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Lenkanschlag eingedrückt - Motorrad nicht verkehrssicher?


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Geschrieben

Moin,

Ich hab gerade ein echtes Problem. Mich hat Ende März einer von meiner Speedy geschossen. Bin gerade vom Eintragen weg und 5 km weiter is mir einer mit 50 ungebremst hinten drauf. Glück gehabt, mir is tatsächlich nicht viel passiert bis auf paar Prellungen. Soweit so schei..e. 
 

Meine Lady war komplett im Eimer… Heckrahmen in Tank geschoben usw. Gutachter kommen lassen, der hat mir anhand des Zustandes und der Umbauten -und Anbauteilen ein faires Gutschten geschrieben. Dann hat der Stress mit der Gegnerischen Versicherung angefangen. Restwertbörse sofort verkaufen müssen und dann hinterher Papiere von mir verlangen. Ich hatte mit der Maschine mal n Rutscher, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat - nicht weiter tragisch. Auf die Seite gefallen und ein Lenkanschlag war etwas eingedrückt. Keine Risse/ kein Bruch. Hab ich selber wieder repariert, durch leichtes zurückformen da nichts ernsthaft deformiert war. 
 

Jetzt tritt der Fall ein das die Versicherung sagt: Nö, wir zahlen nicht, ihr Motorrad war nicht verkehrssicher und sie wollen eine Rechnung über die Reparatur.

Mein Tüver hat mir das aber extra bestätigt das es verkehrssicher war. Das Moped ist bereits nichtmehr da und ich weiß gerade nicht so recht was ich tun soll, weil Klage muss aus eigener Tasche bezahlt werden. 
 

Was meint ihr dazu?

Geschrieben

Da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.

Geschrieben

So sieht´s aus. Da hilft die hier jetzt folgende Verbreitung von Halbwissen mal so rein gar nix. 

Geschrieben

Wie Rowdy schon geschrieben hat, Rechtsanwalt!

Geschrieben

Bist im ADAC oder ähnlichem Verein?
Da ist je nach Mitgliedschaft eine Verkehrsrechtsschutz drin. Vielleicht machen die dass auch ähnlich wie beim Pannendienst, entweder gegen Rechnung oder folgendem Abo.

Geschrieben

Danke schonmal für die ganzen Antworten. Ich hab das ganze Prozedere bis jetzt über den Rechtsanwalt laufen lassen, so schlau war ich zum Glück :arrowhead: Mir ging es eher um die rein objektive Meinung der er-fahrenen Damen & Herren hier aus dem Forum. Kann ja sein das jemand mal einen ähnlichen Fall hatte. 
 

Anwalt meint auch klagen und das das eine klare Sache sei - aber der will auch Geld verdienen :detective:

Geschrieben

Recht hat er trotzdem.....

Geschrieben

Du kommst OHNE Rechtsanwalt NICHT gegen die Versicherung an. Punkt!

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Triple_9:

Anwalt meint auch klagen und das das eine klare Sache sei - aber der will auch Geld verdienen :detective:

Vielleicht täusche ich mich, aber meine Wissensstand ist das die gegnerische Versicherung deinen Anwalt bezahlen muss.

Geschrieben

Wenn er gewinnt. Wovon ich hier ausgehe. Aber, vor Gericht und auf hoher See.......

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Rowdy:

Vielleicht täusche ich mich, aber meine Wissensstand ist das die gegnerische Versicherung deinen Anwalt bezahlen muss.

Auslegen muss ich es trotzdem.

Wie gesagt, mir ging es darum was ihr zu der Sache meint und ob jemand solcher Scherereien mit einer Versicherung hatte. Falls das was zur Sache tut - es ist die LVM. 

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

1 hour ago, Necrol said:

Bist im ADAC oder ähnlichem Verein?
Da ist je nach Mitgliedschaft eine Verkehrsrechtsschutz drin. Vielleicht machen die dass auch ähnlich wie beim Pannendienst, entweder gegen Rechnung oder folgendem Abo.

meine Erfahrung mit ADAC Anwälten ist jetzt nicht die allerbeste... Ich bevorzuge inzwischen die Beauftragung eines auch im t5net vertretenen Anwalts.

 

1 hour ago, Rowdy said:

Vielleicht täusche ich mich, aber meine Wissensstand ist das die gegnerische Versicherung deinen Anwalt bezahlen muss.

Das stimmt erstmal. Soweit mir bekannt, kann der Anwalt sogar direkt mit der Versciherung abrechnen, ich hab da selten was ausgelegt.

Wünsch Dir viel Erfolg

Gerhard

Edith sagt: Scherereien mit Versicherungen hatte ich schon genug. M.E. werden viele Ansprüche erstmal abgelehnt. Wenn nur 10% nicht klagen wollen oder können sind das 10% mehr Gewinn in der Tasche der Versicherung :gash:

Bearbeitet von joe8353
Geschrieben

Nur mal so am Rande:

Woher weiß die Versicherung denn, dass was mit dem Lenkanschlag gewesen ist? Haben die ein Gutachten erstellen lassen? Bei der klaren Schuldlage?

Wenn sie meinen, dass etwas nicht in Ordnung ist, liegt die Beweislast doch bei denen, oder nicht?

Gruß

Wolle

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Wolle62:

Nur mal so am Rande:

Woher weiß die Versicherung denn, dass was mit dem Lenkanschlag gewesen ist? Haben die ein Gutachten erstellen lassen? Bei der klaren Schuldlage?

Wenn sie meinen, dass etwas nicht in Ordnung ist, liegt die Beweislast doch bei denen, oder nicht?

Gruß

Wolle

Ne es gab ein Gutachten damals als ich den Rutscher hatte, das ein Lenkanschlag beschädigt ist, weil sie auf die Seite gekippt ist

Ohne ein Gegengutachten zu erstellen und nachdem sie mich quasi erpresst haben das Motorrad als Restwert zu verkaufen (800€ für eine wirklich hingerichtete Maschine), meinten sie eben das sie jetzt die Unterlagen zu Reparatur haben wollen. Ich hab’s aber selber gerichtet (Industriemechaniker / Techniker Maschinenbau) das mir quasi auch der TÜV bestätigt: Ja das war alles verkehrssicher. Es war ja nichts ab oder rissig. 
 

Für sie sei das Beweiss genug nicht zu zahlen weil ich keine Rechnung dafür habe 😄 Thats it. 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Rowdy:

Da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.

:top:

@Triple_9 klingt ganz nach HUK, VHV, oder KRAVAG :cool:
Das der Lenkanschlag eingedrückt war, weiss die KH aus der HIS-Datenbank (früher: Uniwagnis). Von dort hat die das (alte) Gutachten (zum ersten Unfall) bekommen.

"Verkehrssicherheit wieder hergestellt": das kannst Du mit einem später (nach dem ersten Unfall) erstellten HU-Bericht natürlich nachweisen. 
Danach geht der Streit aber trotzdem noch weiter: um den Wiederbeschaffungswert (Wert nach der Reparatur des ersten Unfalls)
Der ist eine Bemessungsgröße für die Höhe des Schadensersatzes für den neuen Unfall. Argument der KH ist in diesen Fällen immer: "wir wissen gar nicht, ob und wie der erste Schaden repariert wurde" (voll oder nur teilweise, mit Neu- oder Gebrauchtteilen, etc.)

Auch das lässt sich aber lösen (darlegen). Auch ohne eine "Reparaturrechnung". Dein Anwalt wird wissen, wie.
Mein Tipp:
1) IMMER wenn ein Unfallschaden entstanden ist und von einem (deinem!) Sachverständigen begutachtet und der Schaden danach (ohne Rechnung) repariert wurde, dafür eine Reparaturbestätigung deines (!) Sachverständigen einholen. Das kostet (wenige) Euronen extra, hilft aber viel: die Einhaltung des im Gutachten vorgegebenen Reparaturwegs kann dein (!) Sachverständiger am besten beurteilen.
2) Mit der Reparaturbestätigung dann sofort die Löschung des HIS-Eintrags verlangen. Dann gibt es später keinen Ärger (wie du ihn jetzt hast).

HTH

:flowers:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Triplemania:

:top:

@Triple_9 klingt ganz nach HUK, VHV, oder KRAVAG :cool:
Das der Lenkanschlag eingedrückt war, weiss die KH aus der HIS-Datenbank (früher: Uniwagnis). Von dort hat die das (alte) Gutachten (zum ersten Unfall) bekommen.

"Verkehrssicherheit wieder hergestellt": das kannst Du mit einem später (nach dem ersten Unfall) erstellten HU-Bericht natürlich nachweisen. 
Danach geht der Streit aber trotzdem noch weiter: um den Wiederbeschaffungswert (Wert nach der Reparatur des ersten Unfalls)
Der ist eine Bemessungsgröße für die Höhe des Schadensersatzes für den neuen Unfall. Argument der KH ist in diesen Fällen immer: "wir wissen gar nicht, ob und wie der erste Schaden repariert wurde" (voll oder nur teilweise, mit Neu- oder Gebrauchtteilen, etc.)

Auch das lässt sich aber lösen (darlegen). Auch ohne eine "Reparaturrechnung". Dein Anwalt wird wissen, wie.
Mein Tipp:
1) IMMER wenn ein Unfallschaden entstanden ist und von einem (deinem!) Sachverständigen begutachtet und der Schaden danach (ohne Rechnung) repariert wurde, dafür eine Reparaturbestätigung deines (!) Sachverständigen einholen. Das kostet (wenige) Euronen extra, hilft aber viel: die Einhaltung des im Gutachten vorgegebenen Reparaturwegs kann dein (!) Sachverständiger am besten beurteilen.
2) Mit der Reparaturbestätigung dann sofort die Löschung des HIS-Eintrags verlangen. Dann gibt es später keinen Ärger (wie du ihn jetzt hast).

HTH

:flowers:

Das weisst aber das mir das NIE wieder so passiert. War am Anfang meiner Triumph Motorrad Karriere und ist auch leider in Vergessenheit geraten. Ich hab das Gutachten bebildert mit allen verbauten Teilen (Wilbers Federbein, LSL Fussrastenanlage, BOS Titanium high up, Trw Stummel etc…nur um mal kurz anzuschneiden). Ich hab alles akribisch aufgelistet, das war dennen wahrscheinlich dann zu blöd. Kommt ja schon auch etwas zusammen. 
 

edit: also nicht ich hab das Gutachten geschrieben. Ich hab dem Gutachter nur die Aufstellung gemacht 😄

Bearbeitet von Triple_9
Geschrieben

@Triplemania hat es schon recht gut beschrieben und Dein Anwalt wird entsprechend argumentieren.

Gegnerische KH verlangte bisher "nur" einen Reparaturnachweis der vorherigen Vorfahrtssache mit Rutscher, ohne ein Gegengutachten vorzulegen, ignoriert die TÜV-seitig bestätigte Verkehrssicherheit sowie eigenerbrachte Instandsetzung und "artgerechten" Fahrzeitraum bis zum Auffahrunfall. Vom Restwert-Aufkäufer liegt die Adresse ja vor, sollen sie doch ein Gegengutachten beauftragen, um den Wiederbeschaffungswert vorm Auffahrunfall zu bestimmen; wie in den meisten Fällen wird’s auf einen Vergleich hinauslaufen.  

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Odin:

@Triplemania hat es schon recht gut beschrieben und Dein Anwalt wird entsprechend argumentieren.

Gegnerische KH verlangte bisher "nur" einen Reparaturnachweis der vorherigen Vorfahrtssache mit Rutscher, ohne ein Gegengutachten vorzulegen, ignoriert die TÜV-seitig bestätigte Verkehrssicherheit sowie eigenerbrachte Instandsetzung und "artgerechten" Fahrzeitraum bis zum Auffahrunfall. Vom Restwert-Aufkäufer liegt die Adresse ja vor, sollen sie doch ein Gegengutachten beauftragen, um den Wiederbeschaffungswert vorm Auffahrunfall zu bestimmen; wie in den meisten Fällen wird’s auf einen Vergleich hinauslaufen.  

Ich weiß von dem Verwerter das der Rahmen nichtmehr existiert. Mal davon abgesehen das durch den Unfall eh alles wieder im A.sch war. Das hat absolut kein Bestand daher.

zwischen dem Rutscher und dem Unfall liegen fast 5 Jahre dazwischen. 

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