TripleMick Geschrieben 10. Februar 2007 report Geschrieben 10. Februar 2007 Hallo "TÜV-Experten", bräuchte mal euren Rat bzw. hilfreiche Tipps. Ich möchte eine Cockpitverkleidung von Roadracing montieren. Leider hat diese weder ABE noch TÜV-Begleitschreiben. Ist eine Cockpitverkleidung mit kleiner Scheibe überhaupt eintragungspflichtig? Gab es da nicht so ein Schlupfloch (zumindest für Topcases) von wegen: "wenn nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, also ohne Werkzeug abnehmbar, dann keine Eintragungspflicht"? Stichwort "Flügelschrauben"........ Danke im Voraus für eure Hilfe/Antworten. Mick Zitieren
Rogi Geschrieben 10. Februar 2007 report Geschrieben 10. Februar 2007 (bearbeitet) Hallo Mick ! Leider sind solche Teil beim TÜV einzutragen oder müßen eine ABE besitzen. Streng genommen müßte auch das originale Flyscreen von Triumph eingetragen werden oder eine Freigabe / ABE besitzen. Das wurde lange Zeit auch von Triumph verpennt. Bearbeitet 10. Februar 2007 von Rogi Zitieren
Melkus Geschrieben 10. Februar 2007 report Geschrieben 10. Februar 2007 Yep, und bei der Gelegenheit nicht vergessen: Schlüsselanhänger mit eintragen lassen !!! Besser ist das... Zitieren
Butze Geschrieben 10. Februar 2007 report Geschrieben 10. Februar 2007 Gabs da nicht von LSL ein Gutachten von?? Zitieren
DoubleTriple Geschrieben 10. Februar 2007 report Geschrieben 10. Februar 2007 Hallo Mick, mach's einfach so als wenn du 'nen HLRC dran hättest! Wegschrauben, zum TÜV fahren, wieder in die Garage, das Teil drangeschraubt, kostet kein Geld und du musst keine dummen Fragen beantworten, hast sogar die Möglichkeit mal hinter der Verkleidung durchzuwischen. Gruß Timo Zitieren
tomm Geschrieben 10. Februar 2007 report Geschrieben 10. Februar 2007 Bei den neueren Triumph Modellen sind laut meinem Händler die T Zubehörteile mit in den COC Papieren eingetragen, also mit zugelassen. Man muss sie nur noch kaufen und anbauen. So seihen die ABE oder Gutachten etc. überflüssig und keine erneute Eintragung nötig. Zitieren
asp Geschrieben 11. Februar 2007 report Geschrieben 11. Februar 2007 Ich möchte eine Cockpitverkleidung von Roadracing montieren. Leider hat diese weder ABE noch TÜV-Begleitschreiben. Also generell muß die Verkleidung eingetragen werden /bzw ABE haben, weil sich ja das Fahrverhalten ändert/ändern kann. Gilt sogar wenn du ne Cockpitscheibe von klar auf schwatt umrüstest. Welche Verkleidung meinst du denn? ManX oder die Flyscreen? Bei der Manx brauchst du evtl. nen Splittergutachten für die Scheibe, mit dem FLyscreennachbau isses noch einfachen. Einfach mal beim Graukittel vorbeifahren. Meine Erfahrung: Inschenör vom Amt für Zweiradsicherheit: Also da muß man hier und da und dann muß ich noch 2 Stunden probefahren...und das kostet teuer.. Man, was hab ich hinterher gelacht. Bin zum Tüv-Onkel in die Nachbarstadt gefahren, der hat sich das Teil angeguckt und meinte: Die haben ja alle son Teil dran, ist gut befestigt, klar trag ich dir datt ein. Zitieren
TripleMick Geschrieben 11. Februar 2007 Autor report Geschrieben 11. Februar 2007 Dear all, herzlichen Dank für Eure Beiträge/Antworten. Leider wurden meine Bedenken damit bestätigt. Werde jetzt gleich mal einen Thread wg. LSL oder sonstigem TÜV-Begleitschreiben aufmachen und dann halt mal bei einem hoffentlich T-freundlich gestimmten TÜVler vorbeischauen Greetz Mick Zitieren
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