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Verlust der ABE ohne Sozius-Fussrasten?


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Geschrieben

Hallo,

man kann darüber denken, was man will, aber ich finde die Speedy 1050 ohne Sozius-Rasten noch schicker :-)

Meine Frage: Verliere ich die ABE, wenn ich die Sozius-Rasten abnehme?

Hintergrund meiner Annahme: Die Speedy 1050 ist für zwei Personen zugelassen. Montiere ich die Sozius-Rasten ab, würde ein potentieller BeifahrerIn keinen Halt mehr finden ...

Ich weiss, das klingt schräg, aber das wäre im Zusammenhang mit der ABE ja nichts Neues ;-)

Freue mich auf Eure Gedanken

Gruß

Sascha

Geschrieben

Bei meiner 885er ist unter Punkt 12 in Schein eine 1 eingetragen und im Text steht dann: Ziff 12:auch zugelassen 2 mit geeigeten Fußrasten und Sitzbankhälfte. :wink:

Wenn man´s ganz eng sieht ist da schon was dran, lass Dir doch unter Sitzgelegenheit wahlweise 1 eintragen, und gut ist :whistle:

Nach Montage der Soziusabdeckung müsste eigentlich die ABE der Abdeckung diesen Misstand bereinigen :questionmark:

Grüssle

Geschrieben

mit der sitzbankabdeckung verliert der hintern auch an grip, ist trotzdem erlaubt .

im ernst, die genaue rechtliche lage kenne ich auch nicht, so lange keiner mitfährt sollte es aber egal sein. mein tip: die sitzbank sieht ohne riemen auch besser aus.

Geschrieben
Meine Frage: Verliere ich die ABE, wenn ich die Sozius-Rasten abnehme?

Hintergrund meiner Annahme: Die Speedy 1050 ist für zwei Personen zugelassen. Montiere ich die Sozius-Rasten ab, würde ein potentieller BeifahrerIn keinen Halt mehr finden ...

Zuerst einmal: Du meinst die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, nicht eine ABE.

Und zu Deiner Frage: Nein, die BE erlischt dadurch nicht.

Was nicht ausschließt, daß Du Ärger bekommst, wenn Du trotz fehlender Fußrasten einen Beifahrer mitnimmst.

Gruß, Winni

Geschrieben
Zuerst einmal: Du meinst die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, nicht eine ABE.

Ist nicht ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis ?????

Geschrieben (bearbeitet)

Ja schon, bezieht sich dann aber auf ein Bauteil aus dem Zubehörmarkt, für die die ABEs ausgestellt werden. Dagegen gibts pro Fahrzeug nur die eine BE, die für das ganze Kfz gilt.

Bearbeitet von Dummy
Geschrieben
Zuerst einmal: Du meinst die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, nicht eine ABE.

Und zu Deiner Frage: Nein, die BE erlischt dadurch nicht.

Da bin ich aber anderer Meinung! Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Insbesondere Änderungen, die die Sicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen können. Du kannst ja aus einem PKW auch den Sicherheitsgurt des Beifahrersitzes nicht ausbauen, bloß weil du nie einen Beifahrer mitnimmst. Wenn das Fahrzeug so zugelassen worden ist, dann müssen Änderungen abgenommen werden. Sonst 3 Punkte in Flensburg und 50 Euronen Bußgeld. Ich würde es eintragen lassen. Bist du auf der sicheren Seite. Zumal in einigen Regionen die Polizei Fahrzeuge bei Erlöschen der Betriebserlaubnis stilllegt.

Gruß, Holsteiner

Was nicht ausschließt, daß Du Ärger bekommst, wenn Du trotz fehlender Fußrasten einen Beifahrer mitnimmst.

Gruß, Winni

Geschrieben
Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

Das ist schon lange nicht mehr so!

Geschrieben

und ich laufe auch jeden morgen und abend um meinen Pkw und kontrolliere vor jeder Fahrt den ordnungsgemäßen Zustand der Beleuchtung :whistle:

- ich find man kann es auch übertreiben mit dem Nachdenken über bestimmte Vorschriften Verordnungen usw.

Just my two cents

Geschrieben

"Da bin ich aber anderer Meinung! Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis."

Das halte ich für ein Gerücht und entbehrt jeglicher Grundlage :alert:

Geschrieben
Das halte ich für ein Gerücht und entbehrt jeglicher Grundlage :alert:

Unwissenheit hat aber noch nie für ein Posting im Forum geschadet :popcorn::laugh:

Geschrieben

Nojooooo......

ich würde dem Holsteiner mal Glauben schenken wollen :whistle:

Geschrieben

Also bei meiner 00er Daytona ist der Soziussitzplatz optional....

d.h. wenn ich zu zweit fahre muss ich die Sitzbankhälfte und die Rasten montiert haben

in den Papieren ist das wie folgt vermerkt:

unter S.1 steht ne 1 für ein Sitzplatz

in den Erläuterungen: zu S.1 WW.2, nur zulässig mit angeschraubten hinteren Fussrasten und montierter hinterer Sitzbankhälfte

damit sollten alle Fragen beseitigt sein :flowers:

Geschrieben

Sledge, ich denke so wird ein Schuh draus :nod:

Geschrieben
"Da bin ich aber anderer Meinung! Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis."

Das halte ich für ein Gerücht und entbehrt jeglicher Grundlage :alert:

Demnach gilt das auch für einen Tankrucksack oder Gepäcktaschen? :laugh::wink::laugh:

Geschrieben (bearbeitet)

Die StvZo schreibt in §19 Abs. 2 folgendes:

-----8<-------

(2)Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

usw....

-----8<-------

Punkt 2 sagt eigentlich schon alles, nur wenn eine Gefähgung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist und das ist es nicht solange ohne Soziusrasten keine Person befördert wird, gleiches gilt für die Abdeckung.

Gruss

Bearbeitet von Immergewinner
georges le motard
Geschrieben (bearbeitet)
Das ist schon lange nicht mehr so!

Genau ! Nur noch Änderungen, die eine Gefährdung hervorrufen und Änderungen, die auf das Abgasverhalten einen Einfluß haben . Da war noch was drittes, aber das fällt mir gerade nicht ein :shy: !

Grüße, der Schorsch !

Gefunden :whistle: ! :nod: !

Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. § 19 II StVZO, wenn

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder

Änderungen dazu führen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Änderungen dazu führen, dass Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Alles klar?

Bearbeitet von georges le motard
Geschrieben
was auf jeden fall sache ist: du bekommst keinen stempel beim tüf wenn die fussrasten nicht dran, und der prüfer schlecht drauf ist.

sitzbankabdeckung muss dazu auch runter.

Ist das so? Okay, jeder Prüfer ist anders und ich hab die Rasten immer dran wg. Ersatz-Sturzpads und da man ja nie weiß wann man wieder ne nette Sozia dabei hat. Aber wenn mir der Prüfer wegen der Rasten nen Strick drehen würde käm die Beschwerde früher oder später (vorausgesetzt natürlich ich liege damit doch nicht falsch hier in D-Land).

Geschrieben (bearbeitet)

bon soir!

in meinem kfz-schein steht, dass meine speedy einen (1!) sitz einschliesslich fahrersitz hat, und nur dann einen 2ten sitzplatz hat, wenn die hinteren fussrasten und die hintere sitzbankhälfte montiert ist.

im prinzip wie sledge schon schrub (hab's eben erst gesehen).

grüsse

Bearbeitet von triplehead
Geschrieben

Moin zusammen,

ich gebe es zwar äußerst ungern zu, aber ich glaube, dass ich mich geschlagen geben muß. :gash:

Ich habe nun auch noch mal genauer in den Erläuterungen zu § 19 StVZO nachgelesen und komme auch zu dem Ergebnis, dass der Solobetrieb ohne Fußrasten nicht zum Erlöschen der BE führt. Ob natürlich ein TÜV-Prüfer eine Gefährdung erwartet, weiß der Himmel.

Da in diesem Forum anscheinend heiß diskutiert wird, freue ich mich auf zukünftige Themen.

Ich wünsche euch eine unfallfreie Rest-Saison! :wink:

Geschrieben (bearbeitet)
Moin zusammen,

Da in diesem Forum anscheinend heiß diskutiert wird, freue ich mich auf zukünftige Themen.

da hast du uns noch nicht erlebt wenn es um so wichtige dinge geht wie öl, kettenspray, tankschutzfolie, und-immer wieder gerne genommen-inspektionskosten. hatte ich kettenspray schon erwähnt? von der kette selbst mal ganz abgesehen.oder ölsorten. hatten wir schon kettenspray?

Bearbeitet von andreas
Geschrieben
...hatten wir schon kettenspray?

Du hast vor lauter Kettenspray die Kettenöler vergessen.

Gruß, Winni

Geschrieben (bearbeitet)
Du hast vor lauter Kettenspray die Kettenöler vergessen.

Gruß, Winni

kettenöler? sind wir etwa mädchen? :popcorn: sowas braucht kein echter motorradfahrer. dann lieber kardan :devil: wer sowas kauft, nimmt auch abs.

Bearbeitet von andreas
Geschrieben
kettenöler? sind wir etwa mädchen? :popcorn: sowas braucht kein echter motorradfahrer. dann lieber kardan :devil: wer sowas kauft, nimmt auch abs.

Kardan? Nee, damit kann man doch keine Wheelies fahren! DAS ist was für Mädchen :devil:

Au weia, wir sind ja hier im Technik-Bereich! Gut, daß der Klau im Urlaub ist, sonst gäb's jetzt bestimmt Mecker :wink:

Gruß, Winni

Geschrieben
kettenöler? sind wir etwa mädchen? :popcorn: sowas braucht kein echter motorradfahrer. dann lieber kardan :devil: wer sowas kauft, nimmt auch abs.

... ach - so 'ne Sprint mit KARDAN das wäre schööööön ... :love: ABS hat sie schon ... :whistle:

*duckundweg* :maffick::roll::maffick:

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