bacardybrezel Geschrieben 11. August 2008 report Geschrieben 11. August 2008 nabend,frage siehe oben.... die aktuelle 1000er gixxer darf mit abweichung nach oben(+5d toleranz) ca 101 db im stand haben.... meine neue speedy ist serienmässig mit 92db angegeben... darf also maximal 97 db laut sein im stand..... wonach richtet sich denn das standgeräusch??? nach hersteller oder nach baujahr und abgasklasse(zb.euro3)??? find ich.......... BLÖD,BLÖD,BLÖD.... mfg bac. Zitieren
Boffo Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 GSX-R 750 K6 hat übrigens 102dB Standgeräusch SERIENMÄßIG eingetragen Zitieren
red-bulli-69 Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 Moinsen!!! Also meines Wissens nach sind das bei allen Möps 5 Prozent, die es mehr sein dürfen..., kann mich aber auch täuschen... Wie das bei älteren ( viel älteren ) ( viell. HD vor 1940 ) Mopeds ist weiß ich nicht.... LG Lars Zitieren
xxxxxx Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 (bearbeitet) wenn suzuki eine sondergenemigung hat dürfen ihre bikes lauter sein als andere denke ich. der wehrt von 102db ist ja richtig verlockend. da braucht man sich keine sorgen mehr zu machen über sportauspuff und co. MfG Jürgen PS.: hab ich fast vergessen. BMW motorräder dürfen doch auch andere abgaswehrte haben als alle bikes mit geregeltem 3 wege kat. weil die firma es nicht hinbekommen hat die abgaswerte einzuhalten obwol sie vorreiter in sachen geregelter kat sind. da gibt es auch ausnahmeregelungen. und suzuki hat auch die größten pötte an ihrem bike. da liegt warscheinlich auch was im argen denke ich. Bearbeitet 12. August 2008 von xxxxxx Zitieren
Hinterländer Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 ich vermute mal schon, dass Abgasklasse, Baujahr und homologation des Herstellers mit dem Wert zu tun haben, vermute das allerdings auch nur. Ob das so ist, wenn es denn so ist, kann ich auch nicht sagen. Aber ich finds dann auch.......... BLÖD,BLÖD,BLÖD.... Zitieren
schleifer Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 Moinsen!!!Also meines Wissens nach sind das bei allen Möps 5 Prozent, die es mehr sein dürfen..., kann mich aber auch täuschen... Wie das bei älteren ( viel älteren ) ( viell. HD vor 1940 ) Mopeds ist weiß ich nicht.... LG Lars hast dich getäuscht, es sind 5 dB Zitieren
GerT Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 Es gibt bezüglich der Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den deutschen Straßenverkehr nur einen Fixen Wert und das ist das Fahrgeräusch. Wie hoch der dB-Wert dieses Fahrgeräusch sein darf legt der Gesetzgeber alle paar Jahre neu fest. Aktuell sind das 79dB oder 80dB. Will ein Hersteller sein Produkt hier verkaufen muß er diesen Wert einhalten. Da gibt es auch keine Ausnahme für Suzuki Das für die Ermittlung des Fahrgeräusch bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein müssen: Freies Gelände, trockenes Wetter, geeichte und ausgerichtete Instrumente, eine gesperrte Fahrstrecke, ein Meßaufbau mit einer 15m Meßstrecke, Bike wird im 3. Gang an diese Meßstelle mit 50km/h gefahren und bei erreichen selbiger voll beschleunigt, Mittelwert aus zwei Messungen, ... kann dieses Fahrgeräusch von den Ordnungshütern in der Regel nicht ermittelt werden. Deshalb wurde der Standgeräuschwert nach der Messung oben, für jedes Fahrzeug separat ermittelt. Und hier gibt es eben Unterschiede wie Tag und Nacht. Man munkelt sogar das der eine oder andere Hersteller die Steuerung seiner Abgasklappe bewußt so regelt, das beim Testzyklus die Fahrgeräuschwerte mit einer sonst ziemlich offenen Anlage eingehalten werden, ausserhalb des Meßzyklus gibts dann richtigen Sound Mit ein Grund warum auf manchen Rennstrecken (Sachsenring, Lausitz) ein anderer Wert vorgeschrieben ist, und bei Nichteinhaltung zu einem Ausschluß führen kann. In Ruhe nachlesen kannst du das in den EG/EWG Richtlinien die z.B. hier stehen. Gruß GerT Zitieren
BigBlock Geschrieben 12. August 2008 report Geschrieben 12. August 2008 hi. standgeräusch ist nicht ganz richtig. wie GerT schon bemerkt hat,ist das fahrgeräusch gemeint. mit der toleranz von 5 db darf die 1050er 97 db haben bei 3tausendnochwas u/min. die 750er gixxer k07 darf mit toleranz 107 db haben bei 7tausendnochwas u/min. dreht man die 1050er auf 7tausend und misst,kommt man locker auf über 105 db. die gixxer meines bruders und meine speedy sind bei standgas ,also ca 850 u/min exakt gleich laut. allerdings hat er ne originaltüte dran und ich die bos mit db killer! genaue drehzahl steht am typenschild am rahmen unter dem tank. mfg tc Zitieren
Frank the Tank Geschrieben 13. August 2008 report Geschrieben 13. August 2008 (bearbeitet) Hallo Zusammen! Dazu hab ich hier was in der guten alten StVZO gefunden: "Nachprüfungen im Verkehr befindlicher Kfz Bei Kfz, die sich bereits im Verkehr befinden u deren FzPapiere den Nahfeldmesswert noch nicht enthalten, kann das Standgeräusch durch die Nahfeldmessung nachgeprüft werden. Ein Vergleich der Nahfeldmessung mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur möglich, wenn bei Pkw u Lkw 17 dB(A) bei Krad u KleinKrad 21 dB(A) hinzugefügt werden. Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6 zugestandenen Toleranz können jedoch nur solche Messwerte beanstandet werden, die bei Pkw u Lkw 22 dB(A) bei Krad u KleinKrad 26 dB(A) über dem in den FzPapieren eingetragenen Standgeräuschwert liegen." (StVZO §49, Erl.8) Hoffe Verwirrung gestiftet zu haben Gruß von der Saar, fränkie aus VK Bearbeitet 13. August 2008 von fränkie Zitieren
speed_doc Geschrieben 13. August 2008 report Geschrieben 13. August 2008 PS.: hab ich fast vergessen. BMW motorräder dürfen doch auch andere abgaswehrte haben als alle bikes mit geregeltem 3 wege kat. weil die firma es nicht hinbekommen hat die abgaswerte einzuhalten obwol sie vorreiter in sachen geregelter kat sind. da gibt es auch ausnahmeregelungen. ja die haben andere Abgaswerte, die liegen aber bei 1% und sind auch so in den Papieren eingetragen...... Zitieren
DER SACHSE Geschrieben 13. August 2008 report Geschrieben 13. August 2008 In der aktuellen "Biker News" August 2008 (So sieht die Zeitung aus) steht auf der Seite 66 ein Artikel über die Nahfeldmesung. Es wird ganz klar geklärt welche genau definierten Regeln für eine polizeiliche Geräuschmessung gelten. Eintrag Feld 30 Fz-Schein Zul.-Besch. Teil 1 Feld U.1 Erstzulassung: ab 10/2000 Anzuwendende Richtlinie: RREG 97/24/EG Kapitel 9 Messaufbau Mikrofon: 0,5 Meter vor Auspuffmündung 45° Winkel bei gleicher Höhe Motordrehzahl: 1/2 Nennleistungsdrehzahl bei Höchstdrehzahl größer 5000 U/min bzw. 3/4 Nennleistungsdrehzahl bei Höchstdrehzahl kleiner 5000 U/min Speedy 2005: lt. Zulassung 92dB(A), 96kW bei 9100U/min ==> Messung bei meiner Speedy ergab 96dB(A) bei 4550 U/min mit einem Shark Conic, Toleranzen liegen grundsätzlich bei 5dB(A) für Messfehler und weiteren 21dB(A) für Motorräder, wenn zusätzlich hinter dem Standgeräuschwert im Fahrzeugschein ein "N" eingetragen ist. Dies ergibt dann auch die von FRÄNKI angegebenen 26 dB(A) für Kräder. Am besten ihr schaut selbst mal in die Zeitung. Dort ist es noch weitaus umfangreicher dargelegt als ich hier abgetippt habe. Gruß Zitieren
Bueller Geschrieben 13. August 2008 report Geschrieben 13. August 2008 (bearbeitet) Hi. Höre immer wieder mal bei Gesprächen unter Bikern,das man dem Irrglauben erliegt,wenn,ich übertreibe mal,140db von irgend nem Tüv Onkel eingetragen wurden nichts passieren kann,denn es sei ja eingetragen!Bei aktuellen Modellen! Pustekuchen!!! Gesetzlich vorgeschriebene Grenzen DÜRFEN auch dann nicht überschritten werden!So viel Macht hat auch TÜV,DEKRA usw. auch nicht!! Oldtimer unterliegen anderen gesetzlichen Grenzen und dürfen was lauter sein. Bearbeitet 13. August 2008 von Bueller Zitieren
bacardybrezel Geschrieben 13. August 2008 Autor report Geschrieben 13. August 2008 (bearbeitet) war schon immer so!! eintragung ist noch lange kein freibrief! im autosektor das gleiche. 50cm mindesthöhe der scheinwerferunterkannte muss ab bj 87 erfüllt werden(bei tieferlegung),ansonsten illegeal -egal was eingetragen ist- sehr viele eintragungen sind somit nicht mal das papier wert,auf dem es geschrieben wird aber der tüv verdient mit... der eine tüv trägts ein und bei ner sicherstellung/stillegung befindet ein anderer tüv für unzulässig... kenne nen fall,da wars der GLEICHE tüvprüfer,der das von sich selbst eingetragene dann bei ner polizeisicherstellung für unzulässig befand.... alles klar? alles eh nur verarschung mfg bac. Bearbeitet 13. August 2008 von bacardybrezel Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.