Zum Inhalt springen

Neues von BOS


Käpt'n schwarz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

jepp ganau so ist das. E-Nummer muss für das Motorrad zugelassen sein......Selbst wenn der Tüv -Beamte anderer Meinung ist. Er kann schließlich nicht die Gesetzeslage nach gutdünken auslegen..... Und wenn er es dnnoch macht nutz es gar nichts , der nächste Tüv-Beamte weiß es vielleicht besser bzw. richtig.......;-)

Geschrieben

Da es mich nun auch genau interessiert habe ich heute eine e-mail an Akrapovic geschrieben und um Aufklärung gebeten.

Weiterhin habe ich über meinen TÜVer nachforschen lassen was denn nun genau gesetzlich gilt und was nicht. Im Dickicht der Gesetze

gibt es leider zunehmend grau statt schwarz und weiß. Jedenfalls will der TÜVer mal seinen Kollegen vom Motorrad Kompetenzzentrum

befragen und mir dann mitteilen was Sache ist.

Vorab habe ich das hier im Netz gefunden :

97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Geschrieben
97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Das ist auch volkommen korrekt, es ist aufgrund der E-Nummer kein Document mehr mitzuführen. Der Paragraph sagt aber nichts darüber aus das es keine Typbezogenen E-Nummer gibt.

Die E-Nummern sind für den Tüv, ich glaube KBA ist dafür zuständig, nachprüfbar.......

Das eine schließt also das andere nicht aus.......

Geschrieben

Die EG-Typgenehmigung und damit die entsprechende Nummer gelten nur für das Motorradmodell, das auch geprüft worden ist.

Der Hersteller kann baugleiche Dämpfer für verschiedene Motorräder homologieren lassen, die dann auch die gleiche Nummer erhalten, Beispiel BOS-Dämpfer für Speedy 05-06 und 07-10.

Prüfstellen und Polizei können die entsprechenden Zuordnungen aus einer Datenbank abrufen.

Generell besteht die Möglichkeit, jeden nicht für das Motorrad geprüften Dämpfer per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.

Auch wenn der serienmäßige Kat erhalten bleibt, sind Standgeräusch-, Fahrgeräusch- und Leistungsmessung durchzuführen.

Geschrieben
Die EG-Typgenehmigung und damit die entsprechende Nummer gelten nur für das Motorradmodell, das auch geprüft worden ist.

Der Hersteller kann baugleiche Dämpfer für verschiedene Motorräder homologieren lassen, die dann auch die gleiche Nummer erhalten, Beispiel BOS-Dämpfer für Speedy 05-06 und 07-10.

Prüfstellen und Polizei können die entsprechenden Zuordnungen aus einer Datenbank abrufen.

Generell besteht die Möglichkeit, jeden nicht für das Motorrad geprüften Dämpfer per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.

Auch wenn der serienmäßige Kat erhalten bleibt, sind Standgeräusch-, Fahrgeräusch- und Leistungsmessung durchzuführen.

So sehe ich das auch, aber...

...wenn der Auspuff zu laut ist, dann muß er wieder runter. So ist es nun mal, auch wenn ich schon 1000 Mal nach wegen drumherum gesucht habe!

...wenn er wirklich zu laut ist und man keine oder eine nicht für das Moped vorgesehene Anlage drauf, dann wird die Strafe halt höher weils als Vorsatz gilt. Wers so braucht...

Aber mal ehrlich, 499€ für eine Ein-Topf Anlage und dann auch noch ohne ABE ist schon ein starkes Stück, an einen KAT garnicht zu denken. Ist ja nicht so, dass die Herren Auspuffanbieter den heiligen Gral erfunden hätten...

Geschrieben

So , habe Antwort von Akrapovic und vom TÜV :

Akrapovic :

Der Dämpfer wurde nicht für die 1050 homologiert , kann aber durch die vorhandene E-Nummer eingetragen werden , wenn die Geräuschgrenzwerte eingehalten werden.

TÜV ( wohlgemerkt , der Motorradspezi ):

Wenn der Dämpfer nicht manipuliert wurde , die Position die Fahreigenschaften nicht negativ beeinflusst und die Geräuschgrenzwerte

eingehalten werden , sowie die E-Nummer dran ist , dann wird wahrscheinlich niemals ein grünes Männlein oder der Prüfer bei der HU

einen Mangel feststellen , oder feststellen wollen.

Selbst wenn ein übereifriger Prüfer sich die ca. 400 Seiten des Prüfberichts zur Homologation kommen lässt , wird er höchstwahrscheinlich

aus diesem Papier nicht ableiten können , dass der Dämpfer für das fragliche Modell nicht homologiert wurde.

Was heißt das für mich ? Dran lassen und Spaß haben !

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
×
×
  • Neu erstellen...