Animal Geschrieben 27. Januar 2009 report Geschrieben 27. Januar 2009 Hallo Dreitopf Treiber! Winter hält uns noch immer fest im Griff und ich vertreib mir die Zeit damit den Arsch meiner Holden weiterhin zu verschönern. Um das ganze legalstmöglich zu tun habe ich beschlossen die blinker auch wieder dran zu bauen... jedoch weiss ich nicht was für einen Mindestabstand die voneinander haben müssen! Ich bin bisher in diversen Foren über alles von 18 - 28 cm mindestabstand gestoßen und der liebe PÜV Trüfer antwortet auch nicht auf meine emails. Hat jemand von euch ne ahnung?! Vielen Dank für eure Hilfe... Animal Zitieren
onkel tom Geschrieben 27. Januar 2009 report Geschrieben 27. Januar 2009 (bearbeitet) Die StvZO §54 sagt: "Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen." Also Abstand zueinander (jeweils Innenseite der Lichtaustrittsflächen): Hinten 240mm Vorne 340mm Bearbeitet 27. Januar 2009 von onkel tom Zitieren
tomm Geschrieben 27. Januar 2009 report Geschrieben 27. Januar 2009 Ein Link zu Tante Louis. Es gibt Unterschiede zwischen EG Zulassung und STVO Zulassung des Möpis. Zitieren
onkel tom Geschrieben 28. Januar 2009 report Geschrieben 28. Januar 2009 Danke für den Hinweis nationale Betriebserlaubnis: vorne 340 hinten 240 EG-BE: vorne 240 hinten 180 Greetz! Zitieren
rene65 Geschrieben 28. Januar 2009 report Geschrieben 28. Januar 2009 Danke für den Hinweis nationale Betriebserlaubnis: vorne 340 hinten 240 EG-BE: vorne 240 hinten 180 Greetz! Bei meiner 2005 (EG-BE) hat der TÜV Prüfer 18cm gemessen, hat bei seinem Kollegen nochmal nachgefragt weil er nicht 100% sicher war und hat sich damit zufrieden gegeben. Gruß Rainer Zitieren
Animal Geschrieben 28. Januar 2009 Autor report Geschrieben 28. Januar 2009 Leute - ich sag Vielen Dank für eure fixe Hilfe! Da bin ich froh das ich mit 19 cm zueinander zufällig total richtig lag... Wunderbar! Animal Zitieren
dreitopf Geschrieben 28. Januar 2009 report Geschrieben 28. Januar 2009 Danke für den Hinweis nationale Betriebserlaubnis: vorne 340 hinten 240 EG-BE: vorne 240 hinten 180 Greetz! Und wer sagt mir nun nach welchem recht meine zugelassen ist...das ist wieder typisch deutschland! dreitopf Zitieren
bacardybrezel Geschrieben 28. Januar 2009 report Geschrieben 28. Januar 2009 Und wer sagt mir nun nach welchem recht meine zugelassen ist...das ist wieder typisch deutschland! dreitopf das sagt dir im zweifelsfalle -und zwar dann wenns brennt- dein rechtsanwalt,der sich idealerweise in sachen verkehrsrecht bestens auskennt!! mfg.bac. Zitieren
Triplemania Geschrieben 28. Januar 2009 report Geschrieben 28. Januar 2009 das sagt dir im zweifelsfalle -und zwar dann wenns brennt-dein rechtsanwalt,der sich idealerweise in sachen verkehrsrecht bestens auskennt!! ...warum gehen die Leute nur immer erst zum Rechtsanwalt wenn es schon "geknallt" hat Manche Sachen kann man doch auch vorher - ganz entspannt - klären: Guck mal in deinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Für meine 595N-Speedy ist dort im Feld K zB eine e-Nr vermerkt, also: Mopped mit EU-Zulassung. Vielleicht ist es bei Dir genauso? Ob. oder ob nicht: Nach dem Blick weisst Du welche Abstände Du einzuhalten hast. HTH Zitieren
BlackT Geschrieben 29. Januar 2009 report Geschrieben 29. Januar 2009 EG-BE:vorne 240 hinten 180 Für meine 595N-Speedy ist dort im Feld K zB eine e-Nr vermerkt, also: Mopped mit EU-Zulassung. gut zu wissen (Und ich lass mich jedesmal beim TÜV wg. den nicht vorhandenen 24cm Abstand hinten zulabern) HTH Auf jeden Fall Zitieren
joe8353 Geschrieben 30. Januar 2009 report Geschrieben 30. Januar 2009 Hi, BlackTs Zulaber-Geschichte is wieder mal der Hinweis drauf, dass wir in unserem schönen Land für jeden Sch... eine Regel haben. Wir haben aber so viele Regeln, dass noch nicht mal die Fachleute wissen, wo welche Regel anzuwenden ist. Und die Vielzahl der Regeln führt dazu, dass immer wieder ein Entscheider (=Richter) dafür gesucht wird, welche Regel anzuwenden ist. SChade. BTW werden selbst eindeutige Entscheidungen nicht akzeptiert, auch vom Staat selbst. Bestes Beispiel: der "Nichtanwendungserlass" des Finanzministeriums zur Pendler-Pauschale. Gerhard Zitieren
Triplemania Geschrieben 30. Januar 2009 report Geschrieben 30. Januar 2009 ...dass wir in unserem schönen Land für jeden Sch... eine Regel haben. Wir haben aber so viele Regeln, dass noch nicht mal die Fachleute wissen, wo welche Regel anzuwenden ist. viele Regeln: ja - aber Rat vom Fachmann steht ja nun oben Und die Vielzahl der Regeln führt dazu, dass immer wieder ein Entscheider (=Richter) dafür gesucht wird, welche Regel anzuwenden ist. ...dessen Entscheidungen dann auch nicht immer richtig sind... Aber dafür gibt es ja einen Instanzenzug. BTW werden selbst eindeutige Entscheidungen nicht akzeptiert, auch vom Staat selbst. Bestes Beispiel: der "Nichtanwendungserlass" des Finanzministeriums zur Pendler-Pauschale. Der Staat spart eben, wie jeder "Profischuldner", am liebsten in fremden Taschen. Auch die Richter am Bundesfinanzhof haben aber eine ganz eigene Meinung dazu, wie das Bundesfinanzministerium versucht deren Entscheidungen zu konterkarieren und auf "den Einzelfall" zu beschränken. Auch dagegen kann ma sich allerdings wehren (wofür man allerdings idR wieder einen "Fachmann" braucht) Zitieren
BlackT Geschrieben 30. Januar 2009 report Geschrieben 30. Januar 2009 Noch eine Frage zur EU-Zulassung: Ab wann wurden Fahrzeuge nach EU Recht zugelassen oder ist das Baujahr/Zulassungsjahr unabhängig (Mein 96er M3 hat im K-Feld eine E-Nummer, die Wintergurke von 93 ein '-') Und, wie kann ich beim alten FZG-Schein sehen, nach welchem Recht zugelassen wurde? /Björn Zitieren
onkel tom Geschrieben 31. Januar 2009 report Geschrieben 31. Januar 2009 Noch eine Frage zur EU-Zulassung:Ab wann wurden Fahrzeuge nach EU Recht zugelassen oder ist das Baujahr/Zulassungsjahr unabhängig (Mein 96er M3 hat im K-Feld eine E-Nummer, die Wintergurke von 93 ein '-') Und, wie kann ich beim alten FZG-Schein sehen, nach welchem Recht zugelassen wurde? /Björn Die Umstellung auf EG-Betriebserlaubnis war ein langer Prozess seit den 90ern, der zum allergrößten Teil abgeschlossen ist. Eigentlich werden meines WIssens so ziemlich alle Fahrzeuge nach EG-Recht homologiert und auf den Markt gebracht. Wie man im Fred zum Thema Reifenbindung sehen kann, hat Triumph immer noch einige Fahrzeuge per nationaler BE auf den Markt gebracht. Problem hier ist, dass viele Regelungen der nationalen BE und der EG-BE unterschiedlich sind (z.B. auch die Spiegelgröße,Blinkerabstand oder Größe des Radkastens). Im alten Brief steht das auf Seite 4, dort steht die BE und sieht ca. so aus: E1*2001/******** (alten Schein hab ich nimmer...) Zitieren
BlackT Geschrieben 31. Januar 2009 report Geschrieben 31. Januar 2009 Die Umstellung auf EG-Betriebserlaubnis war ein langer Prozess seit den 90ern, der zum allergrößten Teil abgeschlossen ist. Eigentlich werden meines WIssens so ziemlich alle Fahrzeuge nach EG-Recht homologiert und auf den Markt gebracht. Wie man im Fred zum Thema Reifenbindung sehen kann, hat Triumph immer noch einige Fahrzeuge per nationaler BE auf den Markt gebracht. Problem hier ist, dass viele Regelungen der nationalen BE und der EG-BE unterschiedlich sind (z.B. auch die Spiegelgröße,Blinkerabstand oder Größe des Radkastens). Im alten Brief steht das auf Seite 4, dort steht die BE und sieht ca. so aus: E1*2001/******** (alten Schein hab ich nimmer...) vielen Dank! Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.