällen einfach und günstig. @Knacki und Joe Ka. Ist egal ob genau ode ungenau, da immer so. Bitte nichts durcheinander werfen. Denn das hat mit der Inspektion, bei wem auch immer, nix zu tun... und letzteres ist ja das Thema. Also: Die gesetzliche Gewährleistung des Neufahrzeuges bleibt erhalten, auch wenn in einer freien Werkstatt eine Inspektion nach Herstellervorgaben gemacht wird. Bearbeitet 29. August 2019 von Chefschrauber Zitieren
Joe Ka Geschrieben 29. August 2019 report Geschrieben 29. August 2019 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Chefschrauber: Also: Die gesetzliche Gewährleistung des Neufahrzeuges bleibt erhalten, auch wenn in einer freien Werkstatt eine Inspektion nach Herstellervorgaben gemacht wird. Ja natürlich, das hat ja auch keiner in Frage gestellt. Es geht darum, dass sich eine Gewährleistung auf was anderes bezieht als eine Garantie, und das sollte, wie du sagst, nicht durcheinender geworfen werden: Etwas, das ein Garantiefall wäre, muss noch lange kein Gewährleistungsfall sein. Wenn es eben etwas ist, das nachweisbar nicht durch einen Mangel, der bereits bei der Übergabe bestand, entstanden ist, bringts ihm nichts, dass die Gewährleistung nicht verfällt wenn er die Inspektion woanders machen lässt. In dem Fall würde er den Garantieschutz benötigen, der gemäß den Bestimmungen eben schon verfällt, wenn er die Inspektion woanders machen lässt. Und das ist das Thema, nach dem er gefragt hat Ob es sich deswegen lohnt, sich, über die Gewährleistung hinaus, noch nach Garantiebestimmungen zu richten, steht natürlich, wie du sasgt, nochmal auf einem anderen Blatt. (Wenn das Fahrzeug bei der Übergabe entsprechend mangelfrei ist, sollte das Ding soweit auch ne Weile lang laufen, insofern man es anständig wartet, was eine freie Werkstatt genau so erledigen & stempeln kann. Und um auszutesten, dass es wirklich so mangelfrei ist wie behauptet gibts ja die Gewährleistung) Bearbeitet 29. August 2019 von Joe Ka Zitieren
Knacki Geschrieben 29. August 2019 report Geschrieben 29. August 2019 @Chefschrauber Glaub mir, ich kenne den Unterschied Zitieren
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