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Wonach richtet sich der DB-Wert beim aktuellen Moped??


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Geschrieben

nabend,frage siehe oben....

die aktuelle 1000er gixxer darf mit abweichung nach oben(+5d toleranz)

ca 101 db im stand haben....

meine neue speedy ist serienmässig mit 92db angegeben...

darf also maximal 97 db laut sein im stand.....

wonach richtet sich denn das standgeräusch???

nach hersteller oder nach baujahr und abgasklasse(zb.euro3)???

find ich.......... BLÖD,BLÖD,BLÖD....

mfg bac.

Geschrieben

GSX-R 750 K6 hat übrigens 102dB Standgeräusch SERIENMÄßIG eingetragen

Geschrieben

Moinsen!!!

Also meines Wissens nach sind das bei allen Möps 5 Prozent, die es mehr sein dürfen...,

kann mich aber auch täuschen... :innocent:

Wie das bei älteren ( viel älteren ) ( viell. HD vor 1940 :laugh: ) Mopeds ist weiß ich nicht....

LG Lars

Geschrieben (bearbeitet)

wenn suzuki eine sondergenemigung hat dürfen ihre bikes lauter sein als andere denke ich.

der wehrt von 102db ist ja richtig verlockend.

da braucht man sich keine sorgen mehr zu machen über sportauspuff und co.

MfG

Jürgen :smile:

PS.: hab ich fast vergessen.

BMW motorräder dürfen doch auch andere abgaswehrte haben als alle bikes mit geregeltem 3 wege kat.

weil die firma es nicht hinbekommen hat die abgaswerte einzuhalten obwol sie vorreiter in sachen geregelter kat sind.

da gibt es auch ausnahmeregelungen.

und suzuki hat auch die größten pötte an ihrem bike.

da liegt warscheinlich auch was im argen denke ich.

Bearbeitet von xxxxxx
Geschrieben

ich vermute mal schon, dass Abgasklasse, Baujahr und homologation des Herstellers mit dem Wert zu tun haben, vermute das allerdings auch nur.

Ob das so ist, wenn es denn so ist, kann ich auch nicht sagen.

Aber ich finds dann auch.......... BLÖD,BLÖD,BLÖD....

Geschrieben
Moinsen!!!

Also meines Wissens nach sind das bei allen Möps 5 Prozent, die es mehr sein dürfen...,

kann mich aber auch täuschen... :innocent:

Wie das bei älteren ( viel älteren ) ( viell. HD vor 1940 :laugh: ) Mopeds ist weiß ich nicht....

LG Lars

hast dich getäuscht, es sind 5 dB :wink:

Geschrieben

Es gibt bezüglich der Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den deutschen Straßenverkehr nur einen Fixen Wert

und das ist das Fahrgeräusch.

Wie hoch der dB-Wert dieses Fahrgeräusch sein darf legt der Gesetzgeber alle paar Jahre neu fest.

Aktuell sind das 79dB oder 80dB.

Will ein Hersteller sein Produkt hier verkaufen muß er diesen Wert einhalten. Da gibt es auch keine Ausnahme für Suzuki :wink:

Das für die Ermittlung des Fahrgeräusch bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein müssen:

Freies Gelände, trockenes Wetter, geeichte und ausgerichtete Instrumente, eine gesperrte Fahrstrecke, ein Meßaufbau mit einer 15m Meßstrecke, Bike wird im 3. Gang an diese Meßstelle mit 50km/h gefahren und bei erreichen selbiger voll beschleunigt, Mittelwert aus zwei Messungen, ...

kann dieses Fahrgeräusch von den Ordnungshütern in der Regel nicht ermittelt werden.

Deshalb wurde der Standgeräuschwert nach der Messung oben, für jedes Fahrzeug separat ermittelt.

Und hier gibt es eben Unterschiede wie Tag und Nacht.

Man munkelt sogar das der eine oder andere Hersteller die Steuerung seiner Abgasklappe bewußt so regelt,

das beim Testzyklus die Fahrgeräuschwerte mit einer sonst ziemlich offenen Anlage eingehalten werden,

ausserhalb des Meßzyklus gibts dann richtigen Sound :innocent:

Mit ein Grund warum auf manchen Rennstrecken (Sachsenring, Lausitz) ein anderer Wert vorgeschrieben ist,

und bei Nichteinhaltung zu einem Ausschluß führen kann.

In Ruhe nachlesen kannst du das in den EG/EWG Richtlinien die z.B. hier stehen.

Gruß

GerT

Geschrieben

hi.

standgeräusch ist nicht ganz richtig.

wie GerT schon bemerkt hat,ist das fahrgeräusch gemeint.

mit der toleranz von 5 db darf die 1050er 97 db haben bei 3tausendnochwas u/min.

die 750er gixxer k07 darf mit toleranz 107 db haben bei 7tausendnochwas u/min.

dreht man die 1050er auf 7tausend und misst,kommt man locker auf über 105 db.

die gixxer meines bruders und meine speedy sind bei standgas ,also ca 850 u/min exakt gleich laut.

allerdings hat er ne originaltüte dran und ich die bos mit db killer!

genaue drehzahl steht am typenschild am rahmen unter dem tank.

mfg tc

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Zusammen!

Dazu hab ich hier was in der guten alten StVZO gefunden:

"Nachprüfungen im Verkehr befindlicher Kfz

Bei Kfz, die sich bereits im Verkehr befinden u deren FzPapiere den Nahfeldmesswert

noch nicht enthalten, kann das Standgeräusch durch die

Nahfeldmessung nachgeprüft werden. Ein Vergleich der Nahfeldmessung

mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur

möglich, wenn

bei Pkw u Lkw 17 dB(A)

bei Krad u KleinKrad 21 dB(A)

hinzugefügt werden.

Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6 zugestandenen Toleranz können

jedoch nur solche Messwerte beanstandet werden, die

bei Pkw u Lkw 22 dB(A)

bei Krad u KleinKrad 26 dB(A)

über dem in den FzPapieren eingetragenen Standgeräuschwert liegen."

(StVZO §49, Erl.8)

Hoffe Verwirrung gestiftet zu haben :wink:

Gruß von der Saar,

:flowers: fränkie aus VK :flowers:

Bearbeitet von fränkie
Geschrieben

PS.: hab ich fast vergessen.

BMW motorräder dürfen doch auch andere abgaswehrte haben als alle bikes mit geregeltem 3 wege kat.

weil die firma es nicht hinbekommen hat die abgaswerte einzuhalten obwol sie vorreiter in sachen geregelter kat sind.

da gibt es auch ausnahmeregelungen.

ja die haben andere Abgaswerte,

die liegen aber bei 1%

und sind auch so in den Papieren eingetragen......

:whistle:

Geschrieben

In der aktuellen "Biker News" August 2008 (So sieht die Zeitung aus) steht auf der Seite 66 ein Artikel über die Nahfeldmesung.

Es wird ganz klar geklärt welche genau definierten Regeln für eine polizeiliche Geräuschmessung gelten.

Eintrag Feld 30 Fz-Schein Zul.-Besch. Teil 1 Feld U.1

Erstzulassung: ab 10/2000

Anzuwendende Richtlinie: RREG 97/24/EG Kapitel 9

Messaufbau Mikrofon: 0,5 Meter vor Auspuffmündung 45° Winkel bei gleicher Höhe

Motordrehzahl: 1/2 Nennleistungsdrehzahl bei Höchstdrehzahl größer 5000 U/min bzw. 3/4 Nennleistungsdrehzahl bei Höchstdrehzahl kleiner 5000 U/min

Speedy 2005: lt. Zulassung 92dB(A), 96kW bei 9100U/min ==> Messung bei meiner Speedy ergab 96dB(A) bei 4550 U/min mit einem Shark Conic,

Toleranzen liegen grundsätzlich bei 5dB(A) für Messfehler und weiteren 21dB(A) für Motorräder, wenn zusätzlich hinter dem Standgeräuschwert im Fahrzeugschein ein "N" eingetragen ist. Dies ergibt dann auch die von FRÄNKI angegebenen 26 dB(A) für Kräder.

Am besten ihr schaut selbst mal in die Zeitung. Dort ist es noch weitaus umfangreicher dargelegt als ich hier abgetippt habe.

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Hi.

Höre immer wieder mal bei Gesprächen unter Bikern,das man dem Irrglauben erliegt,wenn,ich übertreibe mal,140db von irgend nem Tüv Onkel eingetragen wurden nichts passieren kann,denn es sei ja eingetragen!Bei aktuellen Modellen!

Pustekuchen!!!

Gesetzlich vorgeschriebene Grenzen DÜRFEN auch dann nicht überschritten werden!So viel Macht hat auch TÜV,DEKRA usw. auch nicht!!

Oldtimer unterliegen anderen gesetzlichen Grenzen und dürfen was lauter sein.

Bearbeitet von Bueller
Geschrieben (bearbeitet)

war schon immer so!!

eintragung ist noch lange kein freibrief!

im autosektor das gleiche.

50cm mindesthöhe der scheinwerferunterkannte muss ab bj 87 erfüllt werden(bei tieferlegung),ansonsten illegeal

-egal was eingetragen ist-

sehr viele eintragungen sind somit nicht mal das papier wert,auf dem es geschrieben wird aber der tüv verdient mit...

der eine tüv trägts ein und bei ner sicherstellung/stillegung befindet ein anderer tüv für unzulässig...

kenne nen fall,da wars der GLEICHE tüvprüfer,der das von sich selbst eingetragene dann bei ner polizeisicherstellung

für unzulässig befand....

alles klar?

alles eh nur verarschung :blowup:

mfg bac.

Bearbeitet von bacardybrezel

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