Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich fahr auch 18:48 :cool:

Ob die Zahlen wie bei Simon sind weiß ich nicht, aber 19:48 war nur halb so gut :laugh:

Gerhard 

Geschrieben

Hallo,

Fährst du bei 18:48 noch eine Kette mit 108 Gliedern?

Gruß

Thomas

Geschrieben

Nö. 110. Glaub ich...

Bestellung beim Starfighter, der weiß das. ;-) 

Geschrieben

So Leute, hatte Heute um 13 Uhr meinen TÜV Termin gehabt und um 14Uhr war ich schon wider zu Hause mit der Eintragung in der Tasche.

Reifen eintragen plus konischem Lenker mit Böcken von ABM. Sehr umgänglicher Prüfer ,machte nur eine kleine Runde vom Gelände auf die Straße 500 Meter und zurück. Kosten 105,99 Euro. Ich bin der Meinung das war Spitze und noch günstig dazu. Jetzt kann die

Saison beginnen.

Gruß HaBo

 

Geschrieben

Sehr schön, wirst Freude am Fahren haben :top:

Geschrieben
Am 15.2.2022 um 20:31 schrieb Habo:

Und bei Conti auf der Webseite, gibt es ein Formular da kannst du dir eine Unbedenklichkeits Bescheinigung beantragen. 

GRUß HaBo 

Kannst Du davon mal einen Link hier reinsetzen? Irgendwie finde ich das nicht :flowers:

starfighter1967
Geschrieben
Am 25.2.2022 um 15:38 schrieb Thomas.Z:

Hallo,

Fährst du bei 18:48 noch eine Kette mit 108 Gliedern?

Gruß

Thomas

brauchst ne 110er

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb East:

Kannst Du davon mal einen Link hier reinsetzen? Irgendwie finde ich das nicht :flowers:

https://www.continental-reifen.de/motorrad/contact/contact-technology 

Hier muß man seine Anfrage machen, alle Daten vom Moped eingeben und den Typ und die Größe vom Reifen den du eintragen willst. 

16464015234063601697607109833902.jpg

  • Thanks 1
Geschrieben

Super, vielen Dank :flowers:

Geschrieben

das heißt aber auch, dass du in 190/55 nunmehr nur noch den Conti SportAttack4 fahren darfst, oder sehe ich das falsch?

Geschrieben

Das würde mich auch interessieren.

Geschrieben

Moin !!

Einfach mit dem TÜV Mann nett plaudern. Es geht in der Hauptsache um den Platz für den Reifen und eventuelle Tachoabweichungen. Dann trägt er normalerweise die Größe ein, und dass nur Reifenpaarungen eines Herstellers gefahren werden dürfen .... so macht es meiner zumindest. Und wenn es ein TÜV Mann ist der Mopeten nicht leiden kann, dann zu einem anderen ..... ;)

Geschrieben

IMG_20220306_221804.thumb.jpg.f2eb711d83941b285d2747c39dd93016.jpgUm dem ganzen ein Ende zu machen. Ich darf alles fahren wofür ich eine Freigabe vom Hersteller habe. Das ww. steht für wahlweise. 

Geschrieben

Also kaum was da normal kein aktueller Reifen die Freigabe auf 190/55 hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

das stand bei meiner blauen Speedy ähnlich im Schein. Nachdem Triumph die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben hat, darfst Du nach meinem Verständnis alles fahren, was schwarz ist und ein Loch in der Mitte hat.

@the Stig: wenn auf die Reifenfreigabe des Herstellers mit /55er Reifen verwiesen würde, welchen Sinn hätte dann die Eintragung? Wenn ich eine Freigabe vom Reifenhersteller für den /55er  hab, darf ich den mit oder ohne Eintragung fahren :rolleyes: Oder hab ich einen Denkfehler?

Gerhard

Bearbeitet von joe8353
Geschrieben

Ja, hast nen Denkfehler.

Dimensionsänderung einfach nur per Reifenherstellerfreigabe gibt es  nicht mehr seit ca. 2 (? oder 3?) Jahren. Dimensionsänderungen müssen jetzt immer eingetragen werden. (Bridgestone hatte z.B. für den T30Evo früher für die 595n eine Freigabe, so dass man auch 180/55 ohne Einzelabnahme auf der 6" Felge fahren durfte .. funktioniert so nicht mehr)

Auch die Fabrikatsfreigabe von Triumph ändert nichts an einer Einzelabnahme.
(Die Fabrikatsentbindung bezieht sich ja nicht auf die nicht-originale Dimension)

Er hat jetzt quasi eine allgemeine Einzelabnahme eingetragen, die ihm bestätigt, dass er, wenn er diese Freigaben nach altem Stil vom Reifenhersteller hat, nicht jedesmal neu eintragen lassen muss. Ist ja schon mal was. Mit dem Road Attack 3 als Auslaufmodell kommt er nämlich nicht mehr all zu weit.

Alles fahren darf er nur, wenn keine zusätzlichen neuen Fabrikatsbindungen eingetragen sind. So wurde es z.B. bei mir gemacht. Ich konnte den Prüfer sogar überzeugen den Satz "Fabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" zu streichen, so dass bei einer Kontrolle keine Verwirrungen entstehen. (Den in der Betriebserlaubnis stehen ja eh keine Fabrikatsbindungen mehr)

Geschrieben (bearbeitet)
On 3/6/2022 at 10:24 PM, Habo said:

Ich darf alles fahren wofür ich eine Freigabe vom Hersteller habe.

Quatsch gelöscht.
 

Viel Spaß mit der Pelle! :bounce:

Bearbeitet von SiRoBo
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb SiRoBo:

Nö. Du darfst hinten alles fahren was 190/55 ist. Freigabe braucht‘s bei einer N nicht mehr, da zu neu für so nen Scheiß.

Bist dir da absolut sicher?

Sein 190/55 läuft nicht unter der regulären EU-BE, bei der es keine Fabrikatsbindungen mehr geben darf, sondern unter Einzelabnahme nach StVZO.

Ich meine, der 190/55 geht hier ja nur per Einzelabnahme, und wenn in diesem spezielen Einzelfall vom Prüfer eine Fabrikatsbindung festgelegt wurde ist die gültig. (Ich will sie nicht sinnvoll heißen .. aber halt gültig)

Geschrieben

Nö. Hab es wieder gelöscht. Aufgaben soll man bis zu Ende lesen, hat mir mein Mathe Lehrer Hr. Dr. Kuhn mal beigebracht. :180:

ohne den Conti Nachtrag wäre das natürlich der Fall gewesen…

Geschrieben

Ich habe das gleiche Problem und werde den Prüfer der das eingetragen hat bei der anstehenden HU beknien ob der die Reifenmarke rausnehmen kann.

Geschrieben

Also ich fasse es nochmal für mich zusammen: Quelle: https://www.michelin.de/auto/startseite-motorrad/wichtiger-hinweis-zu-reifenumrüstungen-an-motorrädern

Motorräder mit EU-Typgenehmigung

a. Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller/anderer Reifentyp:

Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig. Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.  (Also alle Hersteller möglich (da keine Reifenbindung gem. Herstellervorgaben eingetragen ) bei original Reifengröße mit Service - Information des Herstellers !!! Richtig ?

b. Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart:

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! ( Also im Fall Habo, in Zukunft beim Reifenkauf in  Größe 190/55 ZR17 JEDER Hersteller möglich der eine Service-Information für die Kombination hat )  Richtig ??

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
×
×
  • Neu erstellen...