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Reifenbindung bei Speedy 1050 -> EXISTIERT TEILWEISE


ted.striker

Empfohlene Beiträge

Du oller Stänkerkopp! :laugh:

Guck doch mal genau hin: das Schreiben besagt nicht, dass es bei keiner Triumph eine Reifenbindung gibt, es besagt nur, dass bei allen Triumph mit genau dieser Formulierung "Reifenbindung lt. Betriebserlaubnis" im Fahrzeugschein (also nur welche mit neuer EU-Zulassung von 2005, die genau diesen Spruch drin haben) keine Reifenbindung haben.

Und das entspricht der Wahrheit!

Ich finde das Schreiben perfekt, für meinen Fall löst das genau das Unsicherheitsproblem, dass die Polizei hat, wenn der Verweis auf die Betriebserlaubnis kommt, die weder ich noch die Polizisten zur Hand haben.

Gruß,

Sebastian

Jepp, da hat er doch mal wirklich recht, ich habs mir mal in die Tasche gesteckt ...... Vielen Dank hier an Dich für Deine Mühe (auch wenns Spaet kommt :-)

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das pdf liegt auch direkt auf der Triumph-HP... irgendwo unter "Motorräder" , "Tech Talk"...

mit der andern Quelle hatte ich auch so meine Probleme.

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  • 7 Jahre später...
Am 27.4.2009 um 09:27 schrieb S&T:

das pdf liegt auch direkt auf der Triumph-HP... irgendwo unter "Motorräder" , "Tech Talk"... mit der andern Quelle hatte ich auch so meine Probleme.

 

vor 7 Stunden schrieb AnacondaSV:

der Download link funktioniert nicht mehr, gibt es das Dokument noch auf anderem Wege oder einen aktualisierten Link?

Ich kann euer Problem nicht nachvollziehen.
Die Freigabeerklärung von Triumph ist als PDF auf dem Server des T5net abrufbar und in unseren FAQ (unter "R" wie Reifen) zum Download verlinkt. Der Link funktioniert. Ich habe es eben selbst extra noch einmal versucht.
Habt Spaß :flowers:

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vor 5 Stunden schrieb Triplemania:

Ich kann euer Problem nicht nachvollziehen.

Fast wollte ich die mir vorliegende Freigabeerklärung von Triumph scannen und hier einstellen; fast! Danke, daß Du mir die Arbeit abgenommen hast... :flowers:

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  • 6 Jahre später...
Am 22.10.2008 um 23:43 schrieb GerT:

Es besteht leider ein Unterschied zwischen der nationalen, deutschen, Allgemeinen Betriebserlaubnis

und den nach der EG- Typisierung zugelassenen Motorrädern.

Für die EG- typisierten Motorräder gibt es hier eine Bescheinigung von Triumph,

die bestätigt, das es keine Reifenbindung gibt - Klick

Aber Achtung:

Es besteht eine Reifenbindung für Fahrzeuge die nach der nationalen, Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen wurden!!!

Den Unterschied kann man anhand der Fahrzeugscheineintragung erkennen:

Unter Ziffer K der Zulassungsbescheinigung steht im Falle der EG- Typisierung:

e11

Also z.B.: e11*2002/24*

Gibt es diesen Eintrag nicht, besteht die von Triumph vorgeschriebene Reifenbindung weiterhin.

Hallo zusammen,

bei mir steht unter K: e11*2002/24*0135*, demach hätte ich keine Reifenbindung. ABER unter 22: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

Ist das ein Jein??

LG Jörg

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Mit der oben im Link aufgeführten  Bescheinigung kannst Du zum TÜV und Dir die Reifenbindung austragen lassen, oder alternativ die ausgedruckte Bescheinigung IMMER mitführen.

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2 hours ago, speedy695 said:

ABER unter 22: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*

Das ist ein Standardpassus und lediglich ein Verweis auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der HU Prüfer sieht die Daten davon im System und da sollte nichts stehen. Hab ich bei 2 Moppeten so im Schein stehen und keine Reifenbindung, bestätigt durch den TÜV bei der Prüfung.

Wenn Du Dir aufschwatzen lässt, dass der Hinweis durch “beide Reifen von einem Hersteller” ersetzt wird, dann hast Du hinterher mehr Einschränkung als vorher! 

 

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starfighter1967

Das gilt aber nur bei Fahrzeugen mit EU Zulassung, bei Fahrzeugen Mit ABE Zulassung  gelten nicht mal mehr früher erteilte Freigaben. Hier ist eine Eintragung notwendig sollten Reifen eines anderen Hersteller als in den Papieren eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben sind montiert werden. Ganz egal ob es den ursprünglichne Reifen gar nicht mehr gibt oder ob irgendwann mal eine Freigabe vom Reifenhersteller erteilt wurde. Bin ich nämlich selbst gerade mit meiner Daytona T595 betroffen. Eine vorhanden Freigabe erleichtert allerdings die Eintragung

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  • 1 Jahr später...

Da die Links anscheinend nicht mehr funktionieren, hätte noch jemand die Bescheinigung für mich?

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vor 29 Minuten schrieb newbie:

Da die Links anscheinend nicht mehr funktionieren, hätte noch jemand die Bescheinigung für mich?

Reifen_10_2008.pdf

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Am 23.10.2008 um 23:38 schrieb GerT:

Die oben genannten Links zu der Bescheinigung sind ab heute aktualisiert.

Das neue Dokument mit der alleinigen Nennung der Triumph EG-Typnummer e11

ist jetzt in meinem Beitrag oben und zusätzlich auch hier zu haben:

Klick - Triumph Bescheinigung für den Entfall der Reifenfabrikatsbindung bei EG-typisierten Fahrzeugen

Gruß

GerT

Dann jetzt noch mal 🤔
Reifenbindung

 

 

Bearbeitet von East
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Magic Footprince
Am 17.3.2023 um 17:30 schrieb starfighter1967:

Das gilt aber nur bei Fahrzeugen mit EU Zulassung, bei Fahrzeugen Mit ABE Zulassung  gelten nicht mal mehr früher erteilte Freigaben. Hier ist eine Eintragung notwendig sollten Reifen eines anderen Hersteller als in den Papieren eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben sind montiert werden. Ganz egal ob es den ursprünglichne Reifen gar nicht mehr gibt oder ob irgendwann mal eine Freigabe vom Reifenhersteller erteilt wurde. Bin ich nämlich selbst gerade mit meiner Daytona T595 betroffen. Eine vorhanden Freigabe erleichtert allerdings die Eintragung

Das Thema hatte ich auch beim letzten TÜB Besuch. Extra einen Termin beim "Reifen Fachprüfer" vereinbart. Seine Aussage: Die Größe muss stimmen und Marken gleich vorne und hinten. Der Rest ist egal. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen das nach meinem dafür halten bei den alten, jetzt jeder Reifen eingetragen werden muss, was er verneinte. Auch dieses Jahr beim Tüv hat es keinen Interessiert. Profil hut, Größe stimmt, Tschüss 

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starfighter1967

machen einige TÜV'er so, nutzt Dir aber in einer Kontrolle nichts wenn Du an einen übereifrigen Polizisten kommst, welcher die Vorschriften genau nimmt.

Das die Regelung unsinnig ist darüber brauchen wir nicht streiten, aber sie existiert eben nun mal

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"Reifenfachprüfer" - misst der auch den Luftdruck? :dry: Mein Moped hat eine E-Zulassung und die von East neu verlinkte (Danke!) Bescheinigung von T habe ich immer dabei.
Der Dorf-TüV besteht trotzdem regelmäßig auf "gleicher Hersteller und gleiches Profil". Schon eine "Mischbereifung" mit Bridgestone S20/S22 auf VR/HR ist für den verbotener Satanskult.  
Diese "brandgefährliche" Kombination kann er auch nicht eintragen: auch die Befähigung für § 21-Abnahmen fehlt ihm.  Ich umgehe das Problem künftig mit einem zweiten Felgensatz :whistle: 

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Magic Footprince
vor 35 Minuten schrieb Triplemania:

"Reifenfachprüfer" - misst der auch den Luftdruck?

der hat sich bei der TÜV Prüfung sogar auf die Knie begeben und mit der Taschenlampe die Bremsbeläge kontrolliert. Ich sach, wenn sie jetzt noch nen Ölwechsel machen, ist die Inspektion fertig. Fand er  nicht Lustig.:biggrin:

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