Ossi Geschrieben 20. September 2002 report Geschrieben 20. September 2002 Hallo Leute, war mit meiner Speed Triple bei der DEKRA zur HU. Alles bestens meinte der Ingenieur (Prüfer ). Na ja nach 2 Jahren habe ich auch nichts anderes erwartet. Aber eine Eintragung müsse er noch vornehmen, sonst nix mit Plakette. Ach der LSL SB-Lenker. Entschuldigung Sie hätte ich fast vergessen. Oh, na gut dann hätten wir 2 Einragungen. Waass???? Ja die Hinterradabdeckung in Carbon von SBF wäre Einragungspflichtig. Was, Wie, Hä? Ja der Kettenschutz wäre verändert worden, und deswegen müsse man dies Eintragen. Nach einer kleinen Diskussion blieb mir nichts anderes übrig als das ganze zu Akzeptieren. Na ja aus einer normalen HU für ca. 40,- € wurden 120,- €. Trotzdem ein schönes WE Servus Jens Zitieren
Ossi Geschrieben 21. September 2002 Autor report Geschrieben 21. September 2002 Ich habe ein wenig im Netz gestöbert, und so wie es aussieht hat der gute Mann von der Dekra mit der Eintragungspflicht der Hinterradabdeckung recht. Dann werde ich am Montag mal bei SBF anrufen und fragen was da los ist. Bezüglich Eintragungspflicht CFK-Bauteile, speziell Kotflügel, ist in der Motorrad, Ausgabe 22/2000 zu lesen: "Der Gesetzgeber unterscheidet bei Anbauteilen aus Kohlefaser zwischen Funktionsteilen und solchen, die lediglich Zierrat sind wie Rahmenschützer oder Lichtmaschinendeckel. Front-Kotflügel gelten generell als Funktionsteile, ebenso Hinterradabdeckungen, die auch als Kettenschutz fungieren oder die Führung des Bremsschlauchs übernehmen (Ducati-Modelle, Triumph-Modelle). Umbauten auf Kohlefaser-Kotflügel sind daher eintragungspflichtig. Nach einer Anweisung der Verkehrsminister vom Mai 1999 dürfen die Prüfstellen für solche Eintragungen nur noch Teilegutachten akzeptieren. Diese müssen für Kohlefaser-Kotflügel nicht nur den bis zu diesem Zeitpunkt ausreichenden Nachweis der Splittersicherheit gemäß DIN 52306 enthalten, sondern auch der Richtlinie 97/24 (3) EG entsprechen, die Regelungen zur Formgebung von Fahrzeugteilen enthält. Außerdem muss das Gutachten den Verwendungszweck (Auflistung der Fahrzeugtypen) sowie in bestimmten Fällen eine Anbauanleitung umfassen. Wer also einen Kotflügel anbaut, der kein Teilegutachten besitzt, hat schlechte Karten hinsichtlich der Eintragung und riskiert somit, dass die Betriebserlaubnis erlischt." Zitieren
Otter Geschrieben 21. September 2002 report Geschrieben 21. September 2002 Hi Jens, bei meiner CarboTech Hinterradabdeckung von Fechter lag ein Tüv-Gutachten bei. Ist also schon korrekt, müßte eingetragen sein Gruß Otter Zitieren
speedfritz Geschrieben 22. September 2002 report Geschrieben 22. September 2002 hi ,triplers hab auch das teil von SBF drauf und hab keinen zettel dafür , postet doch bitte was auf nachfrage rauskommt damit ich mir auch ne abe besorgen kann oder muß cu fritz Zitieren
olaf Geschrieben 23. September 2002 report Geschrieben 23. September 2002 hi otter, fahre mit der selben (gleichen?) Fechter-Abdeckung (Bodystyle)! Das beiliegende TÜV-Gutachten bedeutet aber nicht das es bereits eingetragen ist! Der "ordnungsgemäße Anbau" muß trotzdem von TÜV/DEKRA bestätigt werden. Es reicht den Ausdruck mitzuführen! Aber: ich habs bis jetzt auch noch nich gemacht! schissi Zitieren
Otter Geschrieben 23. September 2002 report Geschrieben 23. September 2002 Hi Olaf, genau, die Bodystyle ist es! Mit "müßte eingetragen sein" wollte ich eigentlich nur ausdrücken, daß die Hinterradabdeckung eintragungspflichtig ist. Und nicht, daß sie dadurch automatisch eingetragen ist. Hab mich da wohl etwas mißverständlich ausgedrückt. Trotzdem danke für Deinen Hinweis. Gruß Otter (hab die Radabdeckung trotz Gutachten bisher nicht eintragen lassen, ist ja echt ein Wunder, daß sowas nem Tüvfuzzi überhaupt auffällt) Zitieren
Ossi Geschrieben 23. September 2002 Autor report Geschrieben 23. September 2002 Also folgendes, Telefonische Auskunft vom TÜV (Abteilung Motorrad). Die Hinterradabdeckung (sofern nicht original) ist laut TÜV-Süddeutschland eintragungspflichtig. Der Grund ist, daß die Hinterradabdeckung durch Steinschläge oder andere Umstände brüchig werden könnte und somit bei einem Bruch der Abdeckung das Hinterrad aufgeschlitzt werden könnte, sich abgebrochene Teile in der Kette einklemmen könnten, oder herumfliegende Teile Fußgänger am Hirn treffen könnten. Zur Eintagung ist ein Materialgutachten oder Teilegutachten erforderlich. Es kann dann ein Eintrag im Brief gemacht werden oder man bekommt ein Beiblatt, was man mit den Fahrzeugpapieren immer mitführen muss. Es ist nur eine Kostenfrage, das Beiblatt ist geringfügig billiger. So nun zu SBF. Von der Firma SBF, von der meine Carbon-Hinterradabdeckung stammt, gibt es keinerlei Gutachten für die Carbon-Hinterradabdeckung und es wird voraussichtlich auch keine geben. Weitere Aussagen von SBF möchte ich hier nicht veröffentlichen, da wir ein nettes und sachliches Gespräch in Sachen TÜV hatten. Also, wenn jemand das Teil hat und meint sein Prüfer könnte damit ein Problem haben, schraubt es ab und danach wieder....... Servus Jens Zitieren
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