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Suche EU Genehmigung für GPR Evo 515NV


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

leider habe ich keine EU Genehmigung für meinen GPR Evo Auspuff und von GPR bekomme ich nichts. 

Vielleicht hat einer so einen Topf an seiner 515Nv montiert und würde mir die EU Genehmigung zukommen lassen. 

Danke im Voraus. 
 

 

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Bearbeitet von UltrAslan
  • UltrAslan änderte den Titel in Suche EU Genehmigung für GPR Evo 515NV
Geschrieben

da sind doch nur noch diese kleinen Karten dabei in größe einer Scheckkarte.oder mal mehrere Händler anschreiben ob die Dir eine Karte besorgen können.Hoffe es kann die einer neh Kopie schicken.Viel Erfolg

Geschrieben

Die brauchst du aber auch nicht - die E-Nummer auf dem Auspuff reicht aus! Und gut zu lesen ist die ja auch, sogar im angebauten Zustand.

Geschrieben

Ja danke für eure Rückmeldungen. Brauchen tut man sie nicht aber ich fühle mich irgendwie besser wenn ich alles dabei habe und bei der Kontrolle etwas vorzeigen kann. 
 

Gpr Deutschland rückt nichts raus und jetzt habe ich mal gpr Italien angeschrieben und probiere mein Glück hier. 
 

 

Geschrieben

die e NUmmer sagt nur aus das er eine Zulassung hat , nicht aber das er für dein Fahrzeug zugelassen ist.Die Karten sind nicht um sonst dabei!

 

Geschrieben

Hab für meinen GPR Töpfe auch nichts bekommen als ich die neu gekauft habe. Bis jetzt hat sich weder Tüv noch Rennleitung darüber beklagt, E Nr ist drauf und gut ist.

  • Thanks 1
starfighter1967
Geschrieben
Am 21.3.2023 um 15:47 schrieb Jünner:

die e NUmmer sagt nur aus das er eine Zulassung hat , nicht aber das er für dein Fahrzeug zugelassen ist.Die Karten sind nicht um sonst dabei!

 

Es besteht keine Pflicht einen Nachweis mitzuführen, daher hat der ja eine E-Zulassung. Sehr viele Hersteller liefern daher gar nichts mehr mit.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb starfighter1967:

Es besteht keine Pflicht einen Nachweis mitzuführen, daher hat der ja eine E-Zulassung. Sehr viele Hersteller liefern daher gar nichts mehr mit.

ist mir neu beo BOS,SC Project, Arrow und Acra hatte ich immer einen Nachweiss dabei den ich bei bei der HU vorlegen musst!

starfighter1967
Geschrieben

Es besteht keine Mitführpflicht, wenn eine E-Nummer vorhanden ist, das ist gesetztlich so festgeschrieben.

  • Thanks 2
Geschrieben

das will ich nicht bestreiten und hab ich auch nicht geschrieben, es kann nur sein das er für den TÜV zurück bauen muß , weil der Prüfer das sehen will.

Sogar die originale Arrow von Triumph hat solche Papiere.Aber das weisst Du ja

Geschrieben

Also, die "originale" Arrow von Triumph für die 515NV und auch für die 515NJ hat sowas nicht. 

 

Gruß

 

Wolle

Geschrieben
Am 21.3.2023 um 15:47 schrieb Jünner:

die e NUmmer sagt nur aus das er eine Zulassung hat , nicht aber das er für dein Fahrzeug zugelassen ist.Die Karten sind nicht um sonst dabei!

 

Diese Überprüfung kann sowohl die Polizei als auch der TÜV online und einfach selbst durchführen. Diese Kärtchen sind nicht notwendig, werden aber dennoch von ein paar wenigen Herstellern noch beigelegt, genau wegen solchen Diskussionen wie hier.

  • Thanks 2
Geschrieben
Am 14.3.2023 um 09:28 schrieb UltrAslan:

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Was du aber machen musst - und vermutlich auch schon getan hast: nachdem deine Soziusrasten abgebaut sind, musst du den Soziusbetrieb austragen lassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb TMA:

 

Was du aber machen musst - und vermutlich auch schon getan hast: nachdem deine Soziusrasten abgebaut sind, musst du den Soziusbetrieb austragen lassen.

Formal bin ich da bei dir, Thomas. Ich habe an meinen Speedy´s auch keine Soziusrasten und auch nicht diesen Halteriemen auf der Sitzbank. Das hat die Prüfingenieure nie gestört.

Kann natürlich in einer Verkehrskontrolle anders sein, wenn der Sheriff unbedingt was finden will.

Bearbeitet von Rowdy
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Rowdy:

Formal bin ich da bei dir, Thomas. Ich habe an meinen Speedy´s auch keine Soziusrasten und auch nicht diesen Halteriemen auf der Sitzbank. Das hat die Prüfingenieure nie gestört.

Kann natürlich in einer Verkehrskontrolle anders sein, wenn der Sheriff unbedingt was finden will.

Ja, das ist macht normalerweise niemand - aber es lag mir auf der Zunge, da ja unbedingt dieses Kärtchen für den Auspuff gewünscht wird... :biggrin:

  • Like 1
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb TMA:

 

Was du aber machen musst - und vermutlich auch schon getan hast: nachdem deine Soziusrasten abgebaut sind, musst du den Soziusbetrieb austragen lassen.

Bei mir steht im Fahrzeugschein:

Zu S.1: Wahlweise 2, jedoch nur zulässig mit angeschraubten hinteren Fußrasten und montierter hinterer Sitzbankhälfte.

(Ich habe mal alles ausgeschrieben, im Schein ist vieles abgekürzt. S.1 = Anzahl der Sitzplätze.)

  • Like 1
Geschrieben



Diese Überprüfung kann... die Polizei... online und einfach selbst durchführen...


Das ist zumindest teilweise falsch. Mindestens in NRW besteht diese Möglichkeit nicht.
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Sandie:


 

 


Das ist zumindest teilweise falsch. Mindestens in NRW besteht diese Möglichkeit nicht.

 

Wenn sie wollen, dann können sie es. Bundesweit.

Geschrieben

Das ist falsch und wird durch ständiges wiederholen nicht wahrer.
Quelle : 1. Hand.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sandie:

Das ist falsch und wird durch ständiges wiederholen nicht wahrer.
Quelle : 1. Hand.

Dito.

Geschrieben

Wüsste jetzt nicht, dass du in NRW bei der Rennleitung bist. Ich schon...

  • Thanks 1
  • Haha 1
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Sandie:

Wüsste jetzt nicht, dass du in NRW bei der Rennleitung bist. Ich schon...

In der Tat, bin ich nicht.

Dann hat sich wohl etwas verändert bei euch. 2019 war ich mit meiner ollen T400 mit BOS-Töpfen in der Eifel. In Monschau wurden wir kontrolliert, dein Kollege hat im VW-Bus die Zuordnung E-Nummer zu Moped geprüft und kam mit einer "ist alles OK-Meldung" zurück.

Meine Begleitung - Leiter einer TÜV-Prüfstelle - hat das so wie von mir beschrieben erklärt.

Daher meine Aussage.

Geschrieben

Dann wirst du wahrscheinlich in eine Schwerpunkt-/Sonderkontrolle geraten sein.
Die wird an Hotspots gerne unter Hinzuziehen eines Sachverständigen gemacht. Dieser wird wohl die E-Nummer überprüft haben.
Der Durchschnittsrennleiter hat "in der Fläche" nach wie vor keine Möglichkeit dazu (NRW) .
In meinem letzten Seminar (so um 2005) wurde da auf Google verwiesen ; von mir aus dem Stehgreif erwiderten Gegenbeispiele wurden da als "bedauerliche Einzelfälle" abgetan.
So wie mir berichtet wurde, ist das auch jetzt noch geltende Lehrmeinung.

  • Sad 1
Geschrieben
Am 30.3.2023 um 08:20 schrieb TMA:

Diese Überprüfung kann sowohl die Polizei als auch der TÜV online und einfach selbst durchführen. Diese Kärtchen sind nicht notwendig, werden aber dennoch von ein paar wenigen Herstellern noch beigelegt, genau wegen solchen Diskussionen wie hier.

 

ABE.jpg

Deckblatt.jpg

Geschrieben

Kann geschlossen werden. Habe ich heute direkt von GPR erhalten. Danke für die zahlreichen Tipps. Allzeit gute Fahrt 

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