Gerry13 Geschrieben 9. Februar 2012 report Geschrieben 9. Februar 2012 Moin, jetzt mal Hand hoch, wer denn in den in den letzten Jahren vom Trachtenverein angehalten wurde und dabei seine (nicht mehr benötigte) Reifenfreigabe für sein Mopped vorzeigen mußte. Pauke hat recht, die Typen beim TÜV haben oftmals keinen Plan. Ich hatte vor 3 Wochen den TÜV-Termin bei meiner Speedy und da wurde nur die Größe und Profiltiefe kontrolliert. Auch bei der ein oder anderen Kontrolle in freier Wildbahn habe ich es selber noch nicht erlebt. Das gleiche bei meinen Moppedfahrenden Freunden. Ich habe manchmal das Gefühl das hier einige mit aller Macht Probleme aus dem Hut zaubern wollen die nicht existent sind. Aber macht mal, wenn sonst nichts anliegt, habt ihr ein sorgloses Dasein. Gruß Gerry Zitieren
QuentinT Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Es geht auch eher darum, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls Probleme machen kann, da es zu dem Thema noch keine Gerichtsurteile gibt, weiß keiner wie es ausgeht, wenns dort landet. TÜV und Polizei machen da keine Probleme! Davor hätte ich aber auch weniger Angst! Zitieren
Pauke Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Gerry lass die Leute doch einfach nur die reifen fahren für die es irgend ein Schriftstück gibt. Ich kann fahren was ich will was die andern mach kann mir egall sein. Wen manche solche angst haben ja nur nicht falsch zu machen und darum vorschriften einhalten die es garnicht gibt sollen sie doch. Die fahren dann wahrscheinlich bei festen blitzern die sie kennen 30 km\h langsamer als erlaubt und übeholen auch keinen Polizeiwagen auch wen er mit 50 über die Landstraße fährt. Zitieren
QuentinT Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Alles schön und gut, aber dann weist doch bitte auch darauf hin, dann es eventuell keine Probleme beim TÜV oder der Polizei geben kann, mit der Versicherung im Versicherungsfall aber schon! Zitieren
Pauke Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 (bearbeitet) Alles schön und gut, aber dann weist doch bitte auch darauf hin, dann es eventuell keine Probleme beim TÜV oder der Polizei geben kann, mit der Versicherung im Versicherungsfall aber schon! wer sagt oder kann sogar beweisen das es ein problem mit der versicherung gibt???? zeig mir nur ein urteil das es sie wegen reifen die keine freigabe hatten obwoll keine reifenbindung im schein stand nicht bezahlen mußten. wen eine versicherung will kann sie sich auch weigern zu zahlen weil dein moped keinen seitenständer hatte oder weil du nee gepäckrolle dabei hast. Bearbeitet 2. März 2012 von Pauke Zitieren
QuentinT Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 (bearbeitet) Wenn sie dir dadurch eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, dann muss sie auch deswegen nicht oder nur teilweise zahlen. So einfach ist das! Das kann von Fall zu Fall variieren. Ich kenne kein Gerichtsurteil dazu. Das habe ich ja geschrieben. Und so lange es noch keins gibt, weiß auch niemand wie es ausgehen würde. Ganz einfach! Also lass ich die Finger davon. Nur wenn hier im Forum geschrieben wird, dass es überhaupt kein Problem ist und man sich Null Gedanken machen muss, dann ist das leider nur die halbe Wahrheit, denn wenn ein Gutachter davon überzeugt ist, dass ein Unfall aufgrund von falscher Bereifung zustande gekommen ist, dann kann das als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Zeig mir ein Urteil, dass das widerlegt, dann revidiere ich sofort meine Aussagen! Bearbeitet 2. März 2012 von QuentinT Zitieren
Pauke Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 mach was du willst, ich verlasse mich da auf ein schreiben von Triumph Deutschland das mir bestätigt das man keine reifenfreigabe braucht. http://paukeracer.de/app/download/5045376852/reifenfreigabe+streettriple.pdf Zitieren
East Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Wenn sie dir dadurch eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, dann muss sie auch deswegen nicht oder nur teilweise zahlen. So einfach ist das! Das ist falsch, auch beim Erlöschen der Betriebserlaubnis muß die Versicherung zahlen, das einzigste ist, sie kann Dich in Regress nehmen und das auch nur bis maximal 5.000€ Zitieren
QuentinT Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 (bearbeitet) @Pauke Das steht da nicht! Sorry. Da steht, dass man den Punkt in der Betriebserlaubnis nicht zu beachten braucht und des weiteren empfehlen sie die in den Fahrehandbüchern empfohlene Reifenkombination zu benutzen! Von Reifenfreigaben steht da überhaupt nichts!!! @East Ich habe nie vom alleinigen Erlöschen der Betriebserlaubnis geredet... Ich habe von grober Fahrlässigkeit geredet. Das ist ein Unterschied! Mal abgesehen davon, ich wil nicht bis zu 5000€ zahlen, nur weil ich reifen gefahren bin die keine Freigabe hatten. Bearbeitet 2. März 2012 von QuentinT Zitieren
Wolle62 Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Dann tu es doch einfach nicht!! Gruß Wolle Dann tu es doch einfach nicht!! Wenn mir Triumph, TÜV und Polizei Rechtmäßigkeit zusagen wird mir keine Versicherung der Welt "grobe Fahrlässigkeit" unterstellen können! Gruß Wolle Zitieren
Triplemania Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Das steht da nicht!.............................ich wil nicht bis zu 5000€ zahlen, nur weil ich reifen gefahren bin die keine Freigabe hatten. --- Eine Endlosschleife - und täglich grüßt das Murmeltier --- Ich schlage vor, jeder glaubt ab sofort einfach was er will und handelt auch weiter auf eigene Verantwortung. Var.1: Wer mit den Serienreifen glücklich ist, soll die fahren. Var.2: Wer andere Reifen will und sich auf Erklärung von T nicht verlassen will, lässt sich die Reifen eben eintragen. Var.3: Alle anderen fahren mit dem Schrieb in der Tasche einfach was sie wollen und was auf die Felgen passt. Gruß vom zweifach staatlich geprüften Bedenkenträger (Var.3-Fahrer) Zitieren
SVblue Geschrieben 2. März 2012 report Geschrieben 2. März 2012 Var.4: Wer will nimmt das Handbuch seiner Maschine immer mit denn da stehen, zumindest ist's bei der '11er/'12er Speedy (Seite 144) so, empfohlene aber nicht befohlene Reifenkombinationen. Grundsätzlich hält man sich bei Änderungen am Fahrzeug doch an die bestehenden Eintragungen in der Zulassung (Fahrzeugschein). Steht da dass ich einen Beiwagen montieren muss damit die Zulassung gilt ist einen Beiwagen zu montieren. Steht da nur die Reifendimension X muss ich mich auch nur an die Reifendimension halten. Gibt es weitere Einschränkungen halte ich mich daran es sei denn es gibt zusätzliche Regelungen (Freigaben oder Wegfall der Einschränkung Kraft Gesetzes). Wo ist nun das Problem? Zitieren
j.-tommy Geschrieben 4. März 2012 report Geschrieben 4. März 2012 Wo ist nun das Problem? das verstehe ich auch nicht... man nehme einen reifen, der für den strassenverkehr zugelassen ist...den geforderten dimensionen und tragfähigkeiten oder der, eigens dafür vergenommenen eintragung (evtl. andere dimension) entspricht...montiere ihn und fahre ihn... das ist nichts anderes mehr als bei den dosen...da sind auch einige malaysische bambusholzreifen auf dem markt, die für jedwede benutzung, die über den einsatz an einer schubkarre hinaus geht, absolut ungeeignet sind...aber wenn sie eine strassenzulassung haben kann KEINE versicherung der welt wegen fahrlässigkeit, geschweige denn grobe fahrlässigkeit eine zahlung verweigern... empfehlungen sind genau nur DAS...nicht mehr und nicht weniger... selbstverständlich kann und wird sich das fahrverhalten bei einem anderen reifen ändern...das ist immer so und man muss sich darauf einstellen...oder zumindest sich damit anfreunden...wer das nicht will/mag/kann sollte weiterhin den EMPFOHLENEN reifen fahren und hoffen, dass dieser reifen genau das fahrverhalten an den tag legt, was DER HERSTELLER meint, dass es das beste für einen ist... wer andere anforderungen an seine gummisohlen stellt, muss und KANN im rahmen der möglichkeiten eben testen um sein optimum zu finden... der rahmen der möglichkeiten ist in der zulassung festgelegt und entspricht den, vom hersteller festgelegten technischen freigaben...die dann noch von den überwachungsvereinen durch gesonderte abnahme gegebenenfalls erweitert werden können... da gibt es keine grauzone...auch nicht für versicherungen...nur passt oder passt nicht!... und das ist nunmal variante 3 von triplemania... Zitieren
East Geschrieben 4. März 2012 report Geschrieben 4. März 2012 @j.-tommy Amen, total auf den Punkt gebracht Zitieren
QuentinT Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 Wenn mir Triumph, TÜV und Polizei Rechtmäßigkeit zusagen Leider können die Institutionen nicht über Recht oder Unrecht entscheiden, sondern nur ein Gericht. Abgesehen davon habe ich schon die verschiedensten Aussagen zu dem Thema, von alles Stellen gehört. Und ich sage nur, dass noch kein Gericht darüber entscheiden hat und damit ist das für mich noch keine Rechtsicherheit! Ganz einfach! ICH mache es sowieso nicht, aber wenn hier unerfahrenen erzählt wird, dass das alles NULL Problem ist, das finde ich das nicht okay. Man sollte lediglich darauf hinweisen. Gruß QuentinT Zitieren
Triplemania Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 ....können die Institutionen nicht über Recht oder Unrecht entscheiden, sondern nur ein Gericht. ......ich sage nur, dass noch kein Gericht darüber entscheiden hat und damit ist das für mich noch keine Rechtsicherheit!......wenn hier unerfahrenen erzählt wird, dass das alles NULL Problem ist, das finde ich das nicht okay. Man sollte lediglich darauf hinweisen @ QuentinT: 1. Rechtssicherheit wirst Du persönlich auch dann noch nicht haben, wenn EIN Gericht darüber entscheidet. Die Bindungs- und Rechtskraftwirkung eines Urteils gilt nur "inter partes" , d.h. zwischen den jeweiligen Parteien des Rechtsstreits. Wenn dein Nachbar ein Urteil erstreitet hast Du also gar nichts davon. Dein Hinweis auf "die Gerichte" geht also fehl. 2. Sollte irgend jemand der T5net-Aktivisten jemals Schwierigkeiten mit Polizei / TüV / Gericht / Versicherung bekommen, obwohl er seine Reifenkombination anhand des (mit geführten) Schreibens von Triumph-Deutschland "frei" gewählt hat, wird das garantiert hier im T5net vermeldet werden. Bisher gibt es allerdings nur positive Erfahrungen, also keine Schwierigkeiten damit. 3. Jedem der lesen kann und der sich, als eigenverantwortlich denkender und handelnder Mensch, auchdie Zeit nimmt hier zu diesem Thema zu lesen, dürfte inzwischen alles klar sein. Ich glaube nicht, dass es noch irgend welcher "mahnender Hinweise" an die Nachwelt bedarf. Zitieren
QuentinT Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 1. Entschuldige, wenn mehrer Gerichte das gleiche geurteilt haben. Dann gibt es Präzidenzfälle und das ist schonmal eine gute Richtung. Im Volksmund spricht man dann von Rechtssicherheit, zumindest in meinem Umfeld. Wenn dies eventuell fachlich eine andere Bedeutung hat, dann bin ich gerne bereit, das anders zu nennen... Trotzdem geht der Hinweis nicht fehl, warum wird denn sonst überall wo es um Recht geht, auf Präzidenzfälle hingewiesen?!? 2. Hmmm... Bist du sicher?!? Ich weiß nicht, ob jeder dazu stehen könnte, das er einen Fehler gemacht hat. Jeder kann sagen, Ha! Die Polizei hat mich angehalten und die konnten mri nichts. Aber viele können nicht sagen, ich hatte eine Unfall und bin auf dem Schaden sitzen geblieben, weil die Versicherung nicht oder nur teilweise gezahlt hat. Des Weiteren bekommt man ja auch nur ein Problem wenn es um eine Kaksoversicherung geht. Ich denke, viele haben auch gar keine oder der Schaden ist nicht durch falsche Bereifung entstanden bzw. hätte evtl. vermieder werden können. 3. Ich denke schon. Wenn mich jemand fragen würde, dann würde ich sagen, dass sich selbst die Experten da nicht sicher sind. Der eine TÜV-Prüfer sagt z.B. zu mir ich bekomme mit ihm keine Probleme, wenn ich ne Mischbereifung fahre, aber mit der Polizei. Der andere sagt, nicht mit der Polizei, aber mit der Versicherung. Mein Reifenhändler sagt, dass die Polzei Probleme machen kann, da das nicht erlaubt ist, nur die meisten keine Ahnung hätten. Ich selbst habe mal einen Polizisten im Neckartal, bei einer groß angelegten Kontrolle (jeder Motrorrad-Fahrer wurde kontrolliert) gefragt wie das mit Mischbereifung, usw, ist. Er meinte dann, dass ich nur das fahren dürfte was in den Reifenfreigaben steht. dann hab ich ihm von dem Schreiben von Triumph erzählt, dann hat er seinen Vorgesetzten geholt und der meinte dann, dass ich da bei Ihnen durchkommen würde (was er allerdings nicht gut fände), aber spätestens bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen könnte. Keine sagte allerdings zu mir, dass ich alles in jeder Kombination faren darf! Komisch, oder?!? Für mich siond das alles keine klaren Aussagen. Sorry!!! Zitieren
Triplemania Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 ...bekommt man ja auch nur ein Problem wenn es um eine Kaksoversicherung geht. ..... Das ist Quark. Ärger bekommst Du ggf. gerade mit deiner KH-Versicherung......Mein Reifenhändler sagt, dass die Polzei Probleme machen kann, da das nicht erlaubt ist, nur die meisten keine Ahnung hätten......aber spätestens bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen könnte. Sag uns das doch gleich: Du holst Dir deine Rechtsberatung beim Reifenhändler und der Polizei. Als einer der Ahnungslosen schweige ich dann ab jetzt lieber zum Thema, bis mir meine Friseuse mal fachkundig dazu Auskunft geben kann. Keine sagte allerdings zu mir, dass ich alles in jeder Kombination faren darf! Komisch, oder?!? Du musst einfach nur lesen was hier geschrieben wurde. Komisch ist daran gar nichts, auch wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt weil Dir hier niemand einen "Persilschein" ausstellen kann. Ich klinke mich nun endgültig aus, denn Dir ist in der Frage offenbar nicht zu helfen. Zitieren
QuentinT Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 Also dann: Lasse mer es gut sei! Hat eh keinen Sinn so wie es ausschaut! Zitieren
Knacki Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 Interessant dazu auch der Beitrag hier, besonders der erste Absatz. Zitieren
SVblue Geschrieben 5. März 2012 report Geschrieben 5. März 2012 (bearbeitet) So, habe noch ein Schreiben von GTÜ gefunden: Auszug/Zitat: Zusammenfassung: Verbindliche Reifenfabrikatsbindungen gehören der Vergangenheit an, wenn folgende Punkte eingehalten sind: 1) Die Reifengröße, -tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex bleiben gleich oder verbessern sich. 2) Die Reifen sind bauartgenehmigt. 3) Die Reifen passen baulich und verschlechtern nicht das Fahrverhalten oder den Kraftstoffverbrauch oder das Geräuschverhalten. 4) Bei Krafträdern liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers zur Veränderung vor. Quelle In Verbindung mit dem Schreiben von Triumph als Fahrzeughersteller ist die Sache für mich klar genug. Letzteres kann, muss man aber nicht mitführen... es genügt der nachträgliche Nachweis auch wenn's leichter ist wenn man's dabei hat. Das ganze bestätigt auch Mannis's Aussage im 5. Posting. Allerdings stellt sich mir immernoch die Frage: Hätte ich besser auf den blanken Felgen meine neue Speedy abholen sollen... vom Händler habe ich dieses Schreiben nicht mitbekommen!? Bearbeitet 5. März 2012 von SVblue Zitieren
QuentinT Geschrieben 6. März 2012 report Geschrieben 6. März 2012 Und woher weißt du, dass Punkt 3 nicht zutrifft, ohne das der Reifenhersteller das getestet hat??? Zitieren
East Geschrieben 6. März 2012 report Geschrieben 6. März 2012 Boah, jetzt laßt doch mal gut sein, der eine will halt die absolute Absicherung mit Netz und doppelten Boden, also Freigabe vom Reifenhersteller, dann darf der aber auch nicht jammern das er das momentan aktuellste auf dem Reifenmarkt nicht fahren darf! Dann gibts die Leute die sich an das Schreiben von Triumph halten, das es keine Reifenbindung mehr gibt und das alles gefahren werden darf, hauptsache Schwarz und nen Loch in der Mitte. Isch abe fertisch Zitieren
SVblue Geschrieben 6. März 2012 report Geschrieben 6. März 2012 Und woher weißt du, dass Punkt 3 nicht zutrifft, ohne das der Reifenhersteller das getestet hat??? Dann mach dir links und rechts Seitenkoffer dran und packe die zahlreichen Testberichte diverser Zeitschriften rein! Beantworte mir doch bitte die eine von mir bereits gestellte Frage... hier nur die kurze Fassung: - neues Motorrad gekauft - bei Abholung keine Reifenfreigabe dabei; kein Eintrag in der Zulassung... nur Größenangabe - man wird 100m nach Abfahrt vom Händler angehalten/man baut einen Unfall... what ever > Was sagt die Polizei dazu? Wird die Versicherung zahlen oder wäre man generell besser beraten auf den blanken Felgen sein neues Schmuckstück abzuholen!? Die neue Regelung ist ja nun auch nicht mehr so neu... gem. deinen Ausführungen müssten nun schon zahlreiche Gerichtsurteile vorliegen... wo sind die!? Gib' uns doch bitte ein konkretes Beispiel bei dem auch nur ein Motorradfahrer seither nachweislich Probleme mit der Versicherung oder/und den Gerichten hatte! Zitieren
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