polarys Geschrieben 13. März 2006 report Geschrieben 13. März 2006 Hallo Leute, habe vor mir ne Zubehöranlage für meine 06er Speedy zu gönnen. Da die Preise für Schalldämpfer mit und ohne Kat (aber beide mit EG-ABE) ja doch zum Teil eklatant sind stelle ich mir die Frage ob es legal ist einen Dämpfer ohne Kat anzubauen Nach EU-Recht sollte dies ja mit der EG-ABE so sein?! Logischwerweise werden damit die Abgasgrenzwerte überschritten Man bewegt sich also in einer Grauzone zwischen Legalität und eben erlöschen der Betriebserlaubnis......... Vieleicht hat jemand den Durchblick und kann die Sache auflösen ! So ride on ! Gruß Polarys Zitieren
italofranke Geschrieben 13. März 2006 report Geschrieben 13. März 2006 wie schon mal gesagt! also mir hat ein tüv getier gesagt! so lange der topf abe hat darf er auch an einen motorad angebracht werden das eigendlich kat hat! soll nur relevant werden wenn sie anfangen steuerliche unterschiede zu machen! Z.B mit kat 17 eur. pro 100 ccm ohne kat 25 eur pro 100 ccm oder so in der richtung! Zitieren
j.m.k Geschrieben 13. März 2006 report Geschrieben 13. März 2006 wie schon mal gesagt! also mir hat ein tüv getier gesagt! so lange der topf abe hat darf er auch an einen motorad angebracht werden das eigendlich kat hat! soll nur relevant werden wenn sie anfangen steuerliche unterschiede zu machen!Z.B mit kat 17 eur. pro 100 ccm ohne kat 25 eur pro 100 ccm oder so in der richtung! genau !!! das hat nix mit der ABE zu tun ... das wäre dann steuerhinterziehung ABE umfasst nur das technische... Der kat ist eine einstufung der steuerklasse ... gruss jens Zitieren
Oggy Geschrieben 13. März 2006 report Geschrieben 13. März 2006 (bearbeitet) Moin, wär mir neu, das die Steuer nach EUI-III unterscheiden würden. Baust du den Kat ab, hast beim nächsten TÜV wegen der AU Probleme. Andreas Bearbeitet 13. März 2006 von Oggy Zitieren
tomm Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 Also meine TüV bzw. Händleraussagen waren folgende. Hallo, ich habe heute mal etwas rum telefoniert. Anruf bei DEKRA. Ergebnis: Wenn jemand den KAT austragen kann, dann nur der TüV. Anruf beim TüV 1 Ergebnis: KAT kann über eine Einzelabnahme ausgetragen werden. Zur Zeit wird noch nach dem Verfahren, dass in dem Rundschreiben Nr. 12/04H Zulassung von Fahrzeugen beschrieben ist verfahren. Anruf beim TüV 2 Ergebnis: Bei der ab dem 01.04.06 durch zu führende AU ist bis heute nicht Festgelegt was und wie geprüft werden soll. Es fehlen auch die entsprechenden Geräte (Adapter). Nachrüstschalldämpfer die z. Z. ohne KAT auf dem Markt sind haben eine EG Zulassung mit „E“ Prüfzeichen und haben somit eine Zulassung. Werden sie an ein Motorrad angebaut, das im Fahrzeugschein unter Ziffer 5 den Eintrag „GKAT“ stehen hat verliert das Motorrad die Betriebserlaubnis, obwohl die Anlage ein „E“ Zeichen hat, glaubt er. Der TüV Mensch ist selbst Motorradfahrer und findet die Sache selbst schei... Anruf bei einem Händler Ergebnis: Alle Nachrüstschalldämpfer die z. Z. ohne KAT auf dem Markt sind, haben nicht die richtige „E“ Nummer um den ab 01.04.06 geltenden Bestimmungen zu entsprechen. Alle Anlagen die vor dem 01.04.06 verkauft bzw. gebaut werden, fallen nicht unter die neuen Bestimmungen. Es gibt keine Bestimmungen wie die Anlagen zu bauen und prüfen sind. Bei den Anlagen mit KAT ist es auch fraglich ob diese die geforderten Abgaswerte entsprechen können, siehe GSX 1000 (glaube ich). Na da soll man sich noch auskennen! Also was tun. Besser warten bis die gewünschte Anlage mit KAT kommt? Oder noch vor dem 01.04.06 kaufen, und auf die alten Bestimmungen hoffen? Werde ich mir mal alles durch den Kopf gehen lassen und mich dann entscheiden. Na das gibt wieder schlaflose Nächte. Zitieren
johro Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 soweit ich weiß bezieht sich die e-nummr nur auf die lautstärke! bei uns wir beim pickerl auch die abgaswerte gemessen und wenn die außerhalb liegen kriegst kein pickerl, obwohl der topf eine e-nummer hat, (es könnte ja auch daran liegen dass der kat kaputt ist oder die einspritzung bzw vergaser verstellt ist) mfg johro Zitieren
Petzi Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 was ich gehört habe...stimmt mit TÜV 2 überein... und das die e nummer was mit laustärke zu tun hat ist nicht korrekt... was hat dann die e nummer auf den blinkern zu suchen... (spass muss sein) gruss Zitieren
HeikoB Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 Also meine TüV bzw. Händleraussagen waren folgende.Hallo, ich habe heute mal etwas rum telefoniert. Anruf bei DEKRA. Ergebnis: Wenn jemand den KAT austragen kann, dann nur der TüV. Anruf beim TüV 1 Ergebnis: KAT kann über eine Einzelabnahme ausgetragen werden. Zur Zeit wird noch nach dem Verfahren, dass in dem Rundschreiben Nr. 12/04H Zulassung von Fahrzeugen beschrieben ist verfahren. Anruf beim TüV 2 Ergebnis: Bei der ab dem 01.04.06 durch zu führende AU ist bis heute nicht Festgelegt was und wie geprüft werden soll. Es fehlen auch die entsprechenden Geräte (Adapter). Nachrüstschalldämpfer die z. Z. ohne KAT auf dem Markt sind haben eine EG Zulassung mit „E“ Prüfzeichen und haben somit eine Zulassung. Werden sie an ein Motorrad angebaut, das im Fahrzeugschein unter Ziffer 5 den Eintrag „GKAT“ stehen hat verliert das Motorrad die Betriebserlaubnis, obwohl die Anlage ein „E“ Zeichen hat, glaubt er. Der TüV Mensch ist selbst Motorradfahrer und findet die Sache selbst schei... Anruf bei einem Händler Ergebnis: Alle Nachrüstschalldämpfer die z. Z. ohne KAT auf dem Markt sind, haben nicht die richtige „E“ Nummer um den ab 01.04.06 geltenden Bestimmungen zu entsprechen. Alle Anlagen die vor dem 01.04.06 verkauft bzw. gebaut werden, fallen nicht unter die neuen Bestimmungen. Es gibt keine Bestimmungen wie die Anlagen zu bauen und prüfen sind. Bei den Anlagen mit KAT ist es auch fraglich ob diese die geforderten Abgaswerte entsprechen können, siehe GSX 1000 (glaube ich). Na da soll man sich noch auskennen! Also was tun. Besser warten bis die gewünschte Anlage mit KAT kommt? Oder noch vor dem 01.04.06 kaufen, und auf die alten Bestimmungen hoffen? Werde ich mir mal alles durch den Kopf gehen lassen und mich dann entscheiden. Na das gibt wieder schlaflose Nächte. Hallo, eine Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen hat lediglich etwas mit der technischen Abnahme zu tun! Also, eine so gekennzeichnete Anlage muß nicht mehr einzel abgenommen und eingetragen werden. Das gilt natürlich nur für das entsprechende Möppi für das diese Anlage auch gebaut wurde! Ein Eintrag "mit GKat" kann nicht aus den Papieren ausgetragen werden, da sich das Abgasverhalten mit einer anderen Anlage ohne Kat ja auch verändern würde! Somit hat ein mit GKat eingetragenes Fahrzeug, umgerüstet mit einer E-geprüften Anlage ohne Kat, keine Betriebserlaubnis mehr! Gruß Heiko Zitieren
italofranke Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 so hat es der tüv futzi nicht zu mir gesagt weil ich ihn genau daruf angesprochen habe! also ob die betriebserlaubnis erlischt? er sagte nein! solange der topf abe hat darf er verbaut werden! für mich ne klare ansage! Zitieren
johro Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 ja aber werden bei euch die abgaswerte nicht auch kontrolliert? mfg johannes Zitieren
kanta Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 und wie wird das dann eigentlich mit den "pickerln" ? bekommen wir dann auch an die gabel ne nummer um das pickerl anzubringen oder werden die bleche in zukunft noch größer oder muß man den tank bekleben lassen ....... die spinnen doch alle gruß alex Zitieren
HeikoB Geschrieben 14. März 2006 report Geschrieben 14. März 2006 so hat es der tüv futzi nicht zu mir gesagt weil ich ihn genau daruf angesprochen habe! also ob die betriebserlaubnis erlischt? er sagte nein! solange der topf abe hat darf er verbaut werden! für mich ne klare ansage! Jo, und genau das ist meines Erachtens falsch! Wenn in den Papieren steht, das es sich um ein Fahrzeug mit GKat handelt und Du baust die Karre um auf ohne Kat, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, da das Fahrzeug nicht mehr den Papieren entspricht! Da " GKAT " kein Tüffi austragen kann und darf wie z.B. Reifen, Verkleidungen, Lenker, ect. ist das ein schwieriges Thema! Ob da einer drauf kommt und etwas draus konstruiert ist die zweite Frage! Hat mir heute auch ein TÜV-Onkel bestätigt. Gruß Heiko Zitieren
Padi #4 Geschrieben 15. März 2006 report Geschrieben 15. März 2006 Bei uns in der Schweiz ist es bis Ende Juni 2006 legal an ein Motorrad welches KAT hatte eine Anlage ohne KAT zu verbauen wenn diese eine E-Zulassung und eine Eignungserklährung vom Importeur hat. Ab 1. Juli 2006 ist aber alles anders. Da muss bei der Zubehöranlage ein KAT drin sein wenn original auch ein KAT vorhanden war. Die einen behaupten ab 1. Juli sind dadurch auch die Anlagen ohne KAT illegal, andere sagen; wenn die Anlage vor dem 1.06.06 montiert wurde gilt das nicht. Vermutlich ist es besser auf KAT zu bauen und allem Ärger aus dem Weg zu gehen. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.