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Unterschiedliche Reifen Fabrikate vorn/ hinten erlaubt!?


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Geschrieben

Hallo liebes Forum, 

ich hab Mal eine Frage zu der sogenannten Mischbereifung. Ich war mit einer KTM Adventure bei der DEKRA mit dem Ziel HU.

Das Motorrad ist bestückt gewesen mit einem Metzeler Roadtec 01 vorn und einem Mitas Terra Force hinten.

Für beide Reifen gibt es für das Motorrad Freigaben seitens des Herstellers.

Trotzdem wollte mir der Halbgott in Grün keine Plakette zuteilen. Seine Aussage war es hätte sich was geändert. Was sich geändert hat konnte oder wollte er mir nicht auseinander setzen.

Meine Frage jetzt ist natürlich, wie ist da die Rechtslage? Gibt es hier jemanden unter uns der evtl. Prüfer ist und das Mal begründen könnte wenn es denn so ist? 

Ich weiß das das nicht Ideal ist mit der Mischbereifung aber es muss eine rechtliche nachvollziehbare Regelung geben und die hätte ich dann gerne Mal gesehen.

Danke und Grüße 

Geschrieben

Und danach gibt es keinen Grund mir die Plakette zu verweigern, da ich Freigaben für beide montierten Reifen habe? 

So lese ich das jedenfalls da raus!? 

 

Geschrieben

Kann ich Dir nicht sagen 🤷‍♂️

Bei meiner Speedy mit EU-Zulassung und ohne Reifenbindung, weiß ich das ich Mischbereifung fahren dürfte wenn ich wollte.

Geschrieben

Die KTM wird ja auch eine EU-Zulassung haben. Wenn die Reifen die eingetragenen Größen etc haben, dann müsste meines Wissens nach immer noch Mischbereifung zulässig sein. Eine Freigabe braucht man dann eh nicht. Mischbereifung hin oder her.

 

Geschrieben

EU Zulassung hat sie definitiv, allerdings sind auch Conti Trailattack in den Papieren eingetragen...

Aber wie gesagt für die anderen Reifen gibt es Freigaben vom Hersteller.

Weiß echt nicht wie das zu handhaben ist.

Danke euch schon Mal...

Geschrieben

Versuche mal, die Reifenbindung aus den Papier rauszukriegen. Vielleicht hilft das. Und suche dir einen anderen Prüfer :wink:

Geschrieben (bearbeitet)

Freigaben des Reifenherstellers gibt es nicht mehr. 

Die heißen mittlerweile Serviceinformation, sind aber keine Genehmigung oder Freigabe.

Für EG-zugelassene Motorräder benötigt man vom Reifenhersteller weder eine Freigabe noch eine Serviceinformation noch sonstwas.

Wenn die Reifengröße, Lastindex und Geschwindigkeitsindex dem entsprechen, was im Schein / Zul. 1 oder im COC-Papier steht, dann darf man den Reifen fahren.

Für EG-zugelassene Motorräder wurden schon vor Jahren die bestehenden Reifenfabrikatsbindungen aufgehoben.

Bearbeitet von RSau
Geschrieben

Eigentlich eindeutig geregelt. Wenn keine Reifenfabrikate vorgeschrieben sind müssen nur auf einer Achse gleiche Reifen gefahren werden. Motorrad Achse vorn und hinten. Somit kann es unterschiedlich sein. Wenn da ein Prüfer dumm tut, anderen TÜV suchen.  Hatte noch nie Probleme. Gehe aber auch zu einem der Ahnung hat.

  • Like 1
Geschrieben

Das was hier diskutiert wird ist KEINE Mischbereifung. Das wäre Radial und Diagonal, und das wäre unzulässig. 2 verschiedene Fabrikate, welche jedes für sich den Anforderungen (Größe, Speed Index, Traglast) entspricht, ist bei EU-Zulassung erlaubt und eine Verweigerung der Plakette zeichnet mal wieder einen unfähigen Prüfer aus. 

Hab ich schon öfter so gefahren, auch bei HU. 

  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben

Wenn ein Trailattack eingetragen ist, dann gilt das auch EU hin oder her ...

Geschrieben

Hier hab ich noch Mal ein Schreiben der Firma Metzeler angehängt aus dem hervorgeht das die Reifenbindung in den Papieren entfällt solange die "Service Informationen" der Hersteller zum Reifen passt. 

@schmidei@RSau@mr.airbrush Ihr habt demnach Recht. 

@Duc985 Danach liegst Du falsch...

Ich bin mir eigentlich auch mittlerweile ziemlich sicher dass das Recht auf meiner Seite ist und der Herr Ingenieur keine Lust hatte.

Morgen geht der Tanz weiter... Werde berichten...

Danke für Eure Einschätzungen.

Grüße Michael 

17411996220234744408985780938155.jpg

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schmidei:

Das was hier diskutiert wird ist KEINE Mischbereifung. Das wäre Radial und Diagonal, und das wäre unzulässig. 2 verschiedene Fabrikate, welche jedes für sich den Anforderungen (Größe, Speed Index, Traglast) entspricht, ist bei EU-Zulassung erlaubt und eine Verweigerung der Plakette zeichnet mal wieder einen unfähigen Prüfer aus. 

Hab ich schon öfter so gefahren, auch bei HU. 

Doch Georg, unterschiedliche Hersteller oder auch vom gleichen Hersteller unterschiedliche Reifen zb Road Attack und Sport Attack, zählen zur Mischbereifung!

Geschrieben

wie sieht die geschichte eigentlich bei älteren moppeds ohne eu-zulassung aus? in der zulassung meiner rvf steht der unschöne passus: nur reifen eines herstellers und typs zulässig, reifenfabrikatsbindung gemäß hersteller beachten

alles, was ich bisher dazu gehört habe, war eher entmutigend... :snivel:

Geschrieben

Bei Mopeds mit Zulassung nach deutschem Recht und in den Papieren genannten Reifenherstellern und -modellen darfst du nur genau diese fahren. Ausnahme früher: Gab es vom Reifenhersteller eine Freigabebescheinigung für andere Reifen (für exakt dein Mopedmodell), dann durftes du auch diese Reifen (teilweise sogar trotz anderer Größe) fahren.

Vor ein paar Jahren wurde diese Ausnahmeregelung abgeschafft, es gab keine Freigabe mehr vom Reifenhersteller bzw. die alten waren nicht mehr gültig und du musstest für jedes Reifenmodell, das fahren wolltest, welches aber nicht unter denen in deinen Papieren Genannten ist, eine Einzelabnahme nach Paragraph 19.2 und die Eintragung in deine Papiere machen lassen. Oder du hast dir mal die Reifenfabrikatsbindung per Einzelabnahme und Korrektur des Scheins / Zul. 1 austragen lassen.

Das wird, so wie es aussieht, momentan wieder gekippt (dabei ist nicht jedes Bundesland gleich schnell bzw. nicht jeder Überwachungsverein mit 19.2-Berechtigung gleich willig).

Demnächst wird es wohl so sein, dass man auch für die alten, nach deutschem Recht zugelassenen Mopeds jedes Reifenmodell fahren darf, wenn es die in der Zul.- bescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein, Schein) genannten Größenangaben, Last- u. Geschwindigkeitsindeces erfüllt. Also so wie es schon für EU-zugelassene Kisten gilt. (Soweit ich gehört habe, Tüv Süd in BW handhabt es wohl schon so).

Eine Einzelabnahme nach 19.2 u. die Korrektur des "Scheins" bleibt bei abweichenden Größenangaben, Last- u. Geschwindigkeitsindeces des "neuen" Wunschreifens weiterhin erforderlich.

 

 

Geschrieben

Mischbereifung ist übrigens kein geschützter Begriff. Es gibt aber verbotene und erlaubte Mischbereifungen.

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb RSau:

Demnächst wird es wohl so sein, dass man auch für die alten, nach deutschem Recht zugelassenen Mopeds jedes Reifenmodell fahren darf, wenn es die in der Zul.- bescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein, Schein) genannten Größenangaben, Last- u. Geschwindigkeitsindeces erfüllt. Also so wie es schon für EU-zugelassene Kisten gilt. (Soweit ich gehört habe, Tüv Süd in BW handhabt es wohl schon so).

hoffe einfach mal, daß das "demnächst" wirklich in naher zukunft eintrifft.

bisher haben werkstatt, tüv-prüfer und reifenhersteller jedenfalls unisono verkündet, daß ich ziemlich die arxxxkarte gezogen hätte. kann aber eigentlich nicht sein, da es doch jede menge älterer moppeds im straßenverkehr gibt. also muß es doch einen weg geben, wenn beispielsweise die reifen mit freigabe gar nicht mehr hergestellt werden.

Geschrieben

...kann eigentlich nicht sein, weil du es nicht gut findest, zieht bisher halt nicht so. 

Einen Weg gab / gibt es ja, Einzelabnahme und Korrektur der Zulassung. Ist nicht schön, ist aber so.

 

Geschrieben

zum thema einzelabnahme meinte der tüv-prüfer: mach ich für moppeds, die schneller als 160km/h fahren, nicht, von wegen fahrversuche.

wie gesagt, bisher unschönes thema, weswegen ich auf baldige einfachere regelungen hoffe. vielleicht hilft es ja schon, mit anderen prüfern/prüforganisationen zu reden.

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