Giovanni Geschrieben 15. März 2008 report Geschrieben 15. März 2008 Werte Gemeinde, ich schmeisse hier mal eine Frage in die Runde, in der Hoffnung, daß mir jemand einen entsprechenden Gesetzestext um die Ohren hauen kann (G**gle konnte es nicht): in meinem Fahrzeuschein (Opel Vivaro 74 KW Transporter) ist die Reifengröße 205/65 R 16 C 107/105 R eingetragen, max. Achslast vorne 1550 kg, max. Achlast hinten 1650 kg. Meines Wissens kann ich auch Reifen (gleiche Größe) mit Tragfähigkeit 103/101 fahren, ohne diese einzutragen. Von der Tragfähigkeit der Reifen kommt es ja ohne Probleme hin. Hierfür sollte es eine EU-Richtlinie bzw. Bundesrecht geben - wer kann mir den entsprechenden Paragraphen nennen oder sagen, wo ich den finde? (ohne mich mit irgendwelchen Hotlines von Reifenherstellern oder Opel abzuquatschen). Thx im voraus, René Zitieren
Kohlenklau Geschrieben 15. März 2008 report Geschrieben 15. März 2008 Hi, bin kein Profi, habe aber eine Erfahrung beizusteuern. Vor zwei Jahren habe ich statt denn eingetragenen ´reinforced´-Reifen AVON´s mit ´C´-Klassifikation, also mit höherer (!) Tragfähigkeit montiert. Ergebnis: Beim TÜV durchgefallen, Freigabe besorgt, Reifen eingetragen, neu zum TÜV ... bei dem ich mich extrem zurückhalten musste, um nicht ausfällig zu werden. Ob´s da nen neue RL gibt? Keine Ahnung. Nur ... Reifen mit geringerer Traglast als eingetragen zu montieren - ich kann mir kaum vorstellen, wie das gutgehen soll. Viel Erfolg Klau Zitieren
StefanA Geschrieben 16. März 2008 report Geschrieben 16. März 2008 Gesetz hab ich jetzt leider nicht parat, aber es ist richtig, dass es keine Reifenbindung mehr gibt. Seit der Zulassungsreform (Teil 1 und 2 anstatt Breif und Schein) gibts nur noch uhh schlag mich, die kleinste bei dem Modell zulässige Reifendimension bzw. halt Besonderheiten (Traglast). Alle anderen Rad/Reifen Kombinationen sind, so lang diese auch bei anderen Motorisierungen/Modellen der selben Modellreihe verfügbar sind, frei von Eintragung. Aber prinzipiell kannst den Reifenhersteller frei wählen und ohne Eintragung fahren, so lange die Dimensionen und Spezifikationen passen. Zitieren
Giovanni Geschrieben 18. März 2008 Autor report Geschrieben 18. März 2008 So, Thema erledigt - ich habe mir von Goodyear eine Bescheinigung schicken lassen, dass der geringere Loadindex ausreicht. Ging einfach, schnell und unkompliziert. für Herrn Hielscher von Goodyear Zitieren
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