oso_de_la_nariz Geschrieben 18. Februar 2015 report Geschrieben 18. Februar 2015 @Holger Als jemand der auch solche Haftungsverzichte anwendet (und einen ebensolchen Fall schon hatte) kann ich Dir folgendes sagen: Sachschäden sind prinzipiell von der Haftung ausgeschlossen (außer grob fahrlässiges Verhalten) Personenschäden kann man prinzipiell nicht ausschließen, jedoch beschränken die sich auf fahrlässiges Verhalten. Du musst also nachweisen können, dass Dein "Gegner" fahrlässig gehandelt hat, Und das trifft nur in bestimmten Fällen zu. Z.B. - wenn er unter Alkoholeinfluss gefahren ist oder - nach dem 3. Bier sein Öl gewechselt und die Öleinfüllschraube vergessen hat anzubringen oder - obwohl er wusste dass seine Bremsen nicht richtig funktionieren die Strecke befahren hat - etc.... Wenn Dich jemand beim Überholen angeräumt hat ist das nicht fahrlässig sondern ein Fehler/Fehleinschätzung/Unvermögen. Dafür kannst Du aber niemand zur Rechenschaft ziehen! Also .. mein guter Rat: Sag dem Anwalt er solls lassen. Kostet Dich nur Geld!Auch die Krankenkassen versuchen da Geld raus zu holen. Aber auch die habe da keine Chance und sicher noch bessere Anwälte.Selbst erlebt und für gut befunden weil man sonst keine (wie auch immer gearteten) Trainings auf Rennstrecken mehr veranstalten könnte .... Wenn Du mit dererlei Gefahr nicht umgehen kannst lass es mit der Rennstrecke und buche ADAC Sicherheitstrainings. Dort gibt es solche Ausschlüsse nicht. VGivo Zitieren
speedboy Geschrieben 18. Februar 2015 report Geschrieben 18. Februar 2015 In der aktuellen Speerausschreibung steht auch: Mit unterzeichnen der Anmeldung, werden jegliche Haftungsgründe gegenüber den Veranstalter und anderen Teilnehmern ausgeschlossen ! Zitieren
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