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Auspuff DE <--> CH /import


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Leider kriege ich von http://www.mivv-auspuff.de keine Antwort

Gerne würde ich an meiner Speed Triple einen mivv-gp-slip on (tiefgelegt) montieren. Mein Schweizer Mech offeriert mir den Topf für 790 Fr. (entspricht ca. 610£)

In Deutschland wird dieser für ca. 350£ (ca. 455 Fr.) gehandelt also eine Differenz von 335 Fr. (rund 260£)

Wenn ich diesen importieren möchte kommen halt no Zoll usw. dazu..egal soweit.

Kann mir jemand sagen in ob irgendwelcher Form einen Unterschied zu erwarten ist im Sinne der Zulassung? Gibt es spezielles zu beachten wenn ich einen Auspuss von DE nach CH importiere?

Gibt es ein anderes Beilageblatt? Kennt sich jemand aus? Ich meine schlussendlich kommt das Zeugs ja sowieso von Italien..

hier der Auspuff eines DE-Shops:

http://www.mivv-ausp...s::5911797.html

Um eine Antwort währe ich euch sehr verbunden.

starfighter1967
Geschrieben

Jeep es gibt ein Beiblatt für die Schweiz, das aber soweit mir bekannt nur den Scheizer Importeuren übersendet wird...

Geschrieben

Vielen Dank für die Antwort

d.h. technisch besteht kein Unterschied?

starfighter1967
Geschrieben

nein technisch sind die gleich, kanns einen MIVV von mir bekommen. Habe noch einen an Lager der etwas günstiger ist

Geschrieben

für die Speed triple 2011? gebraucht? CH-Homologiert ?

Wie viel?

starfighter1967
Geschrieben

Nagelneu aber ohne das Beiblatt. Ich hake nochmal nach ob ich das als Deutscher Händler bekommen kann, aber normalerweise wird das eher nichts. MIVV will das die Schweizer beim Schweizer Importeur kaufen...

Preis dann via PN

Geschrieben

OK!

Geschrieben

@Seumo:

ein Beiblatt, ohne den Topf beim CH-Importeur gekauft zu haben, kostet in der Regel auch 50 Mäuse und bekommst du "nur" vom CH-Importeur. Der wiederrum hat meistens seine eigene CH-Nummer.

Somit überlege es dir gut, ob sich der Auwand und Unsicherheit lohnt oder du doch liebe beim CH-Importeur kaufst.

Gruss Orvell

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Orvell,

Danke für die Antwort.

mit CH-Nummer meinst du was? Seriennummer?

Wie sieht den so ein Beiblatt aus? Ist dort jeweils die Serienummer des entsprechenden Auspuffes vermerkt oder sind die eher allgemein gehalten?

Ich meine 50CHF + 500CHF + 3% (Verzollung) = 566.50 ist immer noch einiges weniger als 790CHF. (Wobei Moto Mader verkauft den Topf für 568 CHF)

Bearbeitet von Seumo
starfighter1967
Geschrieben

Also um Licht ins Dunkel zu bringen, ich kann den MIVV mit Schweizer Beiblatt liefern ohne Aufpreis.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Und um hier mal mit einem Vorurteil aufzuräumen, das CH-Beiblatt, die sogenannte Eignungserklärung, welche nur ein CH-Händler ausstellen darf, ist für die Tonne!

Ein Endtopf mit E-Prüfziffer, also EG-BE ist auch in der Schweiz gültig!!!

Wir verkaufen auch in die Schweiz (BlueFlame Europe) und werden immer wieder damit konfrontiert, dass sie angeblich ohne Eignungserklärung nicht legal sein sollen.

Es werden dem Käufer sogar Strafen bis 750 Fr. angedroht. Allerdings verflüchtigt sich diese Androhung sehr schnell, wenn wir einen 94-seitigen Gesetzestext präsentieren, in welchem die Schweiz zum 1.01.2002 die EG-BE anerkennt.

(Um es hier mal abzukürzen) Dieser steht auf unserem Server unseren Käufern zur Verfügung.

Wir haben auch festgestellt, dass "Urschweizer" nicht belästigt werden, nur "Zugereiste".

Schönen Gruß

Giszmo

Geschrieben

genial.

Sonst funktioniert auch noch der Weg über die Freiburger. Nach Freiburg schicken, ein Freiburger trägt den über die Grenze und schickt Ihn innert der Schweiz mit der schweizer Post weiter.

Hab ich mal mit einem Boardkollegen aus Freiburg wegen der exorbitant hohen Versandkosten von DHL nach der Schweiz gemacht.

Grüße

TOm

Geschrieben

Es werden dem Käufer sogar Strafen bis 750 Fr. angedroht. Allerdings verflüchtigt sich diese Androhung sehr schnell, wenn wir einen 94-seitigen Gesetzestext präsentieren, in welchem die Schweiz zum 1.01.2002 die EG-BE anerkennt.

(Um es hier mal abzukürzen) Dieser steht auf unserem Server unseren Käufern zur Verfügung.

Wir haben auch festgestellt, dass "Urschweizer" nicht belästigt werden, nur "Zugereiste".

Schönen Gruß

Giszmo

Stimmt, die Probleme hatte ein Bekannter auch schon, aber die Hundlinge wissen ganz genau, dass das nur Abzocke ist und ziehen mit der Konfrontation mit dem Gesetzestext echt den kürzeren.

Die versuchen es einfach immer wieder ! :captain:

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute,

mit Interesse verfolge ich als Schweizer diesen Tread.

Interessant ist, dass die Stellungnahmen derjenigen hier, die behaupten das dies Beiblatt für die Füchse ist und das man nur den Gesetzeszext zücken muss ............ ausnahmslos in Deutschland wohnen.

Habt ihr den persönliche Erfahrungen gemacht oder sind das Info`s über Dritte?

@ El Pollo und Gizmo: Was ihr denn konkret mit:

Es werden dem Käufer sogar Strafen bis 750 Fr. angedroht. Allerdings verflüchtigt sich diese Androhung sehr schnell, wenn wir einen 94-seitigen Gesetzestext präsentieren, in welchem die Schweiz zum 1.01.2002 die EG-BE anerkennt.

(Um es hier mal abzukürzen) Dieser steht auf unserem Server unseren Käufern zur Verfügung.

Wir haben auch festgestellt, dass "Urschweizer" nicht belästigt werden, nur "Zugereiste".

Schönen Gruß

Giszmo

Stimmt, die Probleme hatte ein Bekannter auch schon, aber die Hundlinge wissen ganz genau, dass das nur Abzocke ist und ziehen mit der Konfrontation mit dem Gesetzestext echt den kürzeren.

Die versuchen es einfach immer wieder ! :captain:

Bearbeitet von Orvell
Geschrieben

Das ist tatsächlich so. Und das hört man auch immer wieder mal. Mich hat es Gott sei dank "persönlich" noch nicht getroffen, aber meinen Bekannten vor gut 2 Jahren. Ich finde es einfach nur derb.

Geschrieben

Frage mich auch gerade warum es den ein solches Beiblatt überhaupt gibt?

Verlink doch bitte mal diesen Gesetzes-Text.....Das würde mich sehr interessieren, auch im PKW Bereich wird diese Beiblatt nämlich immer gefordert

Geschrieben

Werd ich mal nachhaken ob der denn no hat nach 2 Jahren. Zur Not Googlen. Schließlich hat die Schweiz mit unterzeichnet und der Anerkennung der E-Nummern zugestimmt. Muss es ja noch irgendwo geben.

Geschrieben

Hallo Leute,

mit Interesse verfolge ich als Schweizer diesen Tread.

Interessant ist, dass die Stellungnahmen derjenigen hier, die behaupten das dies Beiblatt für die Füchse ist und das man nur den Gesetzeszext zücken muss ............ ausnahmslos in Deutschland wohnen.

Habt ihr den persönliche Erfahrungen gemacht oder sind das Info`s über Dritte?

@ El Pollo und Gizmo: Was ihr denn konkret mit:

Es werden dem Käufer sogar Strafen bis 750 Fr. angedroht. Allerdings verflüchtigt sich diese Androhung sehr schnell, wenn wir einen 94-seitigen Gesetzestext präsentieren, in welchem die Schweiz zum 1.01.2002 die EG-BE anerkennt.

(Um es hier mal abzukürzen) Dieser steht auf unserem Server unseren Käufern zur Verfügung.

Wir haben auch festgestellt, dass "Urschweizer" nicht belästigt werden, nur "Zugereiste".

Schönen Gruß

Giszmo

Stimmt, die Probleme hatte ein Bekannter auch schon, aber die Hundlinge wissen ganz genau, dass das nur Abzocke ist und ziehen mit der Konfrontation mit dem Gesetzestext echt den kürzeren.

Die versuchen es einfach immer wieder ! :captain:

Wir als Hersteller können nur von den Aussagen unserer Kunden berichten und da haben wir Deutsche, die in der Schweiz wohnen und arbeiten (fallen sogar mit dem Auto durch die Prüfung, obwohl alles passt), Schweizer mit arabischem Namen, welche ganz aufgelöst bei uns anrufen, da die Polizei Ihnen 750 Franken abknöpfen will, weil nur eine EG-BE vorhanden ist. Und "Rein"-Schweizer, die auch mit einer KTM (definitiv zu laut) keine Probleme haben.

Aber eins kann ich direkt berichten, da ich daneben stand:

Kunde "X", Benelli TornadoTre 900 RS mit Klappe, BlueFlame Europe Endschalldämpfer und Verbindungsrohr ohne Klappe und zur allgemeinen Hauptuntersuchung in St. Gallen, ESD mit E-Prüfziffer und schriftl. EG-BE! (Bekommen unsere schweizer Kunden mitgeliefert)

Und so spielte es sich ab:

Prüfer (P): " Wo ist denn Ihre CH-Eignungserklärung?"

Käufer (K): "Habe ich nicht, aber diese EG-BE:"

P schaut sich EG-BE an.

P: "Dies ist nicht zulässig, das ist keine CH-Eingnungserklärung! Ich weiß ja gar nicht, ob der ESD zulässig ist!"

K: "Wieso, steht doch in der EG-BE!"

P: "Ja, da kann ja jeder kommen!"

K: "Steht doch da schwarz auf weiß, für meine Benelli!"

P: "Damit kann ich nichts anfangen; ist ja alles auf Englisch und Spanisch!" :clown:

P. gibt trotzdem sein okay zur Hauptuntersuchung und weißt K. darauf hin, dass er innerhalb 4 Wochen wiederkommen muss, um die Legalität des ESD nachzuweisen.

Kunde "X" fuhr zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gesetzestext auf dem USB-Stick hin und der selbe Prüfer hatte plötzlich keine Einwände mehr. (Hörensagen seitens des Kunden)

Aber ich kenne die schweizer Problematik gut. Sie bestehen ja auch auf ein Fangseil für ungebremste Anhänger. :switzerland:

Geschrieben

naja fakt ist aber doch das Schweiz nicht EG-Land ist, sondern ETA-Staat. Und dann wird es wohl auch so sein das den schweizer Behörden nicht eine EG-BE genügt. Daher wäre es doch mal schön den Gesetzestext den Du ansprichst in Worten zu sehen um sich davon auch ein Bild machen zu können.

Hast Du die Möglichkeit diesen zu verlinken?

Geschrieben

Hallo zusammen,

na dann kann ich doch meinen Senf mal ungefragt dazu geben. Als so genannter Zugereister habe ich selbst mal einen GPR Topf importiert und habe auch nur eine deutsche ABE dazu, allerdings war der deutsche Händler so nett zu bestätigen dass der Topf genauso die CH-Homologation erfüllt und falls gewünscht das schweizer Kontrollpersonal

jederzeit bei ihm vorbeischauen kann um die Dokumente einzusehen. Hatte bis jetzt noch keine Probleme damit. Den Import selber auch da kann man etwas machen :innocent:.

Beste Grüsse Dirk

Geschrieben

Hallo Dirk,

hast du dein Mofa mit dem besagten Topf den mal in der CH-Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt und prüfen lassen?

Spätestens dann, wirst du wohl Probleme mit deinem Topf bekommen............ ausser du hast dein Mofa als sogenanntes "Übersiedlungsgut" in die CH mit eingeführt.

Geschrieben

Hallo,

Als Deutscher Töfffahrer in der Schweiz kann ich folgendes sagen.

Topf ohne Homologation geht nicht.

MFK mit Homologation geht, wehe er.ist laut...dann gibt's Probleme.

Es ist und bleibt einfach ein riesen Unterschied ob ich in De oder Ch lebe.

Wollte mir andere Stahlflexleitungen montieren und Bremshebel. Als ich erfuhr, dass ich das vorführen muss, Nein danke...

Das mit dem Gesetz würde ich gerne selbst lesen...

Gruss aus Stäfa

Geschrieben

Hallo ihr Zwei,

ihr habt beide recht es gibt Probleme. MFK mit dem Topf kannste gerade vergessen aber nicht wegen Homologation sondern weil der Topf trotz ABE viel zu Laut ist.

Deine Stahlflex und die Hebel musst du nicht eintragen lassen, wie in DE auch musst du aber die ABE mitführen.

Ich habe mich selber durch den Gesetzestext durchgefräst und wenn ich ihn wieder finde drop ich dir nen Link. Es hat mit den Schengen Verträgen zu tun daran erinnere ich mich noch.

Bis dahin beste Grüsse Dirk

Geschrieben

Hi nochmal

Ich muss mich wegen meiner gestrigen Antwort korrigieren.

Nicht das Schengener Abkommen greift hier sondern die bilateralen Verträge die die Schweiz mit der EU unterzeichnet hat. Wenn ich mich da nicht irre hängt das mit dem Freihandelsabkommen D30 zusammen. Mach mich wieder auf die Suche...

Grüsse Dirk

Geschrieben

Transparenz würde vermutlich nur ein richterlicher Entscheid bringen.

Gem. Strassenverkhersamt Bern ist eine CH-homologation erforderlich, welche von einem CH-Importeur ausgestellt wird. Falls ein Auspuff vom Ausland eingekauft wird (bestenfalls ebengleiches Model wie in CH) muss eine CH-Homologation her. (kostet 70 CHF, Bsp. Mivv GP, wird von Moto Mader - General importeur - ohne meckern ausgestellt)

Solange dies möglich ist, wird wohl niemand gegen das StVA klagen. Kein KLÄGER kein RICHTER!

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