saschal Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Hallo, man kann darüber denken, was man will, aber ich finde die Speedy 1050 ohne Sozius-Rasten noch schicker :-) Meine Frage: Verliere ich die ABE, wenn ich die Sozius-Rasten abnehme? Hintergrund meiner Annahme: Die Speedy 1050 ist für zwei Personen zugelassen. Montiere ich die Sozius-Rasten ab, würde ein potentieller BeifahrerIn keinen Halt mehr finden ... Ich weiss, das klingt schräg, aber das wäre im Zusammenhang mit der ABE ja nichts Neues ;-) Freue mich auf Eure Gedanken Gruß Sascha Zitieren
Manni Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Bei meiner 885er ist unter Punkt 12 in Schein eine 1 eingetragen und im Text steht dann: Ziff 12:auch zugelassen 2 mit geeigeten Fußrasten und Sitzbankhälfte. Wenn man´s ganz eng sieht ist da schon was dran, lass Dir doch unter Sitzgelegenheit wahlweise 1 eintragen, und gut ist Nach Montage der Soziusabdeckung müsste eigentlich die ABE der Abdeckung diesen Misstand bereinigen Grüssle Zitieren
andreas Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 mit der sitzbankabdeckung verliert der hintern auch an grip, ist trotzdem erlaubt . im ernst, die genaue rechtliche lage kenne ich auch nicht, so lange keiner mitfährt sollte es aber egal sein. mein tip: die sitzbank sieht ohne riemen auch besser aus. Zitieren
Rincewind Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Meine Frage: Verliere ich die ABE, wenn ich die Sozius-Rasten abnehme?Hintergrund meiner Annahme: Die Speedy 1050 ist für zwei Personen zugelassen. Montiere ich die Sozius-Rasten ab, würde ein potentieller BeifahrerIn keinen Halt mehr finden ... Zuerst einmal: Du meinst die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, nicht eine ABE. Und zu Deiner Frage: Nein, die BE erlischt dadurch nicht. Was nicht ausschließt, daß Du Ärger bekommst, wenn Du trotz fehlender Fußrasten einen Beifahrer mitnimmst. Gruß, Winni Zitieren
T675 Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 Zuerst einmal: Du meinst die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, nicht eine ABE. Ist nicht ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis ????? Zitieren
Dummy Geschrieben 14. August 2006 report Geschrieben 14. August 2006 (bearbeitet) Ja schon, bezieht sich dann aber auf ein Bauteil aus dem Zubehörmarkt, für die die ABEs ausgestellt werden. Dagegen gibts pro Fahrzeug nur die eine BE, die für das ganze Kfz gilt. Bearbeitet 14. August 2006 von Dummy Zitieren
holsteiner Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 Zuerst einmal: Du meinst die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug, nicht eine ABE.Und zu Deiner Frage: Nein, die BE erlischt dadurch nicht. Da bin ich aber anderer Meinung! Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Insbesondere Änderungen, die die Sicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen können. Du kannst ja aus einem PKW auch den Sicherheitsgurt des Beifahrersitzes nicht ausbauen, bloß weil du nie einen Beifahrer mitnimmst. Wenn das Fahrzeug so zugelassen worden ist, dann müssen Änderungen abgenommen werden. Sonst 3 Punkte in Flensburg und 50 Euronen Bußgeld. Ich würde es eintragen lassen. Bist du auf der sicheren Seite. Zumal in einigen Regionen die Polizei Fahrzeuge bei Erlöschen der Betriebserlaubnis stilllegt. Gruß, Holsteiner Was nicht ausschließt, daß Du Ärger bekommst, wenn Du trotz fehlender Fußrasten einen Beifahrer mitnimmst. Gruß, Winni Zitieren
Melkus Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Das ist schon lange nicht mehr so! Zitieren
Highlander Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 und ich laufe auch jeden morgen und abend um meinen Pkw und kontrolliere vor jeder Fahrt den ordnungsgemäßen Zustand der Beleuchtung - ich find man kann es auch übertreiben mit dem Nachdenken über bestimmte Vorschriften Verordnungen usw. Just my two cents Zitieren
Rogi Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 "Da bin ich aber anderer Meinung! Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis." Das halte ich für ein Gerücht und entbehrt jeglicher Grundlage Zitieren
Aufzynden Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 Das halte ich für ein Gerücht und entbehrt jeglicher Grundlage Unwissenheit hat aber noch nie für ein Posting im Forum geschadet Zitieren
Wil E.Coyote Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 Nojooooo...... ich würde dem Holsteiner mal Glauben schenken wollen Zitieren
Sledge Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 Also bei meiner 00er Daytona ist der Soziussitzplatz optional.... d.h. wenn ich zu zweit fahre muss ich die Sitzbankhälfte und die Rasten montiert haben in den Papieren ist das wie folgt vermerkt: unter S.1 steht ne 1 für ein Sitzplatz in den Erläuterungen: zu S.1 WW.2, nur zulässig mit angeschraubten hinteren Fussrasten und montierter hinterer Sitzbankhälfte damit sollten alle Fragen beseitigt sein Zitieren
Wil E.Coyote Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 Sledge, ich denke so wird ein Schuh draus Zitieren
Padi #4 Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 "Da bin ich aber anderer Meinung! Grundsätzlich führt jede Änderung am Originalzustand eines Kfz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis."Das halte ich für ein Gerücht und entbehrt jeglicher Grundlage Demnach gilt das auch für einen Tankrucksack oder Gepäcktaschen? Zitieren
Immergewinner Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 (bearbeitet) Die StvZo schreibt in §19 Abs. 2 folgendes: -----8<------- (2)Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. usw.... -----8<------- Punkt 2 sagt eigentlich schon alles, nur wenn eine Gefähgung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist und das ist es nicht solange ohne Soziusrasten keine Person befördert wird, gleiches gilt für die Abdeckung. Gruss Bearbeitet 15. August 2006 von Immergewinner Zitieren
georges le motard Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 (bearbeitet) Das ist schon lange nicht mehr so! Genau ! Nur noch Änderungen, die eine Gefährdung hervorrufen und Änderungen, die auf das Abgasverhalten einen Einfluß haben . Da war noch was drittes, aber das fällt mir gerade nicht ein ! Grüße, der Schorsch ! Gefunden ! ! Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. § 19 II StVZO, wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder Änderungen dazu führen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder Änderungen dazu führen, dass Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Alles klar? Bearbeitet 15. August 2006 von georges le motard Zitieren
Dummy Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 was auf jeden fall sache ist: du bekommst keinen stempel beim tüf wenn die fussrasten nicht dran, und der prüfer schlecht drauf ist.sitzbankabdeckung muss dazu auch runter. Ist das so? Okay, jeder Prüfer ist anders und ich hab die Rasten immer dran wg. Ersatz-Sturzpads und da man ja nie weiß wann man wieder ne nette Sozia dabei hat. Aber wenn mir der Prüfer wegen der Rasten nen Strick drehen würde käm die Beschwerde früher oder später (vorausgesetzt natürlich ich liege damit doch nicht falsch hier in D-Land). Zitieren
triplehead Geschrieben 15. August 2006 report Geschrieben 15. August 2006 (bearbeitet) bon soir! in meinem kfz-schein steht, dass meine speedy einen (1!) sitz einschliesslich fahrersitz hat, und nur dann einen 2ten sitzplatz hat, wenn die hinteren fussrasten und die hintere sitzbankhälfte montiert ist. im prinzip wie sledge schon schrub (hab's eben erst gesehen). grüsse Bearbeitet 15. August 2006 von triplehead Zitieren
holsteiner Geschrieben 16. August 2006 report Geschrieben 16. August 2006 Moin zusammen, ich gebe es zwar äußerst ungern zu, aber ich glaube, dass ich mich geschlagen geben muß. Ich habe nun auch noch mal genauer in den Erläuterungen zu § 19 StVZO nachgelesen und komme auch zu dem Ergebnis, dass der Solobetrieb ohne Fußrasten nicht zum Erlöschen der BE führt. Ob natürlich ein TÜV-Prüfer eine Gefährdung erwartet, weiß der Himmel. Da in diesem Forum anscheinend heiß diskutiert wird, freue ich mich auf zukünftige Themen. Ich wünsche euch eine unfallfreie Rest-Saison! Zitieren
andreas Geschrieben 16. August 2006 report Geschrieben 16. August 2006 (bearbeitet) Moin zusammen,Da in diesem Forum anscheinend heiß diskutiert wird, freue ich mich auf zukünftige Themen. da hast du uns noch nicht erlebt wenn es um so wichtige dinge geht wie öl, kettenspray, tankschutzfolie, und-immer wieder gerne genommen-inspektionskosten. hatte ich kettenspray schon erwähnt? von der kette selbst mal ganz abgesehen.oder ölsorten. hatten wir schon kettenspray? Bearbeitet 16. August 2006 von andreas Zitieren
Rincewind Geschrieben 16. August 2006 report Geschrieben 16. August 2006 ...hatten wir schon kettenspray? Du hast vor lauter Kettenspray die Kettenöler vergessen. Gruß, Winni Zitieren
andreas Geschrieben 16. August 2006 report Geschrieben 16. August 2006 (bearbeitet) Du hast vor lauter Kettenspray die Kettenöler vergessen.Gruß, Winni kettenöler? sind wir etwa mädchen? sowas braucht kein echter motorradfahrer. dann lieber kardan wer sowas kauft, nimmt auch abs. Bearbeitet 16. August 2006 von andreas Zitieren
Rincewind Geschrieben 17. August 2006 report Geschrieben 17. August 2006 kettenöler? sind wir etwa mädchen? sowas braucht kein echter motorradfahrer. dann lieber kardan wer sowas kauft, nimmt auch abs. Kardan? Nee, damit kann man doch keine Wheelies fahren! DAS ist was für Mädchen Au weia, wir sind ja hier im Technik-Bereich! Gut, daß der Klau im Urlaub ist, sonst gäb's jetzt bestimmt Mecker Gruß, Winni Zitieren
Turbo Mike Geschrieben 17. August 2006 report Geschrieben 17. August 2006 kettenöler? sind wir etwa mädchen? sowas braucht kein echter motorradfahrer. dann lieber kardan wer sowas kauft, nimmt auch abs. ... ach - so 'ne Sprint mit KARDAN das wäre schööööön ... ABS hat sie schon ... *duckundweg* Zitieren
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