starfighter1967 Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 jepp ganau so ist das. E-Nummer muss für das Motorrad zugelassen sein......Selbst wenn der Tüv -Beamte anderer Meinung ist. Er kann schließlich nicht die Gesetzeslage nach gutdünken auslegen..... Und wenn er es dnnoch macht nutz es gar nichts , der nächste Tüv-Beamte weiß es vielleicht besser bzw. richtig.......;-) Zitieren
HeikoH. Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 Da es mich nun auch genau interessiert habe ich heute eine e-mail an Akrapovic geschrieben und um Aufklärung gebeten. Weiterhin habe ich über meinen TÜVer nachforschen lassen was denn nun genau gesetzlich gilt und was nicht. Im Dickicht der Gesetze gibt es leider zunehmend grau statt schwarz und weiß. Jedenfalls will der TÜVer mal seinen Kollegen vom Motorrad Kompetenzzentrum befragen und mir dann mitteilen was Sache ist. Vorab habe ich das hier im Netz gefunden : 97/24/EU Anhang 9 Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 20. November 2009 report Geschrieben 20. November 2009 97/24/EU Anhang 9Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Das ist auch volkommen korrekt, es ist aufgrund der E-Nummer kein Document mehr mitzuführen. Der Paragraph sagt aber nichts darüber aus das es keine Typbezogenen E-Nummer gibt. Die E-Nummern sind für den Tüv, ich glaube KBA ist dafür zuständig, nachprüfbar....... Das eine schließt also das andere nicht aus....... Zitieren
altersack Geschrieben 21. November 2009 report Geschrieben 21. November 2009 Die EG-Typgenehmigung und damit die entsprechende Nummer gelten nur für das Motorradmodell, das auch geprüft worden ist. Der Hersteller kann baugleiche Dämpfer für verschiedene Motorräder homologieren lassen, die dann auch die gleiche Nummer erhalten, Beispiel BOS-Dämpfer für Speedy 05-06 und 07-10. Prüfstellen und Polizei können die entsprechenden Zuordnungen aus einer Datenbank abrufen. Generell besteht die Möglichkeit, jeden nicht für das Motorrad geprüften Dämpfer per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen. Auch wenn der serienmäßige Kat erhalten bleibt, sind Standgeräusch-, Fahrgeräusch- und Leistungsmessung durchzuführen. Zitieren
Tomyx Geschrieben 22. November 2009 report Geschrieben 22. November 2009 Die EG-Typgenehmigung und damit die entsprechende Nummer gelten nur für das Motorradmodell, das auch geprüft worden ist.Der Hersteller kann baugleiche Dämpfer für verschiedene Motorräder homologieren lassen, die dann auch die gleiche Nummer erhalten, Beispiel BOS-Dämpfer für Speedy 05-06 und 07-10. Prüfstellen und Polizei können die entsprechenden Zuordnungen aus einer Datenbank abrufen. Generell besteht die Möglichkeit, jeden nicht für das Motorrad geprüften Dämpfer per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen. Auch wenn der serienmäßige Kat erhalten bleibt, sind Standgeräusch-, Fahrgeräusch- und Leistungsmessung durchzuführen. So sehe ich das auch, aber... ...wenn der Auspuff zu laut ist, dann muß er wieder runter. So ist es nun mal, auch wenn ich schon 1000 Mal nach wegen drumherum gesucht habe! ...wenn er wirklich zu laut ist und man keine oder eine nicht für das Moped vorgesehene Anlage drauf, dann wird die Strafe halt höher weils als Vorsatz gilt. Wers so braucht... Aber mal ehrlich, 499€ für eine Ein-Topf Anlage und dann auch noch ohne ABE ist schon ein starkes Stück, an einen KAT garnicht zu denken. Ist ja nicht so, dass die Herren Auspuffanbieter den heiligen Gral erfunden hätten... Zitieren
HeikoH. Geschrieben 23. November 2009 report Geschrieben 23. November 2009 So , habe Antwort von Akrapovic und vom TÜV : Akrapovic : Der Dämpfer wurde nicht für die 1050 homologiert , kann aber durch die vorhandene E-Nummer eingetragen werden , wenn die Geräuschgrenzwerte eingehalten werden. TÜV ( wohlgemerkt , der Motorradspezi ): Wenn der Dämpfer nicht manipuliert wurde , die Position die Fahreigenschaften nicht negativ beeinflusst und die Geräuschgrenzwerte eingehalten werden , sowie die E-Nummer dran ist , dann wird wahrscheinlich niemals ein grünes Männlein oder der Prüfer bei der HU einen Mangel feststellen , oder feststellen wollen. Selbst wenn ein übereifriger Prüfer sich die ca. 400 Seiten des Prüfberichts zur Homologation kommen lässt , wird er höchstwahrscheinlich aus diesem Papier nicht ableiten können , dass der Dämpfer für das fragliche Modell nicht homologiert wurde. Was heißt das für mich ? Dran lassen und Spaß haben ! Zitieren
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