MrHomn Geschrieben 3. November 2011 report Geschrieben 3. November 2011 Hallo zusammen, bei meinem Bike (BJ 2005, 23500 KM) ist der Anlasserfreilauf hin. Das Bike habe ich vor 2 Monaten beim Händler gebraucht gekauft. Nun erzählt mir der Händler, dass das Teil 200€ kostet und da es ein Verschleißteil ist keiner Gewährleistung unterliegt (Verschleißteil=keine Gewährleistung --> div. Urteile). Meine Frage: Ist das tatsächlich ein Verschleißteil? Aus meiner Sicht nicht, dann wäre ja auch der Anlasser an sich und sogar das Getriebe ein Verschleißteil. Die Einbaukosten übernimmt er, was mich wirklich wundert. M. Zitieren
turbopopel Geschrieben 3. November 2011 report Geschrieben 3. November 2011 Servus, meiner Meinung nach ist der Anlaserfreilauf kein Verschleissteil! Bremsbeläge, Kette, Reifen ect. sind Verschleissteile. Bei diesem Rauschhändler wäre ja dann alles am Mopped ein Verschleissteil. Lass Dich nicht verarschen!! Gruß MUNDL Zitieren
Dieter65 Geschrieben 3. November 2011 report Geschrieben 3. November 2011 Den stimme ich voll zu ein Anlaßerfreilauf ist kein Verschleißteil. Poche auf die Gewährleistung, die ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, daß das Teil in Ordnung war. Wenn das ein Verschleiteil sein sollte, warum taucht es nicht im Triumph Wartungsplan als "Auf Verschleiß überprüfen" auf. Frage Ihn mal warum er es vor Verkauf des Fahrzeuges nicht überprüft hat. War da nicht was, daß dieses Teil bei neueren Bj so ab 07 verstärkt wurde? Zitieren
StefanS Geschrieben 3. November 2011 report Geschrieben 3. November 2011 Hallo! Bin auch der Meinung das der Freilauf kein Verschleißteil ist, sonst sollte es wohl wie Dieter sagt im Wartungsplan auftauchen. Und laß bitte von Dir hören wie die Geschichte ausgeht! Meine Goldie ist im selben Jahr geboren wie Deine Lady. Viele Grüße -S Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 3. November 2011 report Geschrieben 3. November 2011 Wie heißt es so schön " lass Dich nicht verarschen", aber um das genau beurteilen zu können müsste man den Garantievertrag kennen, es gibt da nämlich machmal schon die ein oder andere böse Überraschung. So auf Anhieb würde ich aber auch erst mal sagen "kein Verschleißteil im herkömmlichen Sinne" Wozu brauch ich dann noch Garantie, dann wäre ja der Motor auch ausgeschlossen...... Meine vorgehsweise wär ein verünftiges Gespräch mit dem Händler und als nächster Schritt dann einen genauso freundlichen aber bestimmenden Brief vom Anwalt.... Zitieren
Jochen ! Geschrieben 3. November 2011 report Geschrieben 3. November 2011 Hi ! De Facto ist es ein Verschleißteil. Da sich drehende Teile in permanenter Bewegung und Reibung auf einander einwirken verschleißt es eben auch. Per Definition als fester Motorbestandteil jedoch eher nicht. T hat mit den Dingern seit 1991 permanent Probleme und bekommt es immer noch nicht in den Griff. Selbstredend taucht das Ding nicht im Wartungsplan auf, ebenso wie Kurbelwellenlager und Kupplungskörbe. Gruss, Jochen ! Zitieren
Turbo Mike Geschrieben 4. November 2011 report Geschrieben 4. November 2011 De Facto ist es ein Verschleißteil. ...wird laut diversen Gerichtsurteilen so definiert: Ein Teil was bei einem vergleichbaren Fahrzeug der Modellreihe bei ähnlicher Laufleistung regelmäßig defekt ist, ist ein Verschleißteil. Ob das im Falle des Anlasserfreilaufs so ist wird im Streitfall ein Gericht klären müssen - Ausgang ungewiss. Der Sinn der Regelung ist aber Klar, der Händler kann nicht für "Konstruktionsmängel" der Herstellers geradestehen - in der Praxis bedeutet das aber viel Ärger für beide Seiten... Zitieren
bike_franky Geschrieben 4. November 2011 report Geschrieben 4. November 2011 Mein T-Händler hätte bei vollständig geführtem Wartungsbuch einen Kulanzantrag bei Triumph gestellt. Ich habe leider gar kein Wartungsbuch. Meist ist bei Deinem Baujahr nicht nur der Anlasserfreilauf verschlissen, sondern auch das ein oder andere Zahnrad und vor allem der Zahnkranz der Anlasserwelle. Schlage auch vor, sprich mit Deinem Händler der kennt das Thema bei diesem Modell. Gutes Gelingen Frank Zitieren
MrHomn Geschrieben 7. November 2011 Autor report Geschrieben 7. November 2011 Ich danke euch für die Antwort, hatte jedoch auf eine Grundlage gehofft, z.B. Ersatzteilliste oder ähnliches. Beim Händler (ist kein Triumph) sich ohne rechtliche Grundlage in der Hand zu beschweren bringt aus meiner Sicht nichts, da hilft nur zahlen. Schließlich will ich mein Bike ja wieder mitnehmen. Leider fehlt mir diese Grundlage noch immer. Ich stimme Turbo Mike zu, da habe ich schlechte Karten wenn es schon eine Grundsatzentscheidung gibt. Bei meinem nächsten Triumph-Händler konnte man mir keine Aussage geben, auch auf Nachbohren hin nicht. Triumph Deutschland habe ich zwar angeschrieben, es kommt aber von dort nichts zurück. Und ein Wartungsheft hat dieses Bike natürlich nicht. Zitieren
MrHomn Geschrieben 7. November 2011 Autor report Geschrieben 7. November 2011 Ach ja, in der Wartungsübersicht taucht die Kupplung an sich überigens auch nicht auf. Und die ist aus meiner Sicht durchaus ein Verschleißteil. Der geht also auch nicht als Grundlage... Zitieren
joe8353 Geschrieben 7. November 2011 report Geschrieben 7. November 2011 Beim Händler (ist kein Triumph) sich ohne rechtliche Grundlage in der Hand zu beschweren bringt aus meiner Sicht nichts, Hi, wieso nicht? Der Ton macht die Musik, und sowas ist m.E. immer Verhandlungssache. Hingehen, höflich fragen, seinen Standpunkt vertreten, und ggf. mit der halben Kohle zufrieden sein (keine Ahnung, vielleicht der Händler den Einbau, und Du die Teile? Oder anders rum?) Dafür brauchste keine rechtliche Grundlage, sondern nur nen höflichen Auftritt. Wenn Du schon mal so weit bist, dass Du eine rechtliche Grundlage brauchst, brauchste nen Anwalt, und eine dicke Brieftasche für die Gerichtskosten (und immer dran denken: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand..."). Also: geh mal hin und frag höflich... Gerhard Zitieren
TivuS Geschrieben 8. November 2011 report Geschrieben 8. November 2011 Hier bin ich richtig denn: Hab meine Lady vor einem Jahr mit 50.000 und 10 Jahren auf dem Buckel bei Triumph als Gebrauchtmopped gekauft. 6 Monate später dann ein Geräusch wie Lagerschaden. T diagnoszierte einen Abriss einer Schraube beim Anlasserfreilauf. Nun hatte ich aus erster Hand gekauft und das Scheckheft war lückenlos gepflegt. Fazit: Anlasserfreilauf als Einheit komplett neu, also auch die Ritzel, ein Lager, die Schrauben etc. und keinen Eur dazu bezahlt. Wohl bemerkt bei dieser Laufleistung. Fazit 2: Scheckheft gepflegt lohnt sich. In solch einem Fall diskutiert T nicht und tauscht anstandslos aus!!! Antwort auf Frage: Gewährleistung gibts auf alle Ölschmierende Teile............ich hoffe den Satz nicht falsch verstanden zu haben, denn somit iss der Anlasserfreilauf kein Verschleissteil. Ich würde es auch mit einem beruhigtem Gespräch versuchen!!! Grüße TivuS Zitieren
Jochen ! Geschrieben 8. November 2011 report Geschrieben 8. November 2011 Na dann ... Ich hab hier im Jahr so ca 3 bis 10 aufgebende Anlasserfreiläufe, bei Laufleistungen zwischen 30- und 70-tausend Kilometern, auch 200- und mehr -tkm sind dabei. Baujahr ist ja wohl nicht entscheidend, Checkhefte wurden vorbildlich übererfüllt, Teile laufen ja auch alle in Öl. Ich stell dann mal rückwirkend bis 1991 einen Kulanzantrag an T in UK und bin guter Dinge. Freilauf, Zahnräder, Dichtsatz und Arbeitszeit übernehmen die sicherlich gerne. Ist ja kein Verschleißteil ... Und jetzt Du, TivuS ..... Gruss, Jochen ! Zitieren
starfighter1967 Geschrieben 8. November 2011 report Geschrieben 8. November 2011 und in den Fall kommt es ja auch immer noch darauf an von welcher "Garantie" wir sprechen, daher ist es ohne den garantievertrag zu kenenn eh schwer das zu beurteilen. Es wird ja keine "Triumphgarantie" sein, wenn nicht mal der Händler ein T-Händler ist. Ich kenne das zb. von VW, da haben einige Händler bei Gebrauchtwagen auch eigenständige Garantien die manchmal recht kuriose Bedingungen und Ausschlüsse aufweisen Zitieren
joe8353 Geschrieben 8. November 2011 report Geschrieben 8. November 2011 Hi, Randbemerkung: Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Stiefel... Gerhard Zitieren
andreas Geschrieben 9. November 2011 report Geschrieben 9. November 2011 (bearbeitet) Aus dem Bauch heraus sage ich auch, ein Verschleissteil ist das nicht. Thema Wartungsplan. Die Kupplungsscheiben finden sich auch nicht im Wartungsplan, trotzdem sind es Verschleissteile. Ebenso wie ein Kettenspanner. Ich würde erst mal bei T Deutschland eine zweite Meinung einholen und dann weiter sehen. Ansonsten groß aufregen kann auch doof enden. Bearbeitet 9. November 2011 von andreas Zitieren
MrHomn Geschrieben 14. November 2011 Autor report Geschrieben 14. November 2011 Danke für die Antworten, aber der Fall ist klar. Ein Besuch beim Anwalt und Ersatzvornahme wird notwendig. Der Händler versucht mich auch bei dem Problem mit dem Ansauglufttemperatursensor über den Tisch zu ziehen. Morgen hole ich mein Baby zurück und mache gleich einen Termin beim Anwalt. Zitieren
joe8353 Geschrieben 15. November 2011 report Geschrieben 15. November 2011 (bearbeitet) Hi, schade. Tut mir leid für Dich, Äschä mit dem Händler is nicht schön. Drück Dir und Deinem Anwalt die Daumen. Bitte halt uns auf dem Laufenden. Axo: was ist das Problem mit dem Ansauglufttemperatur-Sensor? Gerhard Bearbeitet 15. November 2011 von joe8353 Zitieren
BlackT Geschrieben 15. November 2011 report Geschrieben 15. November 2011 Axo: was ist das Problem mit dem Ansauglufttemperatur-Sensor? Evtl. den falschen Stecker (der vom Spülventil) aufgesteckt und jetzt meckert die ECU? Zitieren
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