Tschepetto Geschrieben 12. August 2004 report Geschrieben 12. August 2004 (bearbeitet) ...findest Du hier und auf der Triumph-HP! Bearbeitet 21. Mai 2008 von Kohlenklau
GerT Geschrieben 22. Oktober 2008 report Geschrieben 22. Oktober 2008 (bearbeitet) Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern. Für die EG- typisierten Motorräder gibt es hier eine Bescheinigung von Triumph, die bestätigt, das es keine Reifenbindung gibt Triumph_EG-Typ_bescheinigung_keine_reifenbindung_10-2008.1.pdf Aber Achtung: Es besteht eine Reifenbindung für Fahrzeuge die nach der nationalen, Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen wurden!!! Den Unterschied kann man anhand der Fahrzeugscheineintragung erkennen: Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung: e11 Also zum Bsp: e11*2002/24* Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin. Das heißt das es durchaus sein kann das zwei, äußerlich und technisch identische Fahrzeuge, je nach Zulassung entweder eine Reifenbindung haben, oder nicht. Es bleibt nur die Hoffnung das im Zuge weiterer Angleichung an europäisches Recht dieser nationale Blödsinn verschwindet. Gruß GerT Bearbeitet 22. Juni 2011 von GerT
Triplemania Geschrieben 24. April 2012 report Geschrieben 24. April 2012 (bearbeitet) Nachtrag (nur) für die SpeedTriple N-Modelle (Mj 2002-2004):Reifenfreigabe von Bridgestone vom 28.11.2011, auch für 180/55 Hinterradreifen auf der 6 Zoll-HR-Felge: Bridgestone_2011_für_SpeedTriple_595N.pdf ; Reifenfreigabe von Bridgestone für 190/55: Freigabe Bridgestone 1905577 595N.pdf (Dank an Joe8353) Bearbeitet 29. Januar 2015 von Triplemania
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