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Geschrieben

Hallo Dreitopf Treiber!

Winter hält uns noch immer fest im Griff und ich vertreib mir die Zeit damit den Arsch meiner Holden weiterhin zu verschönern. :love: Um das ganze legalstmöglich zu tun habe ich beschlossen die blinker auch wieder dran zu bauen... :innocent: jedoch weiss ich nicht was für einen Mindestabstand die voneinander haben müssen! Ich bin bisher in diversen Foren über alles von 18 - 28 cm mindestabstand gestoßen und der liebe PÜV Trüfer antwortet auch nicht auf meine emails. :angry:

Hat jemand von euch ne ahnung?!

Vielen Dank für eure Hilfe...

Animal

Geschrieben (bearbeitet)

Die StvZO §54 sagt:

"Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen."

Also Abstand zueinander (jeweils Innenseite der Lichtaustrittsflächen):

Hinten 240mm

Vorne 340mm

Bearbeitet von onkel tom
Geschrieben

Ein Link zu Tante Louis.

Es gibt Unterschiede zwischen EG Zulassung und STVO Zulassung des Möpis.

Geschrieben

Danke für den Hinweis :alert:

nationale Betriebserlaubnis:

vorne 340

hinten 240

EG-BE:

vorne 240

hinten 180

Greetz!

Geschrieben
Danke für den Hinweis :alert:

nationale Betriebserlaubnis:

vorne 340

hinten 240

EG-BE:

vorne 240

hinten 180

Greetz!

Bei meiner 2005 (EG-BE) hat der TÜV Prüfer 18cm gemessen, hat bei seinem Kollegen nochmal nachgefragt weil er nicht 100% sicher war und hat sich damit zufrieden gegeben. :wink:

Gruß

Rainer

Geschrieben

Leute - ich sag Vielen Dank für eure fixe Hilfe! :worship::heartflowers:

Da bin ich froh das ich mit 19 cm zueinander zufällig total richtig lag... :rolleyes:

Wunderbar! :scooter:

Animal

Geschrieben
Danke für den Hinweis :alert:

nationale Betriebserlaubnis:

vorne 340

hinten 240

EG-BE:

vorne 240

hinten 180

Greetz!

Und wer sagt mir nun nach welchem recht meine zugelassen ist...das ist wieder typisch deutschland!

dreitopf

Geschrieben
Und wer sagt mir nun nach welchem recht meine zugelassen ist...das ist wieder typisch deutschland!

dreitopf

das sagt dir im zweifelsfalle

-und zwar dann wenns brennt-

dein rechtsanwalt,der sich idealerweise in sachen verkehrsrecht bestens auskennt!!

:flowers::laugh::laugh::laugh:

mfg.bac.

Geschrieben
das sagt dir im zweifelsfalle -und zwar dann wenns brennt-

dein rechtsanwalt,der sich idealerweise in sachen verkehrsrecht bestens auskennt!!

...warum gehen die Leute nur immer erst zum Rechtsanwalt wenn es schon "geknallt" hat :questionmark::skeptic:

Manche Sachen kann man doch auch vorher - ganz entspannt - klären:

Guck mal in deinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Für meine 595N-Speedy ist dort im Feld K zB eine e-Nr vermerkt, also: Mopped mit EU-Zulassung.

Vielleicht ist es bei Dir genauso? :unsure: Ob. oder ob nicht: Nach dem Blick weisst Du welche Abstände Du einzuhalten hast.

HTH

Geschrieben
EG-BE:

vorne 240

hinten 180

Für meine 595N-Speedy ist dort im Feld K zB eine e-Nr vermerkt, also: Mopped mit EU-Zulassung.

:top: gut zu wissen (Und ich lass mich jedesmal beim TÜV wg. den nicht vorhandenen 24cm Abstand hinten zulabern)

HTH

Auf jeden Fall :worship:

Geschrieben

Hi,

BlackTs Zulaber-Geschichte is wieder mal der Hinweis drauf, dass wir in unserem schönen Land für jeden Sch... eine Regel haben. Wir haben aber so viele Regeln, dass noch nicht mal die Fachleute wissen, wo welche Regel anzuwenden ist.

Und die Vielzahl der Regeln führt dazu, dass immer wieder ein Entscheider (=Richter) dafür gesucht wird, welche Regel anzuwenden ist. :cry:

SChade.

BTW werden selbst eindeutige Entscheidungen nicht akzeptiert, auch vom Staat selbst. Bestes Beispiel: der "Nichtanwendungserlass" des Finanzministeriums zur Pendler-Pauschale. :sick:

Gerhard

Geschrieben
...dass wir in unserem schönen Land für jeden Sch... eine Regel haben. Wir haben aber so viele Regeln, dass noch nicht mal die Fachleute wissen, wo welche Regel anzuwenden ist.
viele Regeln: ja :mellow: - aber Rat vom Fachmann steht ja nun oben :flowers:
Und die Vielzahl der Regeln führt dazu, dass immer wieder ein Entscheider (=Richter) dafür gesucht wird, welche Regel anzuwenden ist.

...dessen Entscheidungen dann auch nicht immer richtig sind... :whistle: Aber dafür gibt es ja einen Instanzenzug.

BTW werden selbst eindeutige Entscheidungen nicht akzeptiert, auch vom Staat selbst. Bestes Beispiel: der "Nichtanwendungserlass" des Finanzministeriums zur Pendler-Pauschale.

Der Staat spart eben, wie jeder "Profischuldner", am liebsten in fremden Taschen. Auch die Richter am Bundesfinanzhof haben aber eine ganz eigene Meinung dazu, wie das Bundesfinanzministerium versucht deren Entscheidungen zu konterkarieren und auf "den Einzelfall" zu beschränken. Auch dagegen kann ma sich allerdings wehren (wofür man allerdings idR wieder einen "Fachmann" braucht) :innocent:

Geschrieben

Noch eine Frage zur EU-Zulassung:

Ab wann wurden Fahrzeuge nach EU Recht zugelassen oder ist das Baujahr/Zulassungsjahr unabhängig (Mein 96er M3 hat im K-Feld eine E-Nummer, die Wintergurke von 93 ein '-')

Und, wie kann ich beim alten FZG-Schein sehen, nach welchem Recht zugelassen wurde?

/Björn

Geschrieben
Noch eine Frage zur EU-Zulassung:

Ab wann wurden Fahrzeuge nach EU Recht zugelassen oder ist das Baujahr/Zulassungsjahr unabhängig (Mein 96er M3 hat im K-Feld eine E-Nummer, die Wintergurke von 93 ein '-')

Und, wie kann ich beim alten FZG-Schein sehen, nach welchem Recht zugelassen wurde?

/Björn

Die Umstellung auf EG-Betriebserlaubnis war ein langer Prozess seit den 90ern, der zum allergrößten Teil abgeschlossen ist. Eigentlich werden meines WIssens so ziemlich alle Fahrzeuge nach EG-Recht homologiert und auf den Markt gebracht.

Wie man im Fred zum Thema Reifenbindung sehen kann, hat Triumph immer noch einige Fahrzeuge per nationaler BE auf den Markt gebracht. Problem hier ist, dass viele Regelungen der nationalen BE und der EG-BE unterschiedlich sind (z.B. auch die Spiegelgröße,Blinkerabstand oder Größe des Radkastens).

Im alten Brief steht das auf Seite 4, dort steht die BE und sieht ca. so aus: E1*2001/******** (alten Schein hab ich nimmer...)

Geschrieben
Die Umstellung auf EG-Betriebserlaubnis war ein langer Prozess seit den 90ern, der zum allergrößten Teil abgeschlossen ist. Eigentlich werden meines WIssens so ziemlich alle Fahrzeuge nach EG-Recht homologiert und auf den Markt gebracht.

Wie man im Fred zum Thema Reifenbindung sehen kann, hat Triumph immer noch einige Fahrzeuge per nationaler BE auf den Markt gebracht. Problem hier ist, dass viele Regelungen der nationalen BE und der EG-BE unterschiedlich sind (z.B. auch die Spiegelgröße,Blinkerabstand oder Größe des Radkastens).

Im alten Brief steht das auf Seite 4, dort steht die BE und sieht ca. so aus: E1*2001/******** (alten Schein hab ich nimmer...)

:top: vielen Dank!

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